Insulinpflichtig: Muss das der Arbeitgeber erfahren?

< 1 minute

© pmphoto - Fotolia.com
Insulinpflichtig: Muss das der Arbeitgeber erfahren?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich habe wegen eines verkehrsmedizinischen Problemfalls eine Frage an Sie: Ein Patient von mir (Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr) ist inzwischen insulinpflichtig geworden; es besteht aktuell eine exzellente Blutzuckereinstellung ohne Nachweis von Unterzuckerungen über 3 Monate (HbA1c: 7,3 Prozent). Sehr ausgeglichenes, stabiles Tagesprofil.

Meines Erachtens kann er – mit der Einschränkung, ausschließlich im Tagesbetrieb ohne Nachtschichten zu arbeiten – seinem Beruf wieder nachgehen. Eine Begutachtung ist nicht angefragt, ich selbst bin als Gutachter für das Ordnungsamt tätig, bei dem Mann handelt es sich allerdings um einen Patienten, den ich schon seit Jahren betreue. Sind diesbezüglich Probleme zu erwarten, oder muss er am Ende die neue Therapie seinem Arbeitgeber mitteilen? Braucht er von mir ein Attest zur Bestätigung der Fahreignung?

Dr. S., per e-mail

Oliver Ebert:

Sofern und solange keine Unterzuckerungsproblematik vorliegt, wird grundsätzlich vom Bestehen der Fahreignung und Fahrtüchtigkeit auszugehen sein. Letztlich ist dies aber eine medizinische und keine juristische Entscheidung; die Bewertung sollte sich an den seit 1. Mai 2014 neu gefassten Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrer orientieren. (Mehr unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de)

Eine Mitteilung über Krankheiten oder Therapieformen muss und sollte der Patient gegenüber dem Arbeitgeber nicht machen. Nur wenn aus medizinischen Gründen keine oder eine nur eingeschränkte Fahrfähigkeit vorläge und dies sich auf die Ausübung der Tätigkeit auswirkte, müsste er den Arbeitgeber informieren. Grundsätzlich stellt ein gut eingestellter Diabetes ohne nennenswerte Hypoglykämie-Problematik aberkeine Hürde für die Personenbeförderungmehr dar.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (1) Seite 48

Ähnliche Beiträge

Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

Wie lässt sich Typ-1-Diabetes erkennen, schon bevor Symptome auftreten? Und was wird in der AVAnT1a-Studie untersucht – und mit welchem Ziel? Darüber sprechen wir im Diabetes-Anker-Podcast mit Prof. Dr. Anette-Gabriele Ziegler.
Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

3 Minuten

Kommt es am Ende doch auf die Größe an?

Insulinpumpen werden immer kleiner – ein Fortschritt für viele, doch für manche Menschen mit Diabetes ein Problem. Community-Autor Daniel legt dar, warum Pumpengröße und Insulinmenge aus seiner Sicht entscheidend für individuelle Bedürfnisse bleiben.
Kommt es am Ende doch auf die Größe an? | Foto: privat

5 Minuten

Community-Beitrag

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Werde Teil unserer Community

Community-Frage

Mit wem redest du über deinen Diabetes?

Die Antworten auf die Community-Frage werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Bitte achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Push-Benachrichtigungen

notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert
notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert