Muss unsere Tochter die Verwaltungsgebühren zahlen?

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Muss unsere Tochter die Verwaltungsgebühren zahlen?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ist es rechtmäßig, dass das Ordnungsamt schon eine Gebühr von 30 Euro dafür berechnet, dass sie meiner Tochter die Aufforderung zuschickt, ein Gutachten darüber erstellen zu lassen, dass sie als (gut eingestellte) Diabetikerin Typ 1 fahrtauglich ist? Auch die Kosten des Gutachtens soll sie selbst tragen.

Sie ist Schülerin und verdient noch kein eigenes Geld. Stellt dies nicht eine Art von Diskriminierung dar? Sie fühlt sich ungerecht behandelt und fragt, was sie dagegen tun kann. Schwerbehinderung wurde beantragt, der Bescheid ist noch nicht erteilt.

Katja B.


Die Antwort von Oliver Ebert:

Es ist in der Tat sehr ärgerlich und traurig, dass zu den Belastungen durch den Diabetes dann auch noch solche finanziellen Ausgaben kommen. Leider wird man hier nichts machen können, eine Diskriminierung liegt nicht vor. Denn: Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf – und muss – die Behörde prüfen, ob bzw. inwieweit eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt.

Wenn eine behördliche Entscheidung erforderlich ist – im Fall Ihrer Tochter also die Entscheidung, dass ein Gutachten benötigt wird –, dann entstehen hierfür Verwaltungsgebühren. Diese Gebühren müssen grundsätzlich bezahlt werden, die Summe von 30 Euro ist auch nicht unangemessen hoch.

Auch die Tatsache, dass ein Schwerbehindertenausweis beantragt ist, ändert hieran nichts. Selbst mit Ausweis gelten insoweit keine Sonderregelungen. In Ausnahmefällen bzw. im Härtefall wird manchmal aus Kulanz von einer Gebühr abgesehen, einen Automatismus gibt es allerdings nicht. Ich empfehle, dass Ihre Tochter bei der Behörde unter Hinweis auf ihre finanzielle Situation nachfragt, ob die Gebühr nicht erlassen werden kann.

Trotzdem noch eine gute Nachricht: Wenn die Diabetes-Erkrankung Ihrer Tochter gut eingestellt ist und sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnimmt, dann wird der Gutachter wohl keine Probleme sehen. Es sollte dann auch keine weiteren Schwierigkeiten beim Erwerb des Führerscheins geben.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (10) Seite 50

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