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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Ich bin 45 Jahre, Typ-1-Diabetikerin und arbeite halbtags (20 Stunden/Woche) in einem Supermarkt; seit vier Jahren habe ich einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe nun zunehmend Probleme mit meinem Chef. Zum einen verlangt er, dass ich zum Messen und Spritzen auf die Toilette oder in den Gemeinschaftsraum verschwinde. Und dann will er noch, dass ich regelmäßig Überstunden mache, auch bis spätabends. Kann ich mich dagegen wehren?
Claudia B., Saarbrücken
Der Arbeitgeber darf das Spritzen und Messen zwar nicht verbieten; er kann aber verlangen, dass dies diskret geschieht und Kunden bzw. Kollegen davon nichts mitbekommen. Auch wenn es lästig ist und durchaus diskriminierend anmutet: Gegen die Anordnung, sich zum Messen zurückzuziehen, wird man juristisch nichts unternehmen können.
Die Zulässigkeit von Überstunden hängt grundsätzlich von Ihrer Wochenarbeitszeit ab. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung können Sie zwar verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie gar keine Überstunden machen müssten. Unter Mehrarbeit versteht man diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Überstunden gelten daher nur dann als Mehrarbeit, wenn die 8-Stunden-Grenze überschritten wird.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur eine Teilzeitbeschäftigung ausüben können und Ihnen aufgrund Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar wäre, auch nur vorübergehend länger zu arbeiten. Allein aufgrund des Diabetes werden diese Voraussetzungen aber nicht vorliegen.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (6) Seite 56
5 Minuten
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