- Soziales und Recht
Patientenverfügung: Höhere Blutzucker-Zielwerte ansetzen
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Seit rund 30 Jahren lebe ich mit Diabetes Typ 1. Blutzuckerwerte von < 50 mg/dl (2,8 mmol/l) können zu Zuständen von Angst und Panik führen, die für das Krankenpersonal schwer vorstellbar sind und folglich dann nicht immer ernst genommen werden. Ich beabsichtige daher für den Fall eines dauerhaften Unvermögens, zur Insulin-Selbstversorgung (bspw. nach Schlaganfall) einen Passus in meine Patientenverfügung aufzunehmen, der meinen entschiedenen Willen zur Ansetzung höherer Zucker-Zielwerte ausdrückt, um derartige Unterzuckerungszustände zu vermeiden.
Dieser Passus soll für das Krankenpersonal nachvollziehbar und verpflichtend umsetzbar sein; dazu nach Möglichkeit juristisch unbedenklich. Können Sie mir Unterstützung für eine geeignete Formulierung geben? Ich wäre sehr dankbar dafür.
Wilfried P.
Oliver Ebert:
Leider dürfte es schwierig sein, diesen Wunsch so eindeutig zu formulieren, dass er im Eintretensfall unmissverständlich zu verstehen ist.Ich empfehle, dass Sie zusammen mit Ihrem Arzt Ihre diesbezüglichen Vorstellungen sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen (z. B. anzustrebender Zielwert, Messfrequenz, einzusetzender Insulintyp) möglichst präzise beschreiben. Sie sollten auch unterscheiden, in welchen konkreten Situationen Sie diese Vorgehensweise (nur) wünschen – beispielsweise für den Fall des dauerhaften Komas, einer Komplettlähmung etc. Je konkreter Sie Vorgaben treffen, umso höher sind die Chancen, dass dies im Eintretensfall dann so beachtet werden muss – und auch beachtet wird.
Weiterhin sollten Sie die Beweggründe darstellen, weswegen Sie diese Vorgehensweise wünschen. Schließlich sollte aus einer solchen Patientenverfügung auch hervorgehen, dass Sie über die damit verbundenen Risiken vollumfänglich informiert sind und diese dennoch bewusst und wissentlich in Kauf nehmen wollen.Unter nachstehendem Link finden Sie hilfreiche Broschüren des Justizministeriums mit weiteren Hinweisen: www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (6) Seite 45
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moira postete ein Update vor 4 Tagen, 1 Stunde
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp? -
irenesutter postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?-
moira antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor. -
ole-t1 antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.
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lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Woche, 5 Tagen
Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
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