Krankgeschrieben! Wie geht es jetzt mit dem Lohn weiter?

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Krankgeschrieben! Wie geht es jetzt mit dem Lohn weiter?

Wenn Sie als Arbeitnehmer krank werden und daher nicht arbeiten können, stellt sich natürlich die Frage, ob – und falls ja: wie lange – Sie während der Krankheitszeit weiterhin Lohn bekommen. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt die Sachlage.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden durch Otto von Bismarck erste Regelungen geschaffen, welche eine Art Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sicherstellten. Seit 1994 sind Arbeitnehmer und Angestellte durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) im Krankheitsfall relativ weit abgesichert. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt gemäß § 3 EntgFG voraus, dass der Arbeitnehmer unverschuldet und durch Krankheit bzw. Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass man bereits wegen einer leichten Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit den Anspruch verliert. Wer sich also beim Fußball verletzt oder beim Radfahren stürzt, hat grundsätzlich trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung – auch wenn er natürlich vielleicht hätte besser aufpassen bzw. noch vorsichtiger hätte fahren können. Auch lediglich unvernünftiges Verhalten (z. B. Rauchen, Risikosportarten) reicht noch nicht aus, um die Lohnfortzahlung auszuschließen.

Das müssen Sie wissen
  • Für die Entgeltfortzahlung muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen bestehen (Ausnahmen können tarifvertraglich vereinbart werden).
  • Es muss eine tatsächliche und konkrete Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss Folge einer Krankheit oder Verletzung sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit darf durch den Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet worden sein.
  • Auch Teilzeitkräfte, Aushilfen oder „Minijobber“ haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Anders sieht es dagegen aus, wenn sich jemand bei einer Schlägerei verletzt, betrunken einen Unfall verursacht oder beispielsweise entgegen ärztlichem Rat vorzeitig das Krankenhaus verlässt bzw. eine Therapie ausschlägt – in diesen Fällen wird man von einem groben Verstoß gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung ausgehen müssen. Es besteht dann meist kein Anspruch darauf, dass der Lohn fortgezahlt wird.

Wie lange wird das Arbeitsentgelt weiterhin gezahlt?

Gemäß § 4 Abs. 1 EntgFG „ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen“. Das bedeutet: Wer krank ist, erhält grundsätzlich den gleichen Lohn weiter, den er auch ohne Krankheit erhalten hätte. Auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen weiter entrichtet werden. Überstunden werden bei der Berechnung allerdings nur unter bestimmten Umständen berücksichtigt.

Zahlung ist pro Krankheit befristet

Die Entgeltfortzahlung wird vom Arbeitgeber geleistet und ist – pro Krankheit – grundsätzlich auf einen Zeitraum von maximal 6 Wochen befristet. Erkrankt jemand innerhalb von 12 Monaten immer wieder an derselben Krankheit, werden sämtliche Krankheitstage zusammengerechnet; der Arbeitgeber muss insgesamt nur 6 Wochen lang bezahlen.

Sofern man zwischen den Krankheitszeiten über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten arbeitsfähig war bzw. gearbeitet hat, beginnt der sechswöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut.

Beispiel: Wer an einer Depression leidet und deswegen immer wieder einmal krankgeschrieben wird, bei dem basiert der Ausfall auf dem gleichen Grundleiden – der Depression. Der Lohnfortzahlungsanspruch beträgt daher grundsätzlich nur insgesamt 6 Wochen, außer es liegen mindestens 6 Monate zwischen den Krankschreibungen.

Was ändert sich bei einer ­Wiederholungserkrankung?

Eine Wiederholungserkrankung liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf verschiedenen Erkrankungen bzw. verschiedenen Ursachen beruht. Zudem wird auch von einer Wiederholungserkrankung gesprochen, wenn jemand mehrfach hintereinander zwar an derselben Krankheit leidet, diese aber nicht von einem einheitlichen Grundleiden ausgeht.
Der Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung entsteht dann jeweils neu.

Allerdings muss der Arbeitnehmer zwischen den Erkrankungen in der Regel wenigstens kurz gearbeitet haben, zumindest aber arbeitsfähig gewesen sein. Beide Erkrankungen dürfen sich zeitlich also nicht überschneiden.

Beispiel: Wer an einem Burnout-Syndrom mit Depressionen leidet, deswegen krankgeschrieben war und kurz nach seiner Rückkehr einen schweren Bandscheibenvorfall bekommt, bei dem liegen unterschiedliche Krankheitsursachen vor, und der sechswöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt erneut.

Arbeitsverhältnis beendet – und dann?

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: Wer vom Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird oder selbst zulässigerweise wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers fristlos kündigt, für den läuft der Entgeltfortzahlungsanspruch bis maximal zum Erreichen der 6-Wochen-Grenze weiter.

Das müssen Sie bei Krankheit tun

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort so schnell wie möglich mitzuteilen.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind verpflichtet, auch der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.

Der Arbeitgeber kann die Fortzahlung des Arbeitsentgelts verweigern, wenn und solange der Arbeitnehmer seiner Krankmeldungs- und Nachweispflicht schuldhaft nicht nachkommt.

Was passiert nach Ablauf der 6 Wochen?

