- Soziales und Recht
Guter Rat: Was ein Rechtsstreit kosten kann
3 Minuten
Was tun, wenn der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird? Oder wenn die Krankenkasse beharrlich die Genehmigung der Insulinpumpe verweigert? Oder wenn die Begleitperson versagt wird und das Kind mit Diabetes daher nicht mit auf den Schulausflug gehen darf? Wann ist ein Rechtsstreit angebracht und wie sieht es mit den Kosten aus?
Bei rechtlichen Fragen sind Rat oder Unterstützung eines spezialisierten Anwalts anzuraten. Oft schrecken Menschen davor zurück, weil sie zu hohe Kosten befürchten oder nicht wissen, wo man kompetente Unterstützung bekommt. Wenn der Führerschein endgültig weg ist oder der Schwerbehindertenausweis definitiv verweigert wurde, wird aber klar, dass man wohl besser hätte einen Anwalt einschalten sollen.
Anwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort sind für alle anwaltlichen Tätigkeiten Gebührensätze bzw. Betragsrahmen festgelegt. Diese Gebühren dürfen in allen Fällen nur überschritten werden, wenn Sie mit dem Anwalt eine entsprechende Vergütungsvereinbarung getroffen haben.
Erst- und weitergehende Beratung
Die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt hängen in der Regel vom Zeitaufwand ab sowie davon, um “was” bzw. “wie viel” es geht. Bei Privatpersonen dürfen die Anwaltskosten für eine erste Beratung jedoch höchstens 226,10 Euro betragen. Sobald der Anwalt über eine bloße Beratung hinaus tätig wird – beispielsweise, wenn er einen Schriftsatz fertigt oder mit dem Gegner telefoniert –, fallen weitere Gebühren an. Diese berechnen sich dann auf Basis des Werts der Sache oder innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens.
In allen sozialrechtlichen Angelegenheiten gelten Rahmengebühren.Dazu zählen Streitigkeiten um den Grad der Behinderung, die Versorgung mit einem System zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM) oder einer Insulinpumpe oder die Gewährung einer Begleitperson als Leistung der häuslichen Krankenpflege.
Gerichtliche Tätigkeit
Kommt es zur Klage, erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Findet ein Gerichtstermin statt, kommt eine Terminsgebühr hinzu. Einigen sich die Parteien oder wird die Angelegenheit durch einen neuen Bescheid der Behörde erledigt, kann zusätzlich eine Erledigungs- bzw. Einigungsgebühr anfallen. Auch in gerichtlichen Verfahren hängt die Höhe der Kosten davon ab, ob Rahmengebühren gelten oder ob diese auf Basis des Streitwerts berechnet werden.
Für eine Klage vor dem Sozialgericht kann der Anwalt selbst bei sehr langen und umfangreichen Verfahren für die komplette Klage und das Wahrnehmen von Gerichtsterminen insgesamt nur einige Hundert Euro abrechnen. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit wird dabei zur Hälfte angerechnet.
Wer zahlt wann und was?
Im Sozialrecht werden die Anwaltskosten nach erfolgreicher Klage von der Staatskasse übernommen.Wenn Sie verlieren, müssen Sie umgekehrt aber die Kosten der Behörde nicht tragen.
Sofern Sie in Strafverfahren freigesprochen werden, zahlt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen sowie die Verfahrenskosten. Im Fall einer Verurteilung müssen Anwalts- und Verfahrenskosten von Ihnen getragen werden.
In fast allen anderen Streitigkeiten gilt: Wer verliert, bezahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits, also auch die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren aller Beteiligten. Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht: Dort müssen Sie den Anwalt (zumindest bis zur ersten Instanz) immer selbst bezahlen, selbst wenn die Klage gewonnen wird.
Weitere Beratung
Für Menschen mit Diabetes gibt es zahlreiche Angebote für kompetente Hilfe. Selbsthilfe-Organisationen bieten (nicht nur) für Mitglieder viele Informationen und Hilfen. Daneben gibt es auch Unterstützung z. B. bei anderen Betroffenen-Organisationen, beim VdK und im Internet. Aber achten Sie darauf, dass die Auskünfte aus verlässlicher und kompetenter Quelle stammen.In einer kostenlosen Broschüre des Bundesjustizministeriums finden Sie weitere nützliche Informationen, herunterladbar unter Kurzlink: t1p.de/nv63a.
Wichtig: Wenn Gegner, Staatskasse oder Rechtsschutzversicherung zur Erstattung Ihrer Kosten verpflichtet ist, zahlen diese lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.
Rechtsschutzversicherung
Gerade in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten kommt es oft zu hohen Verfahrenskosten durch Gutachter oder Zeugen. Auch arbeitsgerichtliche Prozesse sind relativ teuer. Immer öfter gibt es auch Streit mit Krankenkassen, weil die Kosten für Hilfsmittel nicht übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher empfehlenswert. Denn diese übernimmt – soweit vom Versicherungsumfang gedeckt – die Kosten eines Rechtsstreits.
Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt allerdings nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Deshalb gilt auch hier: Wenn Sie mit dem Anwalt eine höhere Vergütung vereinbart haben, muss der Differenzbetrag von Ihnen bezahlt werden.
Hilfe bei geringem Einkommen
Wer keine Rechtsschutzversicherung oder zu wenig Geld für einen Anwalt hat, kann vom Staat “Beratungshilfe” erhalten. Diese kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden. Schildern Sie dort das konkrete Problem und bitten, hierfür die Beratung durch einen Anwalt zu bewilligen. Wenn Sie über wenig Einkommen verfügen und/oder hohe Belastungen haben, belegt durch Nachweise bzw. Auszüge, und Ihr Anliegen nicht offensichtlich aussichtslos bzw. rechtsmissbräuchlich ist, stellt das Gericht einen Beratungshilfeschein aus.
Damit können Sie sich grundsätzlich von jedem Anwalt beraten bzw. außergerichtlich vertreten lassen. Der Anwalt rechnet mit der Staatskasse ab und darf von Ihnen für seine gesamte Tätigkeit lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro verlangen.
Wenn ein Gerichtsverfahren ansteht, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Dies wird regelmäßig vom Anwalt erledigt. PKH wird gewährt, sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Mit Gewährung der PKH werden die Gerichtskosten sowie die Kosten Ihres eigenen Anwalts von der Staatskasse vorgestreckt und oft ganz oder teilweise übernommen. Allerdings sind Kosten, die Sie an den Gegner erstatten müssen, hiervon nicht abgedeckt.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (4) Seite 46-47
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!-
calvin240 antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
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uho1 antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
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calvin240 antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Monat
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Monat
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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