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Nachgefragt | Recht: Zweitmeinung und freie Arztwahl – so ist die rechtliche Situation
3 Minuten
Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes stehen mitunter vor weitreichenden medizinischen Entscheidungen – vor allem, wenn es um Operationen oder neue Therapien geht. In solchen Situationen sind das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung und die freie Arztwahl besonders wichtig. Nicht jedem ist das bekannt. Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben gemäß § 27b Sozialgesetzbuch (SGB) V einen Anspruch darauf, vor bestimmten planbaren Eingriffen bzw. Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu erhalten. Eine solche Zweitmeinung bedeutet dabei keinen Misstrauensbeweis gegenüber dem Arzt, sondern dient einer umfassenderen Grundlage für die Entscheidung. Denn selbst bei identischen Befunden können Fachärzte durchaus zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen.
§ 27b SGB V
„(1) Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem Arzt (…) einzuholen. (…)“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert in Richtlinien, für welche Eingriffe dieses Recht gilt – z. B. bei Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom, Operationen an Herz, Wirbelsäule, Schilddrüse, Knie oder Gebärmutter. Für bariatrische Operationen, also chirurgische Eingriffe zur Behandlung extremen Übergewichts (Adipositas), wie Magen-Bypass, Schlauchmagen oder Magenband, ist bislang allerdings noch kein formales Zweitmeinungsverfahren vorgesehen.
Wichtig: Reine Therapie-Entscheidungen wie ein Umstellen der Insulintherapie gelten nicht als „planbare Eingriffe“. Hier gibt es kein ausdrückliches Recht auf eine Zweitmeinung.
Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
Insbesondere bei größeren Eingriffen kann die Einschätzung eines zweiten Arztes hilfreich sein. Besonders wichtig ist dies bei Amputationen – hier sollte man unbedingt eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Eine Zweitmeinung kann auch helfen, Unsicherheiten abzubauen, die durch Informationen im Internet, widersprüchliche Aussagen oder persönliche Erfahrungen entstanden sind. Nicht selten ergibt sich dann, dass ein geplanter Eingriff gar nicht so dringlich ist – oder dass es schonendere Alternativen gibt.
Amputation – NEIN Danke!
Informations- und Kampagnen-Website für Zweitmeinung beim Diabetischen Fußsyndrom
➤ www.amputation-nein-danke.de
Wie erhält man eine Zweitmeinung?
Patienten müssen vom Arzt vor einem solchen Eingriff über das Zweitmeinungsrecht informiert werden (§ 630e Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Man kann dann die notwendigen Befunde und Unterlagen beim Arzt kostenfrei anfordern. Die Zweitmeinung selbst muss durch einen Arzt erfolgen, der unabhängig ist, d. h. nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeitet. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Es empfiehlt sich, dort vorab nach speziellen Programmen oder Vorgaben zu fragen.
Freie Arztwahl: gesetzlich garantiert
Jeder gesetzlich Versicherte darf sich grundsätzlich von jedem zugelassenen Arzt oder Zahnarzt behandeln lassen (§ 76 Absatz 1 SGB V). Dieses Recht ist besonders wichtig, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder die Kommunikation nicht stimmt. Ein Arztwechsel ist jederzeit ohne Begründung möglich.
Was gilt bei DMP und Hausarztprogrammen?
Viele Patienten nehmen an strukturierten Versorgungsprogrammen teil, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern sollen. Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP), z. B. für Diabetes, verpflichtet Patienten zu bestimmter Mitwirkung. Dazu gehören etwa Quartals-Untersuchungen, Schulungen und Ziel-Vereinbarungen mit dem Arzt. Dabei wird die Behandlung durch einen betreuenden Arzt koordiniert, der auch die medizinische Dokumentation an die Krankenkasse übermittelt.
Trotz dieser strukturierten Abläufe bleibt das Recht auf freie Arztwahl im DMP vollumfänglich erhalten. Patienten dürfen jederzeit andere Fachärzte oder Kliniken aufsuchen, auch ohne Überweisung. Ebenso können sie das gesetzlich garantierte Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung uneingeschränkt wahrnehmen – etwa vor einer geplanten Amputation oder bei kritischen Eingriffen an den Augen oder Gefäßen. Wichtig ist lediglich, dass neue Befunde oder Therapie-Empfehlungen anschließend mit dem DMP-Arzt abgestimmt werden, damit sie in die Planung der Behandlung einfließen.
Etwas anderes gilt bei Hausarzt-Programmen („Hausarztzentrierte Versorgung“, § 73b SGB V), denn dort ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Man verpflichtet sich mit der Teilnahme, grundsätzlich immer zuerst den gewählten Hausarzt aufzusuchen. Termine bei Fachärzten sind meist nur mit Überweisung möglich. Das gesetzliche Recht auf eine Zweitmeinung besteht jedoch auch hier.
Arztwahl und Zweitmeinung
- Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen haben freie Arztwahl sowie Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen.
- Die Teilnahme an einem DMP bringt keine Einschränkungen bei der Arztwahl.
- Wer sich freiwillig in ein Hausarztprogramm einschreibt, muss zunächst den gewählten Hausarzt aufsuchen, d. h. die freie Arztwahl ist hier vertraglich eingeschränkt.
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (8/9) Seite 50-51
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bloodychaos postete ein Update vor 3 Tagen, 2 Stunden
Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.
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ole-t1 antwortete vor 2 Tagen, 21 Stunden
Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.
So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷♂️Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
(Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.) -
bloodychaos antwortete vor 2 Tagen, 16 Stunden
@ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.
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rolli-xx antwortete vor 1 Tag, 2 Stunden
@bloodychaos: Moin, ich benutze den G 7 seit Dezember 2022 (vorher G 6). Seit Dezember 2024 in Kombination mit der t:slim X 2 Ja, es hat immer mal wieder einen Sensor gegeben, der nicht richtig funktioniert hat . Dann wurde ein neuer gesetzt, der Vorfall an Dexcom gemeldet und es gab dann wenige Tage später einen neuen Sensor.
Wie ole-t1 schon geschrieben hat, erst einmal die Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Alle auf dem Markt erhältlichen Sensoren haben Schwankungen in der Genauigkeit ihrer Angaben. Wichtig ist daher zu beurteilen, ob das, was der Sensor anzeigt, überhaupt sein kann.
Zum Beispiel durch blutiges Nachmessen (dabei bitte dran denken, dass der Gewebezucker, den die Sensoren messen, rd. 20-30 Minuten hinter dem Blutzucker hinterher hinkt).
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loredana postete ein Update vor 4 Tagen, 23 Stunden
Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.
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