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung beträgt längstens 6 Wochen. Wer länger krank ist (oder in den ersten 4 Wochen seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt), dem zahlt die Krankenkasse Krankengeld als Lohnersatzleistung. Dies gilt aber nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse – wer freiwillig gesetzlich versichert ist, bekommt nur dann Krankengeld, wenn dies vereinbart wurde.

Bei Privatversicherten hängt es vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob und in welcher Höhe eine Krankengeldzahlung erfolgt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse.

Im Fall der Arbeitsunfähigkeit beginnt das Krankengeld am Tag nach der Krankschreibung durch den Arzt – aber erst, wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber mehr besteht (in der Regel also nach 6 Wochen).

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld bemisst sich nach § 47 SGB V und beträgt 70 Prozent des letzten monatlichen Brutto­einkommens. Allerdings gibt es hier eine Deckelung: Das Einkommen wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt und auch nur in Höhe von max. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Das tägliche Höchst-Krankengeld liegt bei 105,88 Euro (Stand 2019).

Auch das Krankengeld ist sozialversicherungspflichtig; die Krankenkasse behält die anteiligen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein.

Wie lange gibt es Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld besteht ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen „derselben“ Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird allerdings angerechnet, so dass die Krankenkasse meist nur noch 72 Wochen Krankengeld zahlen muss.

Wer nach 3 Jahren erneut aufgrund „derselben“ Krankheit arbeitsunfähig wird, bekommt nur dann Krankengeld, wenn er dazwischen mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig sowie auch erwerbstätig oder arbeitssuchend gemeldet war. Bei einer anderen Erkrankung läuft eine neue und unabhängige 3-Jahres-Frist.

Ist es dieselbe Krankheit – oder nicht?

Die Beurteilung, ob es sich um „dieselbe“ Krankheit handelt, hängt wie beim Entgeltfortzahlungsanspruch davon ab, ob die neuerliche Arbeitsunfähigkeit auf der gleichen Grund­erkrankung basiert. Wenn mehrere Krankheiten während der Arbeitsunfähigkeit zusammenkommen, so werden diese als eine einzige Krankheit behandelt. Das bedeutet: Die Dauer des Krankengelds verlängert sich dann nicht.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (10) Seite 54-57

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  • hallo, ich hab schon ewig Diabetes, hab damit 4 Kinder bekommen und war beruflich unterschiedlich unterwegs, in der Pflege und Pädagogik. Seit ein paar Jahren funktioniert nichts mehr so wie ich das möchte: die Einstellung des Diabetes, der eigentlich immer gut lief, Sport klappt nicht mehr….ich bin frustriert und traurig..so kenne ich das nicht.. Geht es jemanden ähnlich? Bin 53…Viele grüße. Astrid

    • Liebe Astrid! Ich gerade 60 geworden und habe seit 30 Jahren Typ 1, aktuell mit Insulinpumpe und Sensor versorgt. Beim Diabetes läuft es dank des Loop gut, aber Psyche und Folgeerkrankung, Neuropathie des Darmes und fehlende Hypoerkennung, machen mir sehr zu schaffen. Bin jetzt als Ärztin schon berentet und versuche ebenfalls mein Leben wieder zu normalisieren. Kann gut verstehen, wie anstrengend es sein kann. Nicht aufgeben!! Liebe Grüße Heike

    • @mayhe: Hallo liebe Heike, danke für deine schnelle Antwort, das hat mich sehr gefreut. Nein aufgeben ist keine Option, aber es frustriert und kostet so viel Kraft. Ich hoffe dass ich beruflich noch einen passenden Platz finde. Und danke dass du dich gemeldet hast und von deiner Situation berichtet. Das ist ja auch nicht einfach. Und ich wünsche auch dir eine gewisse Stabilisierung…jetzt fühle ich mich mit dem ganzen nicht mehr so alleine. Was machst du denn sonst noch? Viele Grüße Astrid

    • Liebe Astrid! Ja, das Leben mit Diabetes ist echt anstrengend. Es kommt ja auf den normalen Wahnsinn noch oben drauf. Ich habe den Diabetes während der Facharztausbildung bekommen und ehrgeizig wie ich war auch damit beendet. Auch meinen Sohn, 26 Jahre, habe ich mit Diabetes bekommen. Hattest bei den Kindern auch schon Diabetes? Leider bin ich von Schicksalsschlägen dann nicht verschont geblieben. Was dann zu der heutigen Situation geführt hat. Ich habe durchgehalten bis nichts mehr ging. Jetzt backe ich ganz kleine Brötchen, freue mich wenn ich ganz normale kleine Dinge machen kann: Sport, Chor, Freunde treffen, usw. Ich würde mich zwar gerne aufgrund meiner Ausbildung mehr engagieren, dazu bin ich aber noch nicht fit genug. Was machst du so und wie alt sind deine Kinder? Bist du verheiratet? Liebe Grüße Heike

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche

    Wir freuen uns auf das heutige virtuelle Community-MeetUp mit euch. Um 19 Uhr geht’s los! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-november/

  • Hallo Zusammen,
    ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
    Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
    Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
    Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
    Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
    Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
    Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
    Wenn ´s weiter nichts ist… .
    Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
    Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
    Nina

    • Hallo Nina,

      als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
      Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
      Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig

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