- Soziales und Recht
Hervorragendes Jura-Studium wegen Angststörung schmeißen?
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Mit Interesse habe ich Ihrem Beitrag (Diabetes-Journal 5/2013) entnommen, dass entgegen einer Entscheidung des OVG Münster bei Diabetes eine Verbeamtung grundsätzlich möglich ist. Und dass es ratsam ist, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen.
Ein vergleichbares Problem sehe ich bei einem meiner Patienten, der kurz vor dem Examen sein bis dahin durch hervorragend abgeschlossene Klausuren ausgezeichnetes Jurastudium nicht mehr abschließen will: Nachdem er jetzt wegen einer Angststörung stationär behandelt werden musste, sieht er nämlich keine Chancen mehr, eine später angestrebte Tätigkeit als Beamter oder Richter aufnehmen zu können.
Wäre sinngemäß auch ihm anzuraten, das Studium abzuschließen und sich um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen?
Dr. P., per E-Mail
Oliver Ebert:
Für einen Abbruch des Studiums allein aufgrund des Diabetes besteht selbstverständlich keinerlei Anlass. Auch ist es meines Wissens so, dass eine Verbeamtung mit Diabetes in den meisten Fällen – zumindest bei ausschließlicher Verwendung im Innendienst – eigentlich keine Probleme macht.
Das genannte Urteil zeigt allerdings, dass es auch Ausnahmen geben kann – aus diesem Grund wäre dem Patienten die Feststellung einer Schwerbehinderung schon anzuraten. Die Chancen auf eine Verbeamtung lassen sich dadurch deutlich erhöhen: Zum einen müssen schwerbehinderte (oder gleichgestellte) Beamtenbewerber bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden. Zum anderen werden bei Bewertung der künftigen Dienstfähigkeit deutlich weniger strenge Maßstäbe angelegt als bei nichtbehinderten Anwärtern.
Allerdings ist der Schwerbehindertenausweis natürlich keine Garantie für eine Verbeamtung; es kommt auch damit auf die konkrete Eignung und Tauglichkeit für die Stelle an.
Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (7) Seite 47
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