Guter Rat: Was ein Rechtsstreit kosten kann

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Guter Rat: Was ein Rechtsstreit kosten kann

Was tun, wenn der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird? Oder wenn die Krankenkasse beharrlich die Genehmigung der Insulinpumpe verweigert? Oder wenn die Begleitperson versagt wird und das Kind mit Diabetes daher nicht mit auf den Schulausflug gehen darf? Wann ist ein Rechtsstreit angebracht und wie sieht es mit den Kosten aus?

Bei rechtlichen Fragen sind Rat oder Unterstützung eines spezialisierten Anwalts anzuraten. Oft schrecken Menschen davor zurück, weil sie zu hohe Kosten befürchten oder nicht wissen, wo man kompetente Unterstützung bekommt. Wenn der Führerschein endgültig weg ist oder der Schwerbehindertenausweis definitiv verweigert wurde, wird aber klar, dass man wohl besser hätte einen Anwalt einschalten sollen.

Anwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort sind für alle anwaltlichen Tätigkeiten Gebührensätze bzw. Betragsrahmen festgelegt. Diese Gebühren dürfen in allen Fällen nur überschritten werden, wenn Sie mit dem Anwalt eine entsprechende Vergütungsvereinbarung getroffen haben.

Erst- und weitergehende Beratung

Die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt hängen in der Regel vom Zeitaufwand ab sowie davon, um “was” bzw. “wie viel” es geht. Bei Privatpersonen dürfen die Anwaltskosten für eine erste Beratung jedoch höchstens 226,10 Euro betragen. Sobald der Anwalt über eine bloße Beratung hinaus tätig wird – beispielsweise, wenn er einen Schriftsatz fertigt oder mit dem Gegner telefoniert –, fallen weitere Gebühren an. Diese berechnen sich dann auf Basis des Werts der Sache oder innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens.

In allen sozialrechtlichen Angelegenheiten gelten Rahmengebühren.Dazu zählen Streitigkeiten um den Grad der Behinderung, die Versorgung mit einem System zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM) oder einer Insulinpumpe oder die Gewährung einer Begleitperson als Leistung der häuslichen Krankenpflege.

Gerichtliche Tätigkeit

Kommt es zur Klage, erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Findet ein Gerichtstermin statt, kommt eine Terminsgebühr hinzu. Einigen sich die Parteien oder wird die Angelegenheit durch einen neuen Bescheid der Behörde erledigt, kann zusätzlich eine Erledigungs- bzw. Einigungsgebühr anfallen. Auch in gerichtlichen Verfahren hängt die Höhe der Kosten davon ab, ob Rahmengebühren gelten oder ob diese auf Basis des Streitwerts berechnet werden.

Für eine Klage vor dem Sozialgericht kann der Anwalt selbst bei sehr langen und umfangreichen Verfahren für die komplette Klage und das Wahrnehmen von Gerichtsterminen insgesamt nur einige Hundert Euro abrechnen. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit wird dabei zur Hälfte angerechnet.

Wer zahlt wann und was?

Im Sozialrecht werden die Anwaltskosten nach erfolgreicher Klage von der Staatskasse übernommen.Wenn Sie verlieren, müssen Sie umgekehrt aber die Kosten der Behörde nicht tragen.

Sofern Sie in Strafverfahren freigesprochen werden, zahlt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen sowie die Verfahrenskosten. Im Fall einer Verurteilung müssen Anwalts- und Verfahrenskosten von Ihnen getragen werden.

In fast allen anderen Streitigkeiten gilt: Wer verliert, bezahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits, also auch die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren aller Beteiligten. Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht: Dort müssen Sie den Anwalt (zumindest bis zur ersten Instanz) immer selbst bezahlen, selbst wenn die Klage gewonnen wird.

Weitere Beratung

Für Menschen mit Diabetes gibt es zahlreiche Angebote für kompetente Hilfe. Selbsthilfe-Organisationen bieten (nicht nur) für Mitglieder viele Informationen und Hilfen. Daneben gibt es auch Unterstützung z. B. bei anderen Betroffenen-Organisationen, beim VdK und im Internet. Aber achten Sie darauf, dass die Auskünfte aus verlässlicher und kompetenter Quelle stammen.In einer kostenlosen Broschüre des Bundesjustizministeriums finden Sie weitere nützliche Informationen, herunterladbar unter Kurzlink: t1p.de/nv63a.

Wichtig: Wenn Gegner, Staatskasse oder Rechtsschutzversicherung zur Erstattung Ihrer Kosten verpflichtet ist, zahlen diese lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

Kostenlose Rechtsberatungs-Hotline für Leserinnen und Leser des Diabetes- Journals
Für Abonnentinnen und Abonnenten des Diabetes-Journals bietet Oliver Ebert zweimal im Monat eine Rechtsberatungs-Hotline an. Sie können dazu einfach zu den jeweiligen Zeiten anrufen und er beantwortet dann gern Ihre Fragen. Die Termine und die Telefonnummer entnehmen Sie bitte Ihrer Abonnenten-Urkunde.

Rechtsschutzversicherung

Gerade in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten kommt es oft zu hohen Verfahrenskosten durch Gutachter oder Zeugen. Auch arbeitsgerichtliche Prozesse sind relativ teuer. Immer öfter gibt es auch Streit mit Krankenkassen, weil die Kosten für Hilfsmittel nicht übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher empfehlenswert. Denn diese übernimmt – soweit vom Versicherungsumfang gedeckt – die Kosten eines Rechtsstreits.

Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt allerdings nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Deshalb gilt auch hier: Wenn Sie mit dem Anwalt eine höhere Vergütung vereinbart haben, muss der Differenzbetrag von Ihnen bezahlt werden.

Hilfe bei geringem Einkommen

Wer keine Rechtsschutzversicherung oder zu wenig Geld für einen Anwalt hat, kann vom Staat “Beratungshilfe” erhalten. Diese kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden. Schildern Sie dort das konkrete Problem und bitten, hierfür die Beratung durch einen Anwalt zu bewilligen. Wenn Sie über wenig Einkommen verfügen und/oder hohe Belastungen haben, belegt durch Nachweise bzw. Auszüge, und Ihr Anliegen nicht offensichtlich aussichtslos bzw. rechtsmissbräuchlich ist, stellt das Gericht einen Beratungshilfeschein aus.

Damit können Sie sich grundsätzlich von jedem Anwalt beraten bzw. außergerichtlich vertreten lassen. Der Anwalt rechnet mit der Staatskasse ab und darf von Ihnen für seine gesamte Tätigkeit lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro verlangen.

Wenn ein Gerichtsverfahren ansteht, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Dies wird regelmäßig vom Anwalt erledigt. PKH wird gewährt, sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Mit Gewährung der PKH werden die Gerichtskosten sowie die Kosten Ihres eigenen Anwalts von der Staatskasse vorgestreckt und oft ganz oder teilweise übernommen. Allerdings sind Kosten, die Sie an den Gegner erstatten müssen, hiervon nicht abgedeckt.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (4) Seite 46-47

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Monat

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße