- Soziales und Recht
Das Testament: Ihr Vermächtnis
4 Minuten

Der Tod ereilt jeden irgendwann – und kann auch gänzlich unerwartet kommen. Wer soll dann in rechtlicher Hinsicht an Ihre Stelle treten? Wer soll erben – und wer möglichst nichts von Ihrem Nachlass bekommen? Wenn nichts geregelt ist, dann greift die gesetzliche Erbfolge, im schlimmsten Fall fällt alles an den Staat. Mit einem Testament können Sie bestimmen und verschaffen Ihrem letzten Willen Geltung – aber nur, wenn Sie dabei keine Fehler machen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie beim Aufsetzen des Testaments achten sollten.
Jedes Jahr erweisen sich viele Testamente als unwirksam, weil sie nicht den strengen gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Und so kann es passieren, dass genau die Erbfolgen eintreten, die man eigentlich verhindern wollte: Denn ohne wirksames Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die notarielle Form ist am sichersten
Am sichersten fährt man, wenn man sein Testament bei einem Notar aufsetzt. Dieser sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften und kann auf potentielle Fehler bei der Gestaltung hinweisen. Der Notar muss sich dabei auch von Ihrer Testierfähigkeit überzeugen, d. h. dass Sie überhaupt (noch) in der Lage sind, Ihren Willen frei zu äußern. Dies beugt späteren Streitereien vor. Weiterer Vorteil: Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und geht somit nicht verloren.
Kosten beim Notar nicht unerheblich
Die Kosten eines notariellen Testaments sind allerdings nicht ganz unerheblich: Bei einem Vermögen von 100.000 € muss man für das Aufsetzen des Testaments, die Verwahrung und die spätere Testamentseröffnung rund 550 € einkalkulieren. Trotzdem kann die Investition erhebliche Kosten sparen: Liegt nämlich kein notarielles Testament vor, müssen die Erben ihre Berechtigung durch einen Erbschein nachweisen. Dies dauert häufig recht lange – und ist dann für die Erben sogar teurer.
In obigem Fall würden für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins, die Erbscheinerteilung und die Testamentseröffnung insgesamt Gebühren in Höhe von ca. 650 € anfallen. Bis zur Erteilung eines Erbscheins ist das gesamte Vermögen blockiert, was zu erheblichen Schäden und Einbußen führen kann. Ein notarielles Testament vermeidet solche Risiken und ist daher eigentlich immer anzuraten, wenn nennenswertes Vermögen zu vererben ist.
Eigenhändiges Testament: nicht am PC!
Der Gang zum Notar ist aber natürlich nicht zwingend, jeder kann sein Testament auch selbst aufsetzen. Hier gibt es aber einiges zu beachten: Ein Testament muss grundsätzlich komplett handschriftlich abgefasst und unterzeichnet werden – das Gesetz verlangt zwingend “eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung”. Wichtig: Die Unterschrift muss als solche erkennbar sein und am Ende des Textes stehen bzw. diesen inhaltlich abschließen.
Auch sollte unbedingt angegeben werden, “zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort” das Testament niedergeschrieben wurde. Häufig wird der Fehler gemacht, dass ein Testament am PC getippt und dann nur noch unterschrieben wird: Solche Testamente sind unwirksam.
Keine unklaren Formulierungen
Denken Sie daran: Man kann Sie ja nicht mehr fragen, wenn es bei Ihrem Testament Unklarheiten gibt. Eine Regelung wie Mein Haus vermache ich der Kirche könnte zum Beispiel problematisch sein: Meinen Sie Ihre Religionszugehörigkeit – oder sollen alle christlichen Konfessionen bedacht werden? Geht es um die Ortskirche, für deren Renovierung Sie einen Beitrag leisten wollen – oder generell um die Institution?
