Kinder begleiten auf Ferienfreizeit: Gibt es eine Art Sonderurlaub?

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Kinder begleiten auf Ferienfreizeit: Gibt es eine Art Sonderurlaub?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Unsere Tochter Leonie macht 2014 ihre erste Klassenfahrt (3 Tage). Des Weiteren überlegen wir, dass beide Töchter (Leonie 9, Sophie 6 Jahre; beide Diabetes Typ 1) evtl. an einer 14-tägigen Ferienfreizeit teilnehmen. In beiden Fällen würde meine Frau gern als Begleitperson mitfahren. Bei der Klassenfahrt auf jeden Fall, und bei der Ferienfreizeit ist die Überlegung, als “Kochmutter” mitzufahren.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass diese Begleitungen unterstützt werden seitens Krankenkasse oder Versorgungsamts aufgrund der medizinischen Notwendigkeit? Es geht uns darum, dass sich meine Frau für die Zeit ansonsten ja Urlaub nehmen müsste. Oder gibt es eine Art Sonderurlaub?

Ralf G. (E-Mail)

Oliver Ebert:

Kinder mit Diabetes können Anspruch auf Kostenübernahme für eine Begleitperson gegenüber dem Integrationsamt (als Integrationshilfe gem. §§ 53 und 54 SGB XII) wie auch gegenüber der Krankenkasse haben. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob die Begleitperson vorwiegend medizinische Leistungen wie Insulinspritzen/Messen (Krankenkasse) oder Überwachungsaufgaben (Integrationsamt) übernimmt; mitunter können beide (Krankenkasse und Integrationsamt) anteilig zuständig sein.

Am besten stellen Sie bei Krankenkasse und Integrationsamt einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Begleitperson. Schlagen Sie dort vor, dass Ihre Frau die Begleitung übernehmen will und die hierfür entstehenden Kosten erstattet haben möchte. Jedoch müssen die Krankenkasse oder das Amt die Begleitung durch Ihre Frau nicht akzeptieren, sondern können andere Dienste einsetzen. Mehr unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Rehabilitation-und-Teilhabe/reha-und-teilhabe.html

Gemäß § 2 Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte nur dann das Recht auf bis zu 10 Tage (unbezahlten) Sonderurlaub, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut (!) aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen; ein Akutfall liegt hier ja nicht vor. Allenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag könnte sich ein entsprechender Urlaubsanspruch ergeben.


Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (2) Seite 40

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  • schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche

    Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • calvin240 antwortete vor 1 Woche

      Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • uho1 antwortete vor 1 Woche

      @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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