- Soziales und Recht
Nur noch jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei
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In den zehn Jahren, in denen Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln verpflichtet sind, ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken: Waren es einst 60 Prozent, sind mittlerweile nur noch weniger als ein Viertel der Rabattarzneimittel teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, meldet die ABDA.
Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016).
Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016).
„Unverständlich, dass Versicherte nicht an Ersparnissen beteiliget werden“
„Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“
Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“
Hintergrund: So funktionieren die Rabattverträge
Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt.
Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio. Euro.
Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße