Insulinpumpe nicht im vertraglichen pKV-Leistungskatalog: Erstattung schwierig

2 Minuten

Insulinpumpe nicht im vertraglichen pKV-Leistungskatalog: Erstattung schwierig

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Seit 1981 bin ich insulinpflichtiger Typ-1-Diabetiker. Während meiner langjährigen Diabeteszeit (38 Jahre) erwarb ich Folgeerkrankungen mit schweren rezidiven Unterzuckerungen und Wahrnehmungsstörungen. Wegen der häufigen schweren Hypoglykämien wurde mir nun eine Insulinpumpe verordnet. Ich bin Beamter, die Kosten werden von meiner Beihilfestelle (Leistungen ähnlich einer gesetzlichen KK) zu 70 Prozent übernommen.

Meine private Krankenversicherung weigert sich nun aber, den Differenzbetrag zu erstatten. Begründet wird dies damit, dass im Versicherungsvertrag abschließend geregelt sei, auf welche Leistungen ich Anspruch hätte. Im Vertrag seien die Hilfsmittel aufgelistet, welche die Versicherung übernehmen muss. Insulinpumpen seien dort jedoch nicht aufgeführt, so dass man nun auch nicht bezahlen müsste.

Kann ich hiergegen etwas unternehmen?

Erwin L.


Die Antwort von Oliver Ebert

Oliver Ebert: Leider dürfte es recht schwierig werden, einen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Wie Sie mitteilen, enthält Ihr Versicherungsvertrag eine Aufzählung der Hilfsmittel, die von der Versicherung zu übernehmen sind. Bei der Insulinpumpe handelt es sich um ein Hilfsmittel; Insulinpumpen sind in Ihrem Vertrag aber nicht aufgeführt.

Es handelt sich insoweit um einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog, der die Leistungspflicht der Versicherung abschließend beschreibt. Im Klartext: Die Versicherung muss tatsächlich nur die Hilfsmittel übernehmen, die in dieser Liste enthalten sind. Anders als bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt es bei der privaten Krankenversicherung auf das an, was vertraglich gewünscht und vereinbart wurde. Es spielt daher in der Regel keine Rolle, ob die Insulinpumpe medizinisch notwendig ist. Auch ist unbeachtlich, ob andere Versicherungen oder die Beihilfe entsprechende Erstattungen leisten bzw. dort Insulinpumpen im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind.

Vor diesem Hintergrund ist es daher durchaus möglich, dass ein privat versicherter Patient im Einzelfall sogar schlechtere bzw. geringere Leistungen bekommt als ein Kassenpatient.

Zu ähnlichen Fragen gab es in der Vergangenheit schon einige Urteile. Die Gerichte sind hierbei auf dem Standpunkt, dass allein der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich sei und nur im Ausnahmefall eine abweichende Regelung in Betracht käme. Wer einen Vertrag mit solchen Leistungseinschränkungen abschließt und von dementsprechend geringeren Beiträgen profitiere, der müsse die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen.

Möglicherweise sind die betreffenden Klauseln in Ihrem Versicherungsvertrag aber unwirksam; bspw. weil diese beim Vertragsabschluss unzulässig überraschend waren oder Sie durch diese Klauseln über Gebühr benachteiligt werden. Dies wäre aber für den konkreten Einzelfall anhand Ihres Vertrages zu prüfen; hierzu sollten Sie am besten einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Ihrer Nähe konsultieren.
Der mit einem Rechtsstreit mit der Versicherung verbundene Zeit- und Kostenaufwand wäre allerdings erheblich; die Erfolgsaussichten lassen sich zudem nicht hinreichend prognostizieren.

Sie sollten sich daher zunächst an den Ombudsmann der Krankenversicherer wenden; das Verfahren dort ist kostenfrei und nicht selten lässt sich bereits auf diesem Wege eine zufriedenstellende Lösung finden (siehe Info-Kasten).

Adresse des Ombudsmanns der Krankenversicherer

Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel.: 08 00/2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0 30/20 45 89 31
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

www.pkv-ombudsmann.de

Auch empfehle ich, Ihren Vertrag nach Möglichkeit so umzustellen, dass ein „offener“ Hilfsmittelkatalog vereinbart wird. Sie müssten hierfür zwar mit einer nicht unerheblichen Beitragserhöhung rechnen. Anschließend könnten Sie dann aber erneut versuchen, die Kostenerstattung für die Pumpe bzw. der Verbrauchsmaterien einzureichen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (1) Seite 48

