Die Frage:
Oliver Ebert:
Das Attest Ihres Arztes reicht leider nicht aus. Gemäß § 11 FeV kann die Führerscheinstelle verlangen, dass Sie ein Gutachten eines "für die Fragestellung zuständigen Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation" beibringen. Dieser Arzt soll auch nicht Ihr behandelnder Arzt sein. Das Attest Ihres Diabetologen dürfte daher wohl nicht ausreichen.