Oliver Ebert: Mein Rückblick auf 2018

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Oliver Ebert: Mein Rückblick auf 2018

Was ist gut gelaufen im Jahr 2018, was weniger gut? Und wo gibt es Hoffnung für das Jahr 2019? Rechtsexperte Oliver Ebert hat sich die letzten zwölf Monate aus der „Diabetes, Recht und Soziales“-Perspektive angeschaut, zieht Bilanz und wagt außerdem einen Ausblick auf das kommende Jahr.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Jahr 2018 ist nun fast vergangen. Und entgegen manchen Unkenrufen von Pessimisten hat es für Menschen mit Diabetes doch manche Verbesserungen gebracht.

Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ bringt mehr Klarheit

Eine davon betrifft gleich das wichtige Thema Straßenverkehr: Viele Patienten haben Sorge, ob sie mit Diabetes und Insulintherapie weiterhin Auto fahren dürfen. Die amtlichen Begutachtungsleitlinien sehen zwar schon seit einigen Jahren auch für Lkw und Bus in der Regel keine größeren Probleme mehr bei Diabetikern. Allerdings wird für viele Situationen – z. B. bei überhöhten Werten – auf eine Beurteilung im Einzelfall verwiesen.

Hierfür gab es jedoch keinen medizinischen Standard. Nicht selten kam es daher vor, dass verkehrsmedizinische Gutachter bzw. Führerscheinbehörden den Führerschein nur dann belassen bzw. erteilen wollten, wenn der HbA1c-Wert unter einem bestimmten Wert lag. Manchmal wurde diese Grenze pauschal bei 8,5 Prozent gezogen, manchmal bei 12 Prozent – wer darüber lag, durfte nicht (mehr) fahren.

Anfang des Jahres hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft nun eine medizinische Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr veröffentlicht, die mit vielen Unsicherheiten aufräumt und auch für Ärzte klare Entscheidungshilfen gibt. Die Leitlinie weist nach, dass auch ein mit Insulin behandelter Diabetes kein relevant erhöhtes Risiko mitbringt.

Auch gibt es keinen Beleg dafür, dass ein bestimmter HbA1c-Wert immer automatisch dazu führt, dass man als fahruntauglich angesehen werden darf. Dank dieser Leitlinie haben es Patienten nun einfacher, den Führerschein wiederzubekommen oder sich gegen fachlich ungenügend erstellte verkehrsmedizinische Gutachten zu wehren.

Kinder, CGM, Datenschutz, Schwer­behinderung: Was hat sich geändert?

Etwas weniger gut läuft es nach meinen Erfahrungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es sollte eigentlich für Kinder mit Diabetes etwas Entlastung bringen, da der Anspruch auf eine Begleitperson nun einfacher durchzusetzen sein soll. In der Praxis scheint es allerdings leider noch zäh zu laufen; häufig werden die Betroffenen weiterhin vom Landratsamt zur Krankenkasse und von dort wieder zurückgeschickt.

Erfreulich ist dagegen die Versorgungslage mit Insulinpumpen und CGM-Systemen. Hier scheint es im Allgemeinen keine großen Probleme mehr zu geben, sofern die Anträge medizinisch ausreichend begründet sind und eine plausible Dokumentation (Blutzuckertagebuch, Computerausdrucke) vorgelegt wird.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine wichtige Rolle: Patienten müssen jetzt nicht mehr ohnmächtig hinnehmen, dass sie von Herstellern zur Übermittlung ihrer Daten gezwungen werden, nur um das von der Krankenkasse bezahlte CGM- oder Pumpensystem überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Betroffene von Datenschutzverstößen können nun empfindliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

In Juristenkreisen geht man davon aus, dass ein Datenschutzverstoß in Zusammenhang mit Gesundheitsdaten zu einem Schadensersatzanspruch von weit über 1000 Euro führen kann. Auch können betroffene Patienten sich bei den Aufsichtsbehörden beschweren. Unternehmen, die sich nicht an die hier geltenden Gesetze halten, müssen mit massiven Bußgeldern rechnen.

Keine Verbesserung gab es dagegen beim Thema Schwerbehindertenausweis: Die Ämter scheinen zunehmend strenger zu entscheiden. Es wird daher immer schwieriger, allein mit Diabetes noch auf den erforderlichen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zu kommen. Eine Änderung ist in naher Zukunft eher nicht in Sicht.

2019: Rente, Steuern und Insulin Tresiba

Auch wenn es über die Politik des Jahres 2018 nicht nur Positives zu vermelden gibt, wurden für 2019 doch manche Verbesserungen im sozialen Bereich auf den Weg gebracht. Geplante Änderungen im Renten- und Krankenversicherungsrecht sind nicht nur für Dia­betiker hilfreich. Insbesondere bei der Erwerbsminderungsrente soll es Verbesserungen geben.

Für Selbstständige, die sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern und nur wenig verdienen, gibt es spürbare Erleichterungen: Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird fast halbiert, so dass die bislang sehr hohen Monatsbeiträge deutlich sinken können.

Das Familienentlastungsgesetz soll Familien stärker entlasten und an den hohen Steuereinnahmen der aktuell guten Konjunktur teilhaben lassen. Neben der Erhöhung des Kindergelds soll u. a. auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht werden.

Auch eine gute Nachricht: Das Basalinsulin Tresiba (Insulin degludec) war für Patienten in Deutschland bislang nur (noch) über internationale Apotheken bestellbar. Da es aber inzwischen Studien gibt, die den Zusatznutzen von Tresiba belegen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu einer erneuten Nutzenbewertung aufgerufen. Das Insulin wird daher auch in Deutschland wieder erhältlich sein.
Insgesamt hat das Jahr 2018 – zumindest aus der Perspektive Diabetes und Soziales – also doch Positives gebracht, und das ist für uns alle doch eine sehr erfreuliche Botschaft.

An dieser Stelle bedanke ich mich auch bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihr Interesse und Ihre vielen Zuschriften. Viele Fragen konnte ich zeitnah aufgreifen, so dass auch viele andere profitieren konnten. Das macht das Diabetes-Journal seit vielen Jahren aus: Wir haben ein Ohr für Ihre Anliegen. Und: Das Diabetes-Journal ist ein Heft für alle, auch für Typ-F-Diabetiker, also für Familie und Freunde von Menschen mit Diabetes.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches, gesundes neues Jahr mit allzeit erfreulichen Werten –
Ihr Oliver Ebert


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (12) Seite 48-49

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