- Soziales und Recht
Patientenverfügung – Leben erhalten?
5 Minuten
Ein Unfall, eine Krankheit – und Sie sind plötzlich nicht mehr ansprechbar. Irgendjemand muss nun Ihre Angelegenheiten regeln dürfen – auch bezüglich medizinischer Behandlungen.
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen; dies ist wichtig hinsichtlich der Frage, ob und unter welchen Umständen lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Oder ob Sie sich unter manchen Umständen doch für eine passive Sterbehilfe entscheiden.
Eine solche Patientenverfügung muss eindeutig sein und darf im Ernstfall keine Zweifel aufwerfen – es sind daher einige wesentliche Voraussetzungen bei deren Erstellung zu beachten. Mit einer Patientenverfügung kann also festgelegt werden, wer in solchen Situationen für Sie Entscheidungen treffen soll und darf. Dies ist bei Eingriffen mit normalem Risiko (wie Narkose-Risiko) noch unproblematisch. Aber:
Schwierige Fragen, die man trotzdem klären sollte
Was ist, wenn nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall feststeht, dass Sie nach dem Erwachen aus dem Koma körperlich völlig unselbständig sind? Und schon für die einfachsten Dinge die Hilfe anderer benötigen? Sollen dann lebensverlängernde Maßnahmen wie intensivmedizinische Behandlung oder künstliche Ernährung begonnen oder fortgesetzt werden? Oder möchten Sie, dass man Sie, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder Besserung besteht, in Würde sterben lässt?
Schwierige Fragen, die jeder für sich beantworten und entscheiden muss. Daher sollte man sich rechtzeitig eine Meinung bilden und diese nachweisbar dokumentieren.
- Sie sagen, ob und unter welchen Umständen lebenserhaltende/-verlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen!
- Ärzte können sich nicht darüber hinwegsetzen.
- Die Verfügung muss eindeutig und unmissverständlich, schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
- Sie soll alle 1 bis 2 Jahre überprüft werden.
- Sie soll so deponiert werden, dass sie jederzeit leicht gefunden werden kann.
Ihre Vorstellung der letzten Lebensphase
Stellen Sie sich nun die Situation vor, in der überlegt wird, ob man in hoffnungsloser Lage nicht die künstliche Ernährung abstellen und Sie in Frieden sterben lassen solle – woher sollen Dritte wie Ärzte oder Betreuer wissen, welche Entscheidung Sie selbst gern für sich treffen würden? Womöglich werden Sie mit allen Mitteln und unter Qualen am Leben erhalten, obwohl Sie lieber sterben würden? Umgekehrt: Man lässt Sie “in Würde” sterben … und Sie wollen gar nicht?! Und hoffen auf jede Chance oder auf ein Wunder?
Für solche Fälle sollte dokumentiert sein, wie denn Ihre Vorstellungen einer medizinischen Behandlung sind, gerade in der letzten Lebensphase – am besten in Form einer Patientenverfügung.
In der Patientenverfügung können Sie niederlegen, wie Sie ärztlich behandelt werden wollen – besonders wichtig ist die Frage, ob und unter welchen Umständen lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Durch die Patientenverfügung kann im Ernstfall auf Ihren mutmaßlichen Willen geschlossen werden. So können Sie, obwohl vielleicht nicht entscheidungsfähig, trotzdem Einfluss auf die medizinischen Entscheidungen nehmen.
Eigenhändig unterschreiben, regelmäßig aktualisieren
Eine Patientenverfügung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Eine ärztliche oder juristische Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; aber ein Beratungsgespräch kann unterstreichen, dass Sie Ihre Wünsche ernsthaft und im Bewusstsein ihrer Bedeutung zum Ausdruck gebracht haben.
Schließlich empfiehlt es sich, diese Verfügung regelmäßig (alle ein bis zwei Jahre!) zu überprüfen und durch Unterschrift neu zu bestätigen (Datum nicht vergessen). Selbstverständlich kann eine Patientenverfügung von Ihnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden.
Beachten Sie bitte: Sie sollten die Patientenverfügung bei sich tragen oder so deponieren, dass man sie im Zweifel schnell findet.
Grundsätzlich bindend für Ärzte, Angehörige und Gerichte
Wenn durch eine Patientenverfügung der Wille des Patienten bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig, unmissverständlich und sicher festgestellt werden kann, so dürfen sich die Ärzte nicht hierüber hinwegsetzen. Schriftliche Patientenverfügungen sind für Ärzte und Angehörige, aber auch für Gerichte verbindlich – egal in welchem Krankheitsstadium. Dies ist ausdrücklich gesetzlich geregelt in den §§ 1901a und 1903 BGB. Wenn also ein Patient zum Beispiel keine lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen mehr wünscht, so muss dies befolgt werden.
Wird dieser Patientenwille missachtet, so ist dies eine Körperverletzung und kann strafrechtlich entsprechend verfolgt werden. Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung von 1998 hat der Arzt den Willen des Patienten aus sämtlichen Umständen zu ermitteln; einer früheren Willensäußerung oder Erklärung des Patienten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
So hat der Bundesgerichtshof auch bestätigt, dass der Behandlungsabbruch eines im Koma liegenden Patienten grundsätzlich rechtmäßig war, wenn dies zweifelsfrei dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprochen hatte.
