Krampfanfall: Was ist mit dem Führerschein?

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Krampfanfall: Was ist mit dem Führerschein?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Der Verkehrsmediziner, den ich angeschrieben habe, antwortet mir nicht, daher weiß ich keinen anderen Rat, als Sie zu fragen: Gerade haben wir einen jungen Mann (17 Jahre alt) auf Station. Er hatte vor einer Woche bei schwerer Hypoglykämie einen Krampfanfall. Zurzeit ist er dabei, den Führerschein zu machen, und hat schon fast alle Fahrstunden beisammen.

Darf er weiterfahren, oder bekommt er aufgrund des Krampfanfalls eine befristete Sperre? Diese schwere Hypoglykämie ist bisher seine erste. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Dr. L. W., per e-mail


Oliver Ebert:

Eine automatische Sperre gibt es nicht. Letztlich müssen Sie aber aus medizinischer Sicht bewerten, ob bei dem Patienten ein so hohes Hypoglykämie-Risiko vorliegt, dass er vernünftigerweise nicht ans Steuer darf. Dazu wird wohl zunächst auch die Ursache der schweren Unterzuckerung geklärt werden müssen.

Möglicherweise kann man durch Schulung, ein Hypowahrnehmungstraining (BGAT, HyPOS) oder durch den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemesssystems (CGM) eine Wiederholung vermeiden bzw. entsprechende Risiken minimieren.Wenn Sie nicht sicher sind, sollten Sie dem Patienten eine (freiwillige) Untersuchung durch einen Verkehrsmediziner anraten, damit dieser die Fahrtauglichkeit klärt und bestätigt.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (4) Seite 45

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