- Folge-Erkrankungen
Nachgefragt | Recht: Zweitmeinung und freie Arztwahl – so ist die rechtliche Situation
3 Minuten
Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes stehen mitunter vor weitreichenden medizinischen Entscheidungen – vor allem, wenn es um Operationen oder neue Therapien geht. In solchen Situationen sind das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung und die freie Arztwahl besonders wichtig. Nicht jedem ist das bekannt. Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben gemäß § 27b Sozialgesetzbuch (SGB) V einen Anspruch darauf, vor bestimmten planbaren Eingriffen bzw. Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu erhalten. Eine solche Zweitmeinung bedeutet dabei keinen Misstrauensbeweis gegenüber dem Arzt, sondern dient einer umfassenderen Grundlage für die Entscheidung. Denn selbst bei identischen Befunden können Fachärzte durchaus zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen.
§ 27b SGB V
„(1) Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem Arzt (…) einzuholen. (…)“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert in Richtlinien, für welche Eingriffe dieses Recht gilt – z. B. bei Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom, Operationen an Herz, Wirbelsäule, Schilddrüse, Knie oder Gebärmutter. Für bariatrische Operationen, also chirurgische Eingriffe zur Behandlung extremen Übergewichts (Adipositas), wie Magen-Bypass, Schlauchmagen oder Magenband, ist bislang allerdings noch kein formales Zweitmeinungsverfahren vorgesehen.
Wichtig: Reine Therapie-Entscheidungen wie ein Umstellen der Insulintherapie gelten nicht als „planbare Eingriffe“. Hier gibt es kein ausdrückliches Recht auf eine Zweitmeinung.
Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
Insbesondere bei größeren Eingriffen kann die Einschätzung eines zweiten Arztes hilfreich sein. Besonders wichtig ist dies bei Amputationen – hier sollte man unbedingt eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Eine Zweitmeinung kann auch helfen, Unsicherheiten abzubauen, die durch Informationen im Internet, widersprüchliche Aussagen oder persönliche Erfahrungen entstanden sind. Nicht selten ergibt sich dann, dass ein geplanter Eingriff gar nicht so dringlich ist – oder dass es schonendere Alternativen gibt.
Amputation – NEIN Danke!
Informations- und Kampagnen-Website für Zweitmeinung beim Diabetischen Fußsyndrom
➤ www.amputation-nein-danke.de
Wie erhält man eine Zweitmeinung?
Patienten müssen vom Arzt vor einem solchen Eingriff über das Zweitmeinungsrecht informiert werden (§ 630e Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Man kann dann die notwendigen Befunde und Unterlagen beim Arzt kostenfrei anfordern. Die Zweitmeinung selbst muss durch einen Arzt erfolgen, der unabhängig ist, d. h. nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeitet. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Es empfiehlt sich, dort vorab nach speziellen Programmen oder Vorgaben zu fragen.
Freie Arztwahl: gesetzlich garantiert
Jeder gesetzlich Versicherte darf sich grundsätzlich von jedem zugelassenen Arzt oder Zahnarzt behandeln lassen (§ 76 Absatz 1 SGB V). Dieses Recht ist besonders wichtig, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder die Kommunikation nicht stimmt. Ein Arztwechsel ist jederzeit ohne Begründung möglich.
Was gilt bei DMP und Hausarztprogrammen?
Viele Patienten nehmen an strukturierten Versorgungsprogrammen teil, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern sollen. Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP), z. B. für Diabetes, verpflichtet Patienten zu bestimmter Mitwirkung. Dazu gehören etwa Quartals-Untersuchungen, Schulungen und Ziel-Vereinbarungen mit dem Arzt. Dabei wird die Behandlung durch einen betreuenden Arzt koordiniert, der auch die medizinische Dokumentation an die Krankenkasse übermittelt.
Trotz dieser strukturierten Abläufe bleibt das Recht auf freie Arztwahl im DMP vollumfänglich erhalten. Patienten dürfen jederzeit andere Fachärzte oder Kliniken aufsuchen, auch ohne Überweisung. Ebenso können sie das gesetzlich garantierte Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung uneingeschränkt wahrnehmen – etwa vor einer geplanten Amputation oder bei kritischen Eingriffen an den Augen oder Gefäßen. Wichtig ist lediglich, dass neue Befunde oder Therapie-Empfehlungen anschließend mit dem DMP-Arzt abgestimmt werden, damit sie in die Planung der Behandlung einfließen.
Etwas anderes gilt bei Hausarzt-Programmen („Hausarztzentrierte Versorgung“, § 73b SGB V), denn dort ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Man verpflichtet sich mit der Teilnahme, grundsätzlich immer zuerst den gewählten Hausarzt aufzusuchen. Termine bei Fachärzten sind meist nur mit Überweisung möglich. Das gesetzliche Recht auf eine Zweitmeinung besteht jedoch auch hier.
Arztwahl und Zweitmeinung
- Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen haben freie Arztwahl sowie Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen.
- Die Teilnahme an einem DMP bringt keine Einschränkungen bei der Arztwahl.
- Wer sich freiwillig in ein Hausarztprogramm einschreibt, muss zunächst den gewählten Hausarzt aufsuchen, d. h. die freie Arztwahl ist hier vertraglich eingeschränkt.
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (8/9) Seite 50-51
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 23 Stunden, 40 Minuten
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!-
calvin240 antwortete vor 22 Stunden, 51 Minuten
Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
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uho1 antwortete vor 20 Stunden, 52 Minuten
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
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stephanie-haack postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 3 Wochen, 1 Tag
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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