- Soziales und Recht
Nur wer deliktsfähig ist, muss für Schaden haften
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage
Mein Mann zeigt Anzeichen einer Demenz und ist insulinpflichtig geworden. Nun haben wir gelesen, dass man solche neu aufgetretenen Krankheiten der Unfallversicherung mitteilen müsse, da man ansonsten den Versicherungsschutz verliere. Sollen bzw. müssen wir das nun bei der Versicherung angeben? Wir befürchten, dass dann die Prämien steigen oder der Vertrag womöglich gekündigt wird.
Petra F., per E-Mail
Oliver Ebert:
Die Demenzerkrankung muss einer bereits vorhandenen Haftpflichtversicherung nicht gemeldet werden. Nur wenn bei einem neuen Vertrag nach dem Gesundheitszustand gefragt wird, müsste man wahrheitsgemäß und vollständig antworten. Dennoch halte ich es für sinnvoll, die Versicherung zu kontaktieren: Eine Haftpflichtversicherung muss nämlich grundsätzlich nur für Schäden eintreten, die schuldhaft verursacht worden sind; sie zahlt nicht bei höherer Gewalt oder wenn der Verursacher gar nichts für den Schaden konnte.
Voraussetzung ist die Deliktsfähigkeit: Gemäß § 827 BGB haftet nicht, wer “im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt”. Auch Kinder unter 7 Jahren können generell nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden: Wenn ein spielendes Kind ein Auto zerkratzt, haftet es nicht für den Schaden. Auch die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung müssen nur dann für die Reparatur aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Bei Demenzkranken gilt: Wenn ein Patient sein Handeln nicht mehr kontrollieren kann und er Schäden verursacht, kann er dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Auch seine Haftpflichtversicherung müsste dann nicht bezahlen, so dass bei fortgeschrittener Demenz eine solche Versicherung oftmals unnötig ist. Womöglich kann durch eine Tarifanpassung erreicht werden, dass der Schaden auch in solchen Fällen von der Versicherung übernommen wird, um keinen Streit mit den geschädigten Nachbarn zu bekommen bzw. um andere Konflikte zu vermeiden.
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Für wichtig halte ich, dass die Versicherung auf Sie bzw. Familienmitglieder erweitert wird, denen eventuell eine Aufsichts-/Fürsorgepflicht für Ihren Mann obliegen kann. So sind auch Sie abgesichert, wenn etwas passiert und man Ihnen dann vorwirft, nicht genügend aufgepasst zu haben.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (6) Seite 57
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kasch postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 4 Tagen, 3 Stunden
Hey, ich habe die Omnipod 5 und zurzeit noch den Dexcom g6.
Die App läuft auf dem iPhone 12. wie kann ich das iPhone auf die Version 26.1 updaten? Automatische Updates würden ja gleich auf 26.2 gehen. Wie kann ich das manuell machen? -
thomas55 postete ein Update vor 4 Tagen, 10 Stunden
Ich komme gerne zum T1day. Sicher treffe ich einige von euch aus der online community.
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moira antwortete vor 4 Tagen
Ich würde auch gerne kommen – geht aber beruflich nicht. Gibt es noch einen anderen Termin um mal andere live zu treffen?
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lena-schmidt antwortete vor 3 Tagen, 23 Stunden
Hallo Thomas, super, dann sehen wir uns dort. Kommst du auch zum Vorabend-Event? Liebe Grüße Lena
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lena-schmidt antwortete vor 3 Tagen, 23 Stunden
@moira: Schau gerne mal in den Veranstaltungskalender hier beim Diabetes-Anker, vielleicht findest du etwas in deiner Region. 🙂
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