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Renale Denervierung gegen Bluthochdruck: Sergius Weg zurück zu einem normalen Leben
Drei Jahre lang war Sergius Leben von extremem Bluthochdruck geprägt – eine Krankheit, die still und heimtückisch ihr Unwesen treibt. Ohne offensichtliche Symptome begann sein Körper, Alarm zu schlagen, als es fast zu spät war. Medikamente halfen kaum, sein Alltag wurde zur Tortur. Doch dann kam die Wende: Die renale Denervierung veränderte alles.
Renale Denervierung gegen Bluthochdruck: Sergius Weg zurück zu einem normalen Leben | Foto: Recor Medical

3 Minuten

Anzeige
Alkohol und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes: Gut vorbereitet durch den Abend
Alkohol gehört für viele Jugendliche zu Feiern oder Festivals dazu. Für Jugendliche mit Typ-1-Diabetes ist Alkohol nicht grundsätzlich verboten, stellt aber eine besondere Herausforderung für die Stoffwechsel-Einstellung dar. Die Auswirkungen auf den Blutzucker werden häufig unterschätzt, da sie oft zeitverzögert auftreten.
Alkohol und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes: Gut vorbereitet durch den Abend | Foto: NDABCREATIVITY – stock.adobe.com

3 Minuten

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • anseaticids postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Wenn eine Diabetesdiagnose in eine Familie kommt, steht oft erst einmal alles Kopf.

    Besonders für Kinder bedeutet sie eine enorme Veränderung und für Eltern die tägliche Sorge: „Wird mein Kind in der Kita oder Schule gut begleitet? Ist es sicher? Kann es trotz Diabetes unbeschwert Kind sein?“

    Genau aus diesen Fragen heraus ist Hanseatic Kids entstanden: ein Herzensprojekt, das Kindern mit Diabetes im Alltag Sicherheit gibt und Familien entlastet.

    Wir möchten dafür sorgen, dass kein Kind aufgrund seines Diabetes auf Ausflüge, Spielzeiten oder Schulaktivitäten verzichten muss. Unsere Begleiterinnen und Begleiter sind speziell geschult und unterstützen
    individuell: beim Blutzuckermanagement, in Notfallsituationen, im Unterricht oder auf dem Pausenhof.

    So können Kinder lernen, wachsen und
    selbstständig werden und Eltern wissen, dass ihr Kind gut aufgehoben ist.
    Unsere Mission ist einfach:

    ✔ Kindern Sicherheit geben
    ✔ Familien den Alltag erleichtern
    ✔ Kita- und Schulteams entlasten
    ✔ und vor allem: jedes Kind dabei unterstützen, frei und unbeschwert aufzuwachsen, trotz Diabetes.

    Gerade in den ersten Wochen nach der Diagnose oder wenn Unsicherheiten bestehen, sind wir an der Seite der Familien. Gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Fachpersonal schaffen wir ein Umfeld, in dem Kinder sich wohlfühlen und ohne Angst lernen können.

    Dieses Projekt ist für uns mehr als Arbeit, es ist eine Herzensangelegenheit. Jedes Kind hat das Recht auf Teilhabe, Freude und Freiheit. Wir möchten dazu beitragen, dass dies Wirklichkeit wird.

    Wer mehr über unsere Arbeit erfahren oder Unterstützung anfragen möchte, kann sich jederzeit melden:
    📧 moin@hanseatic-kids.de
    📞 040 851 59 747

    Uploaded ImageUploaded Image
  • Passend zu den kommenden Osterferien: Ein Backtipp für die ganze Familie: https://diabetes-anker.de/eltern-und-kind/wenn-diabetes-mit-im-osternest-liegt-gemeinsames-backen-mit-den-kindern/

  • othenbuehler postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen

    Viele Menschen mit Typ-1-Diabetes berichten, dass sich ihr Insulinbedarf im Verlauf des Menstruationszyklus verändert – oft deutlich spürbar, aber bisher kaum systematisch erfasst.

    Genau hier setzt die TIMES-Studie an. Wir möchten besser verstehen, wie sich der Zyklus auf Glukosewerte und Insulinbedarf auswirkt – und wie Betroffene damit im Alltag umgehen.

    👉 Wen suchen wir?
    Personen mit Typ-1-Diabetes (18–40 Jahre), wohnhaft in Deutschland, mit regelmässigem Menstruationszyklus und Nutzung eines automatisierten Insulinabgabesystems.

    👉 Was bedeutet die Teilnahme?
    Dauer: 6 Monate, bequem alles von zu Hause aus
    Erfassung von Insulin-, Zyklus- und Aktivitätsdaten
    Als Dankeschön: Clue-Abo (1 Jahr), Garmin-Uhr (zum Behalten) + Aufwandsentschädigung (siehe Flyer)

    Mit eurer Teilnahme helft ihr, Diabetes-Technologien zukünftig besser an zyklusbedingte Veränderungen anzupassen 💙

    Mehr Infos im Flyer 👇

    Uploaded Image
Verbände