Allerdings: Nicht jeder Wunsch muss auch erfüllt werden. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland beispielsweise strafbar. Sie können daher nicht im Wege einer Patientenverfügung verlangen, dass man Ihren Tod durch Medikamente oder Gift herbeiführt.
Wille muss eindeutig und unmissverständlich sein!
Beachten Sie aber, dass eine Patientenverfügung eindeutig sein muss: Diese darf keinen Zweifel an Ihrem mutmaßlichen Willen bestehen lassen. Eine – wie in manchen Formularen enthaltene – wenig konkrete Verfügung wie “Ich möchte in Würde sterben, wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint” bringt daher nichts. Denn eine solche Formulierung wäre viel zu allgemein und erlaubt später keine sichere Auslegung, was Sie denn damit gemeint haben (könnten).
Es gibt durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, ab wann das Leben nicht mehr als erträglich anzusehen ist. Sie sollten daher sehr individuell festlegen, wann eine ärztliche Behandlung untersagt sein soll bzw. diese abzubrechen ist. Denken Sie daran: Je zeitnäher und konkret krankheitsbezogener eine Patientenverfügung formuliert ist, umso weniger Zweifel werden bei deren Auslegung bestehen.
Erklärung zur Organspende
Wenn Sie dazu beitragen möchten, dass nach Ihrem Tod ein anderer Mensch wieder glücklich werden kann, dann sollte eine Erklärung zur Organspende bzw. ein Organspendeausweis nicht fehlen. Umgekehrt: Wenn Sie eine Entnahme Ihrer Organe zu Transplantationszwecken ablehnen, dann sollten Sie das ebenfalls dokumentieren.
Vordrucke, Muster und weitere Infos
- Eine ausführliche Broschüre mit weiteren Informationen kann man auf der Internetseite des Justizministeriums herunterladen oder per Post bestellen: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock. Oder über das Servicetelefon 0 18 05/77 80 90 (14 Ct./min, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich).
- Ein hilfreicher, aus der Beratungspraxis in der Palliativ- und Hospizarbeit entstandener Leitfaden ist in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (auch im Buchhandel erhältlich, publiziert vom Verlag C. H. Beck).
- Die Informationsbroschüren Antworten auf wichtige Fragen und Wie ein zweites Leben informieren rund um das Thema Organ- und Gewebespende. Sie können ebenso wie der Organspendeausweis bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden, per Post unter: BZgA, 50819 Köln, per Fax unter: 02 21/8 99 22 57 und per E-Mail unter: order@bzga.de
.
Hier finden Sie eine Mustervorlage für eine Patientenverfügung.
Dieses Muster einer Patientenverfügung haben wir für Sie erstellt – es sollte für die meisten Fälle ausreichend sein. Bitte lesen Sie sich das Formular ausführlich durch und kreuzen Sie dann Ihre Wünsche an. Um Missverständnisse (oder Verfälschungen!) zu vermeiden, sollten Sie jede angekreuzte Option durch Unterschrift oder Namenskürzel (Paraphe) nochmals signieren.
Wichtig: Wenn Sie bereits an einer schweren Krankheit leiden, die in absehbarer Zeit zum Tod führt, so ist das Formular nur bedingt geeignet. In diesem Fall sollte eine speziell auf Ihre Krankheitssituation angepasste Patientenverfügung abgegeben werden; bitte wenden Sie sich hierzu zur Sicherheit an Ihren Arzt und/oder einen Anwalt.
Es ist auch sehr empfehlenswert, die Patientenverfügung mit einem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Sie sollten diesen auch bitten, auf dem Vordruck zu bestätigen, dass nach seiner Auffassung keine Zweifel an Ihrer geistigen Verfassung bestehen und Ihnen der Inhalt bzw. die möglichen Konsequenzen der Regelungen bewusst sind.
Chance für Ihre Entscheidung erhöhen
Wenn Sie einen Organspendeausweis haben, so sollten Sie diesen beilegen bzw. entsprechend vermerken. Wünschen Sie keine Organspende, so können Sie hierauf mit handschriftlichem Zusatz auf dem Formular hinweisen. Sinnvoll ist es auch, Ihre eigenen Wertvorstellungen auf einem gesonderten Blatt niederzuschreiben – in einer Art Aufsatz: Je mehr Informationen zu Ihren Wertvorstellungen, zu Ihrer Einstellung zum eigenen Leben und Sterben sowie zu Ihrer religiösen Weltanschauung vorliegen, umso eher besteht die Chance, dass im Zweifel eine für SIE richtige Entscheidung in Ihrem Sinne getroffen wird.
- Dauerhaft bewusstlos: Wer regelt meine Angelegenheiten?
- Patiententenverfügung – Leben erhalten?
- Das Testament: Ihr Vermächtnis
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (7) Seite 24-29
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 8 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.