Keine Teststreifenobergrenze

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Keine Teststreifenobergrenze

Wie viele Teststreifen dürfen überhaupt vom Arzt verordnet werden? Unser Artikel vom April sorgte für Wirbel. Deshalb hier einige Erläuterungen von Rechtsanwalt Oliver Ebert.

Einige Missverständnisse

Zum Soziales-Artikel in Diabetes-Journal 4/2014 (Abb. 1, zum Beitrag) gab es viele Reaktionen und Fragen. Viele Leser haben uns bestätigt, dass auch ihr Arzt bislang von einer Obergrenze für Teststreifenverordnungen ausging und nun sehr dankbar über die klare Bestätigung war, dass es keine solchen Verordnungshöchstmengen gibt.

Allerdings haben einige Patienten den Beitrag offensichtlich falsch verstanden und beim Arzt eine vermeintlich unbegrenzt zustehende Teststreifenmenge eingefordert – was so nirgendwo stand und bei den Ärzten natürlich zu Verärgerung führte. Auch einige Ärzte haben sich gemeldet und bemängelt, dass mit dem Artikel ein ohnehin mitunter überzogenes Anspruchsdenken der Patienten zusätzlich gefördert würde. Zur Klarstellung hier nun einige Anmerkungen und Ergänzungen.

“Mein Arzt will mir trotzdem nicht mehr Teststreifen aufschreiben”

Manche Leser haben meinen Beitrag leider missverstanden; es ging nicht darum, dass jeder Patient einen unbegrenzten Anspruch auf Teststreifen hat – im Gegenteil. Ich hatte im Text daher ausdrücklich und mehrfach klargestellt, dass eine Verordnung immer medizinisch notwendig sein muss, es insbesondere auch keinen Freibrief gibt. Wenn der Arzt also selbst gar keine Notwendigkeit für die Verordnung einer höheren Teststreifenmenge sieht (oder sehen kann), dann darf er dafür auch kein Rezept ausstellen.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist keine Luxus- oder Überversorgung zulässig. Der Arzt darf Teststreifen – gleiches gilt übrigens auch für Medikamente – nur bis zu der Menge verordnen, die im Rahmen der Notwendigkeit gerade noch “ausreichend” ist. Im Klartext: Es darf nur das Mindestmaß verordnet werden, welches der Arzt für notwendig hält – natürlich in Absprache mit dem Patienten.

Gesetzestext (Auszug)
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. […]

Stabile Werte – weniger Teststreifen

Es ist nachvollziehbar und ist meist auch sinnvoll, dass man den Blutzucker so oft wie möglich misst. Für die Teststreifenverordnung kommt es aber darauf an, ob es aus medizinischen Gründen wirklich “notwendig” ist, so häufig zu messen. Aus medizinischer Sicht ist eine hohe Messdichte aber oft gar nicht notwendig, vor allem wenn der Stoffwechsel des Patienten einigermaßen stabil ist. Diese Bewertung kann oft allein der Arzt treffen – und als Patient sollte man dies akzeptieren.

Verordnung muss zweckmäßig und wirtschaftlich

Oftmals ist es aber eben so, dass der Arzt sehr wohl eine höhere Menge an Teststreifen für notwendig hält – ein entsprechendes Rezept aber aus Angst vor einem Regress verweigert. Solche Ängste sind vollkommen unbegründet: Denn wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Verordnung begründen kann, dann passiert ihm auch nichts. Allerdings muss seine Verordnung daneben zweckmäßig und wirtschaftlich sein – das bedeutet unter anderem, dass die Teststreifen vom Patienten auch tatsächlich therapiegemäß verwendet werden müssen und sich nicht etwa bei eBay wiederfinden dürfen.

Auch darf, wie bereits geschrieben, keine Luxus- oder Überversorgung stattfinden; es kann also nur die Menge verordnet werden, die aus Sicht des Arztes ausreichend ist – was nicht zwingend dasselbe ist, was der Patient für notwendig hält.

Regress: Horrorgeschichten ohne Grundlage

Es ist mir bislang noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Arzt rechtskräftig zu einem Regress wegen einer begründet notwendigen Teststreifenverordnung verurteilt worden wäre. In Arztkreisen kursieren zwar solche Horrorgeschichten – aber wenn man genauer nachfragt bzw. es vollständig betrachtet, dann spielten die Teststreifen dort tatsächlich keine entscheidende Rolle.

Manche Patienten haben allerdings auch ein überzogenes Anspruchsdenken und fordern manchmal gar unverschämt und ohne Begründung vom Arzt, dass dieser eine bestimmte Teststreifenmenge aufschreibt. Man darf sich als Patient dann aber nicht wundern, wenn der Arzt daraufhin auf stur schaltet und die bisherige Teststreifenmenge womöglich sogar noch reduziert.

Keine Teststreifen, wenn …

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Patient jegliche Mitwirkung verweigert, zum Beispiel das Messgerät bzw. Tagebuch immer beim Arztbesuch “vergisst”, oder die Streifen nicht therapiegerecht verwendet, dann dürfen im Zweifel überhaupt keine Streifen mehr verordnet werden. Eine Verordnung wäre dann unzulässig – selbst innerhalb der Orientierungsrahmen bzw. Richtgrößen.

Denn wenn die Teststreifen aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Patienten nicht überprüfbar bzw. zweckbestimmt im Rahmen der vorgesehenen Therapie eingesetzt werden (können), dann bringt eine solche Verordnung offensichtlich nicht viel – zumindest aus ärztlicher Sicht. Für den Arzt dürfte es dann sehr schwierig sein, eine medizinische Notwendigkeit anzunehmen oder die Zweckmäßigkeit der Messungen zu begründen.

Allein der Arzt entscheidet

Es besteht also keinesfalls ein Anspruch auf eine unbegrenzte Teststreifenmenge: Vielmehr entscheidet allein der Arzt, was aus medizinischer Sicht notwendig, ausreichend und zweckmäßig ist. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die vom Arzt verordnete Menge nicht ausreicht, dann teilen Sie ihm Ihre Bedenken mit bzw. schildern Sie ihm, warum Sie mit dieser Anzahl nicht klarkommen; ein regelmäßig geführtes Blutzuckertagebuch kann dabei durchaus hilfreich sein.

Hält der Arzt dann trotzdem keine höhere Menge für erforderlich, dann müssen Sie seine Entscheidung akzeptieren; in der Regel hat er dafür ja auch seine Gründe.

Umgekehrt gilt allerdings auch: Wenn der Arzt pauschal behauptet, dass er keine höhere Menge verordnen “dürfe” oder die Krankenkasse dies zuvor genehmigen müsse, dann sollten Sie ihn ruhig darauf hinweisen, dass dies so nicht stimmt. Hierzu können Sie dann auch auf meinen Artikel aus dem Diabetes-Journal verweisen.

“Keine Obergrenze”: Gilt das wirklich bundesweit?

Viele Leser haben nachgefragt, warum die Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe denn bundesweit gelte. Das ist ganz einfach: Die Verordnung von Teststreifen ist bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch (SGB) V sowie in der Arzneimittel-Richtlinie geregelt. Kassenpatienten in beispielsweise Bayern, Sachsen oder Hessen haben daher Anspruch auf dieselbe Versorgung wie Patienten in Nordrhein-Westfalen.


von RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte

Kontakt:
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart sowie Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
, Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (7) Seite 62-63

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 1 Tag

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