- Soziales und Recht
Kassen müssen CGM vorerst nicht zahlen
3 Minuten
Lange hat die Diabeteswelt darauf gewartet: Anfang November legte das Bundessozialgericht endlich die Gründe dafür vor (B 3 KR 5, Urteil vom 08.07.2015), warum es die Kostenübernahme eines Systems zum kontinuierlichen Glukosemessen (CGM) derzeit als nicht zulässig ansieht (wir berichteten mehrfach).
Der Anspruch auf Hilfsmittel sei von einer positiven Empfehlung der Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abhängig, so das Gericht. Für gesetzlich krankenversicherte Menschen mit Diabetes bedeutet das: Sie erhalten kein CGM-System – neben Verbrauchsmaterialien (Sensoren und Pflaster) – auf Kosten ihrer Krankenkasse, bevor diese Frage nicht geklärt ist. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG).
Das Gericht begründet sein Urteil u. a. damit, dass sich die kontinuierliche Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe “im Hinblick auf die diagnostische Wirkungsweise sowie mögliche Risiken und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich von der herkömmlichen Blutzuckermessung” unterscheide und daher eine “neue”, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode darstelle. Das entsprechende Methodenbewertungsverfahren des G-BA läuft seit 2011.
Das Gremium prüft derzeit noch, ob es sich bei der kontinuierlichen Glukosemessung tatsächlich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) handelt; erst wenn dies klar ist, also eine positive Empfehlung der Methode vorliegt, können Diabetiker die CGM-Systeme als Hilfsmittel im Rahmen ihrer Diabetestherapie einsetzen – die Kosten müssen dann von den Krankenkassen übernommen werden. Mit einem Ergebnis ist im kommenden Jahr zu rechnen.
Kasse lehnt Antrag ab – alles selbst besorgt!
Vor dem Bundessozialgericht geklagt hatte eine junge Typ-1-Diabetikerin und Pumpenträgerin. Schon im April 2012 hatte sie bei ihrer Krankenkasse die Versorgung mit einem CGM-System beantragt. Vorteilhaft für die Patientin: Der Sensor für ihre Insulinpumpe (MiniMed Veo von Medtronic) kann die Glukosewerte per Funk direkt an die Pumpe senden.
Da die Kasse den Antrag auf Kostenübernahme des CGM-Systems ablehnte, besorgte sich die Diabetikerin das Starter-Kit selbst, das u. a. Sensoren und Pflaster im Wert von rund 1 290 Euro enthielt. Weitere Glukosesensoren und Pflaster für jeweils über 615 Euro kaufte sie wenige Monate später.
Seine Ablehnung stütze das BSG auch “auf mögliche Risiken für die Patientensicherheit”, erläutert Sabine Westermann vom Rechtsberatungsnetz des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Nach Ansicht des Gerichts sei die Verwendung von CGM-Systemen insbesondere dann riskant, “wenn – wie im Fall der Klägerin – die Insulinpumpe automatisch über diese Geräte gesteuert wird und herkömmliche Blutzuckermessungen – wie vorgesehen – weitgehend entfallen und nur noch zur Kalibrierung der Geräte durchgeführt werden”.
Auch der Vorteil der zusätzlichen kontinuierlichen Messungen – und insbesondere des Patientenkreises, für den dieses Verfahren tatsächlich einen zusätzlichen medizinischen Nutzen bringen könnte – sei bisher noch nicht abschließend wissenschaftlich belegt, betont das BSG.
CGM auch nicht ausnahmsweise
Es sei auch nicht Aufgabe der Gerichte, “sondern ausschließlich Aufgabe des G-BA, mittels entsprechender (positiver oder negativer) Empfehlungen über einen hinreichend belegten medizinischen Nutzen einer neuen Methode zu entscheiden”. Die Ausführungen zeigten lediglich, dass ein Entscheidungsbedarf des G-BA bestehe. Die CGM dürfe auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses eingesetzt werden.
“Selbst wenn möglicherweise vieles dafür spricht”, stellte das Gericht klar. Zwar sei der Diabetes eine schwerwiegende Erkrankung, mit der die Lebensqualität der Klägerin nicht unerheblich beeinträchtigt werde. “Es geht aber weder um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende, noch um eine wertungsmäßig mit einer solchen Krankheit vergleichbare Erkrankung”, führt das BSG aus.
Zudem existiere schon eine geeignete Therapie. Neben der Patientensicherheit spielten außerdem Kosten und diagnostischer bzw. therapeutischer Nutzen der CGM eine Rolle, der momentan vom G-BA untersucht werde.
Diabetes-Journal-Autor und Rechtsanwalt Oliver Ebert sagt: “Leider bestätigen sich meine Befürchtungen: Wichtige Gesichtspunkte, die für eine Kostenübernahme gesprochen hätten, werden nicht thematisiert und behandelt. Allerdings: Das Gericht hat sich durchaus Mühe gemacht, und die Urteilsgründe sind recht ausführlich ausgefallen.”
Diabetiker, die schwere Unterzuckerungen haben, sich die CGM aber nicht leisten können, werden weiterhin mit Notarzteinsätzen und Krankenhausaufenthalten konfrontiert sein, wenn ihre Krankenkasse den CGM-Antrag ablehnt, kritisiert der DDB. Diabetespatienten sollten aber weiterhin versuchen, eine Kostenübernahme durchzusetzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
von Angela Monecke
Redaktion Diabetes-Journal
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (12) Seite 62-63
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 11 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.