- Soziales und Recht
Hilfsmittel-Verordnungen: Nicht alles geht
4 Minuten
Kann immer alles verordnet werden, was sich die Menschen mit Diabetes und deren Behandelnde wünschen? Vieles geht, manchmal sind spezielle Begründungen nötig. Aber es gibt auch Grenzen bei den Verordnungen von Hilfsmitteln.
Eigentlich gibt es doch keine Verordnungs-Einschränkungen, oder? Natürlich gibt es auch Einschränkungen bei der Verordnung von Hilfsmitteln. Wie im vorangehenden Artikel erwähnt, muss die Indikation, also die Notwendigkeit für diese Verordnung bestehen. Dies wird auch von den Krankenkassen geprüft, sofern die Begründung nicht bereits offensichtlich ist.
Auch die Häufigkeit und die Menge der Verordnungen müssen passen und können von den Krankenkassen kontrolliert werden. Führt jemand zum Beispiel eine intensivierte Insulintherapie (ICT) mit etwa vier Insulininjektionen pro Tag durch, ist für die circa 92 Tage des Quartals eine Verordnung von 400 Injektionskanülen unproblematisch und begründbar. Besteht eine basal unterstützte orale Therapie (BOT), d. h. es wird einmal am Tag ein langwirksames Insulin injiziert, so wären 400 Kanülen im Quartal nicht begründbar. Hier könnten 100 Kanülen im Quartal verordnet werden.
Die Verordnung von Verbrauchsmaterialien bezieht sich dabei immer auf den Verbrauch des Hilfsmittels für ein Quartal. Deshalb wird regelmäßig von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen darauf hingewiesen, dass die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln für längere Aufenthalte im Ausland gesondert mit der Krankenkasse abgestimmt werden muss, um sie sicherzustellen. Eine Verordnung für mehrere Quartale ist nicht zulässig.
Verordnung muss zur Therapie passen
Auch bei Blutzucker-Teststreifen, die kein Hilfsmittel sind, verhält es sich ähnlich. Hier muss die Verordnungsmenge passend zur Therapie und zur Messhäufigkeit gewählt werden. Hierfür gibt es Empfehlungen von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie (AGDT) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Empfehlungen richten sich nach der Therapie.
Ein Mensch mit einer intensivierten Insulintherapie (ICT) oder einer Insulinpumpen-Therapie (CSII) kann im Normalfall bis zu 600 Teststreifen im Quartal erhalten, was etwas mehr als sechs Messungen am Tag entspricht. Größere Mengen an Teststreifen müssten unter Umständen individuell begründet werden. Bei einer konventionellen Insulintherapie mit Mischinsulin (CT) oder einer basal unterstützten oralen Therapie (BOT) können 100 bis 200 Teststreifen rezeptiert werden.
Menschen ohne eine Insulintherapie können nur in besonderen Situationen eine kleine Menge an Blutzucker-Teststreifen verordnet bekommen: im Rahmen des Neuauftretens des Diabetes, einer akuten Entgleisung zur Neueinstellung der Therapie oder bei einer Therapie mit Kortison. Dies ist auch nicht mehrfach hintereinander möglich, d. h. bei einer akut unbefriedigenden Stoffwechsel-Situation in einem Quartal können Teststreifen rezeptiert werden. Besteht das Problem weiterhin, muss die Therapie verändert werden, zum Beispiel durch Beginn einer Insulintherapie, oder es muss auf weitere Messungen verzichtet werden. Natürlich gilt auch hier: Sonderregelungen sind gut zu begründen und mit der Krankenkasse abzustimmen. Ähnlich verhält es sich mit den Lanzetten zum Blutgewinnen, die auch nur bei einer Insulintherapie sowie in den oben genannten Sondersituationen verordnet werden dürfen.
Verträge ermöglichen seltenere Verordnung
Es gibt zunehmend einzelne Verträge mit den Krankenkassen und “Versorgern”. Dabei wird eine Verordnung für das Verbrauchsmaterial z. B. für ein Jahr ausgestellt. Im Rahmen einer Mischkalkulation wurde ein Preis anhand der zu erwartenden Versorgungsmenge vereinbart. Dann müssen für den Zeitraum der Gültigkeit dieser Verordnung keine Rezepte mehr ausgestellt werden und die Verbrauchsmaterialien werden direkt beim Versorger bezogen. Dies ist zum Beispiel bei Zubehör für Insulinpumpen, Injektionskanülen, Blutzucker-Teststreifen, aber auch Materialien bei Inkontinenz der Fall.