Oder Die Kinder sollen alles bekommen: Eine solche Formulierung wäre nur dann eindeutig, wenn Sie nur eigene (leibliche bzw. adoptierte) Kinder in der Familie haben. Was wäre aber, wenn Sie in einer Patchwork-Familie gelebt und auch die Kinder Ihres Partners wie die eigenen Kinder behandelt hätten? Gilt das dann auch für das Testament? Ihre leiblichen Kinder könnten da vielleicht anderer Meinung sein, vor allem, wenn es um viel Geld geht. Sie sollten also möglichst genau schildern, was bzw. wen Sie meinen bzw. was Sie regeln wollen.
Unerwünschten Folgen vorbeugen
Das Leben birgt manchmal Zufälle – rechnen Sie daher auch damit, dass in anderer Reihenfolge gestorben wird, als man denkt. Auch hierzu ein Beispiel: Eine Frau besitzt ein sehr großes Vermögen. Nach vielen Enttäuschungen lässt sie sich von ihrem Ehemann scheiden und setzt die gemeinsame Tochter als Alleinerbin ein.
Jahre später kommt es zu einem Autounfall, bei dem die Frau und ihre Tochter gemeinsam verunglücken. Zuerst starb die Frau, wenige Tage darauf dann ihre Tochter. Nach dem Tod der Frau ist die Tochter zunächst Alleinerbin der Frau geworden. Da die Tochter aber keine eigenen Kinder hatte, wurde ihr Vater, also der geschiedene Ehemann, Alleinerbe des gesamten Vermögens. Solchen unerwünschten Folgen sollte man durch entsprechende Regelungen vorbeugen.
Die Aufbewahrung des Testaments
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament machen, dann sollte man dieses nach Ihrem Tod auch finden. Sorgen Sie dafür, dass es nicht unbedingt die Person zuerst findet, die Sie womöglich gerade nicht bedacht haben. Denn nicht selten verschwinden Testamente, so dass dann ein früheres Testament oder die gesetzliche Regelung greift.
Regelmäßig aktualisieren, um Zweifel zu vermeiden
Um spätere Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihres letzten Willens zu vermeiden, sollten Sie das Testament regelmäßig durch einen Aktualisierungsvermerk mit Datum und Unterschrift neu bestätigen; die zeitlichen Abstände sollten dabei nicht zu groß sein. Wenn Sie merken, dass Ihre geistige Leistung nachlässt oder möglicherweise später jemand Zweifel an Ihrer Testierfähigkeit äußern könnte: Bitten Sie eine Vertrauensperson (beispielsweise Ihren Arzt), den Aktualisierungsvermerk ebenfalls mit zu unterschreiben.
Im Zweifel: rechtliche Beratung
Das Erbrecht ist sehr kompliziert – und es können hier nur einige wenige Fallstricke skizziert werden. Wenn Sie sichergehen wollen, dann empfiehlt sich eine erbrechtliche Beratung bei einem spezialisierten Anwalt oder Notar. Die Kosten hierfür sind überschaubar – und Sie können dadurch viele Probleme vermeiden bzw. Streit unter Ihren Erben vorbeugen.
Last, but not least: digitale Hinterlassenschaft
Der Zugang zu Computern, Online-Diensten oder Geräten ist oftmals nur mit einem Passwort möglich. Damit hier ein Zugriff möglich ist, sollten Sie die Passwörter unbedingt an sicherer Stelle aufbewahren und den Erben zugänglich machen. Es empfiehlt sich, die Passwortdaten verschlüsselt auf einer CD zu speichern, so dass man nur das Passwort für die CD weitergeben muss.
Schwerpunkt: „Vorsorge und geregelte Angelegenheiten“
- Dauerhaft bewusstlos: Wer regelt meine Angelegenheiten?
- Patiententenverfügung – Leben erhalten?
- Das Testament: Ihr Vermächtnis
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (7) Seite 30-33
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florahdo postete ein Update vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 6 Tagen, 7 Stunden
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
- katrin-kraatz antwortete vor 1 Tag, 4 Stunden
Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?
moira postete ein Update vor 6 Tagen, 9 Stunden
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 5 Tagen, 11 Stunden
Ich meinte Liberty