Oft gilt Zeitraum für Verordnung
Bei den zu nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gibt es nicht nur eine Mengenbegrenzung, sondern oftmals einen Zeitraum der Verordnung. Insulinpumpen werden mit einer Garantiezeit von vier Jahren verordnet. Innerhalb dieser Zeit obliegt es den Herstellern, bei einer defekten Insulinpumpe für einen Austausch bzw. eine Reparatur zu sorgen. Eine neue Verordnung einer Insulinpumpe kann also frühestens nach vier Jahren erfolgen, aber auch dann muss ein Defekt an der Insulinpumpe vorliegen, bei dem eine Reparatur unwirtschaftlich wäre.Ein vorzeitiger Wechsel von einer Insulinpumpe auf ein neues oder anderes System bedarf einer individuellen Begründung, die die medizinische Notwendigkeit des vorzeitigen Wechsels darlegt.
Besondere Begründung bei vorzeitigem Wechsel
Ebenso ist es bei Systemen zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM-Systemen). Die Sensoren gelten als Verbrauchsprodukt und werden meist für einen Zeitraum von einem Jahr verordnet und bewilligt. Bei privatversicherten Menschen sind die Versorgungszeiträume häufig kürzer.
Besteht zum Beispiel die Notwendigkeit, mit einem System zur automatisierten Insulin-Dosierung (AID-System) zu beginnen, das bisher genutzte CGM-System aber nicht mit der Insulinpumpe verbunden werden kann, ist ein vorzeitiger Wechsel des CGM-Systems erforderlich. Dies sollte möglichst bereits bei der Verordnung als Begründung angegeben werden. So ersparen sich Behandler, Krankenkassen und Patienten unter Umständen Stress und Arbeit. Dennauch hier muss die medizinische Notwendigkeit gezeigt werden, warum die bisherige Versorgung mit einer Insulinpumpe und dem bisherigen CGM-System nicht mehr ausreicht.
Aktuell ist es etwas schwierig für alle Beteiligten, da Insulinpumpen und CGM-Systeme getrennt voneinander bewertet und verordnet werden sollen. Die aktuellen Bestimmungen spiegeln nicht die Möglichkeit der Kommunikation von Insulinpumpen und CGM-Systemen als eine Einheit wider. Ebenso bestehen bei der Verordnung eines AID-Systems unklare Regelungen – eindeutige Regelungen und Strukturen müssen auch hier erst geschaffen werden. So bedarf es derzeit häufig der individuellen Begründung und Aufklärung über diese Systeme, um eine Genehmigung für diese Hilfsmittel zu erhalten.
Auch Hilfsmittel nicht zum Verbrauch sind manchmal zu ersetzen
Es gibt Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, jedoch auch keine unbegrenzte Lebensdauer haben. Hier kommt es bei der neuen Verordnung auf die entsprechende Begründung an. Darunter fallen zum Beispiel Insulinpens oder Blutzucker-Messgeräte. Aufgrund der mechanischen Belastung ist eine unendliche Lebensdauer nicht zu erwarten, jedoch im Normalfall auch keine neue Verordnung in jedem Quartal. Die Verordnung dieser Hilfsmittel stellt in der Regel keine Probleme dar.
Schuhe für kranke Füße
Schuhe beim Diabetischen Fußsyndrom können ebenfalls als Hilfsmittel verordnet werden. Hier muss medizinisch begründet werden, welche Art der Schuhversorgung benötigt wird: orthopädische Maßschuhe oder vorkonfektionierte Schuhe. Insbesondere Verformungen (Deformitäten) der Füße stellen eine Indikation für Maßschuhe dar. Diese Verordnungen werden in der Regel (bei Erstverordnung) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Ist die Indikation gegeben, können die Betroffenen als Erstausstattung zwei Paar Straßenschuhe, deren Lebensdauer mindestens zwei Jahre betragen soll, und ein Paar Hausschuhe, deren Lebensdauer mindestens vier Jahre betragen soll, bekommen.
Verordnung unterliegt der Wirtschaftlichkeit
Insgesamt unterliegt die Verordnung von Hilfsmitteln ebenso wie die Verordnung von Medikamenten der Wirtschaftlichkeit. Es kann alles verordnet werden, was begründbar und notwendig ist. Sollte es eine günstigere Alternative zu diesem Hilfsmittel geben, muss der Verordnende entweder die günstigere Variante wählen oder begründen können, warum die günstigere Variante in diesem Fall nicht geeignet ist.
Im Zweifel sollte man mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern bei der Krankenkasse reden. Diese müssen sich zwar auch an die Bestimmungen und Regeln halten, können aber im Einzelfall beraten, unter welchen Umständen welche Verordnung akzeptiert werden könnte.
Schwerpunkt: „Hilfsmittel – was, wann, warum“
- Hilfsmittel unterstützen bei der Diabetestherapie
- Hilfsmittel verordnen: So funktioniert es
- Hilfsmittel-Verordnungen: Nicht alles geht
von Dr. Oliver Schubert-Olesen
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2023; 72 (7) Seite 27-29
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 6 Tagen, 10 Stunden
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina-
darktear antwortete vor 1 Tag, 1 Stunde
Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig
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gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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connyhumboldt antwortete vor 6 Tagen, 5 Stunden
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
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