Risikoversicherung trotz Diabetes – geht das?

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© Kirchheim-Verlag/Christian Mentzel
Risikoversicherung trotz Diabetes – geht das?

Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes haben meist erhebliche Probleme, eine Risikoversicherung abzuschließen. Vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung sind oft nur schwer bzw. nur zu wenig attraktiven Konditionen zu bekommen. Und wer beim Versicherungsantrag Fehler macht, bekommt im Ernstfall möglicherweise kein Geld.

Für viele Menschen mit Diabetes ist es inzwischen schwierig geworden, eine Risikoversicherung (Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung) zu erhalten. Allerdings ist es nicht unmöglich, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Problem: die Gesundheitsprüfung

Das Problem ist die Gesundheitsprüfung, die vor Versicherungsabschluss erfolgt. Dort muss man vollständige und umfassende Angaben über alle Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen machen. Auch die Diabetes-Erkrankung muss dort angegeben werden. Macht man unwahre oder unvollständige Angaben, kann die Versicherung den Vertrag wegen Täuschung anfechten und braucht im Leistungsfall nicht zu bezahlen!

So beispielsweise das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 05.02.2013 – 12 U 140/12): “Das Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen rechtfertigt grundsätzlich die Annahme einer Täuschung. Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände, auch Untersuchungen, stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war und das Schweigen daher auf Arglist schließen lässt. […]”

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es keine Rolle spielt, ob die nicht angegebene Krankheit mit dem Grund der Berufsunfähigkeit überhaupt etwas zu tun hat: Die Versicherung musste die Berufsunfähigkeitsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung daher nicht zahlen, weil die Betroffene beim Versicherungsabschluss die Angabe versäumt hatte, dass sie wegen Rückenschmerzen in Behandlung war (BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. IV ZR 140/08). Aber kann man sich wirklich immer noch daran erinnern? Um sicherzugehen, dass man nichts vergisst, sollte man daher vorab bei seiner Krankenkasse bzw. Krankenversicherung eine Selbstauskunft einholen.

Wichtig: Prüfen Sie die Selbstauskunft genau, ob die dort enthaltenen Daten auch wirklich stimmen! Denn manchmal sind bei der Krankenkasse auch falsche Daten gespeichert, beispielsweise aufgrund von Eingabefehlern. Auch kommt es manchmal vor, dass Ärzte – aus welchen Gründen auch immer – Behandlungsleistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die nie erbracht wurden. In einem etwaigen Streit mit der Versicherung müssten Sie dann beweisen, dass Sie die bei der Krankenkasse dokumentierte Behandlung nicht arglistig verschwiegen haben, sondern diese gar nicht stattgefunden hat. Dies könnte – vor allem mit zeitlichem Abstand – sehr schwierig werden.

Versicherung bewertet Risiko

Die Versicherung entscheidet dann je nach individueller Risikoabschätzung, ob sich der Abschluss eines Vertrags für das Unternehmen “lohnt”. Bei Menschen mit Diabetes – zumal mit bereits vorhandenen Folgeerkrankungen – führt diese Risikobewertung oft dazu, dass das Versicherungsrisiko als zu hoch eingeschätzt wird und daher kein Versicherungsvertrag angeboten wird. Ansonsten müssen immer Risikozuschläge, also ein erhöhter Beitrag, einkalkuliert werden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass dasselbe Unternehmen mit dem einen Menschen mit Diabetes einen Vertrag abschließt, während einem anderen keine Versicherungsmöglichkeit angeboten wird. Es gibt auch keine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen, einen Vertrag anzubieten bzw. abzuschließen. Diese können in jedem Einzelfall selbst entscheiden.

Alternative: Dread-Disease-Versicherung

Im Fall einer Ablehnung könnte eine Dread-Disease-Versicherung eine Alternative sein. Damit können zumindest einzelne schwere Risiken abgesichert werden. Eine solche Absicherung für den Fall einer Querschnittslähmung oder Lähmung wäre möglicherweise erreichbar, da die Diabetes-Erkrankung hierfür das Risiko nicht erhöht.

Allerdings sollte man hier nicht zu viel erwarten: Wenn man aufgrund der Diabetes-Erkrankung nicht einmal einen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, dürften deren konkrete Risiken wie Erblindung, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. meist ebenfalls nicht versicherbar sein. Man sollte die Versicherungsbedingungen daher sehr genau prüfen.

Tipps zur Antragstellung

Neben den Gesundheitsfragen muss man beim Stellen des Antrags auch oft angeben, ob man bereits von einem anderen Unternehmen abgelehnt wurde bzw. dort einen Antrag gestellt hat. Da man auch diese Frage wahrheitsgemäß beantworten muss, führt dies zu folgendem Problem: Wer bereits von einem Versicherer abgelehnt wurde, den wird auch ein anderes Unternehmen kaum versichern wollen. Auch wenn keine solche Frage gestellt wird: Bei einer Ablehnung eines Antrags erfolgt in der Regel eine Meldung an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS-Wagnisdatei). Wer dann einen Antrag bei einer anderen Versicherung stellt, wird womöglich gleich abgelehnt.

Man sollte sich für das Stellen des Antrags daher unbedingt einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, der kompetent berät und nach Angeboten sucht. Dieser kann auch eine anonyme Anfrage bei verschiedenen Anbietern stellen, sodass die Chancen eingeschätzt werden können, ohne dass Daten in die Wagnisdatei gelangen. Anschließend sollte man zeitgleich Anträge bei allen in Frage kommenden Versicherungen stellen – sodass man wahrheitsgemäß in jedem Antrag angeben kann, zuvor von keiner anderen Versicherung abgelehnt worden zu sein und in der Vergangenheit auch keinen anderen Antrag gestellt hat.

Versicherungen speziell für Menschen mit Diabetes?

Seit einiger Zeit werden spezielle Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen für Menschen mit Diabetes angeboten, manche Anbieter werben auch mit einem schnellen Online-Abschluss per Internet. Allerdings gilt das meist nur für Menschen, die jung sind und neben dem Diabetes keine nennenswerten Krankheiten haben. Diese Personen dürften aber auch bei anderen Versicherungen einen vergleichbaren Vertrag angeboten bekommen.

Wer älter ist als 50 Jahre oder bereits Folgeerkrankungen hat, wird – trotz der vollmundigen Werbeversprechen – in der Regel dort ebenfalls keine vernünftige Absicherung erhalten. Auch hier gilt, zunächst nur eine anonyme Anfrage bzw. einen Probeantrag zu stellen.

Achtung: schwarze Schafe

Leider sind nicht alle Versicherungsmakler seriös. Ein “Trick” ist beispielsweise, dass der Makler zunächst vorgibt, sich um eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu bemühen, obwohl ihm klar ist, dass sich für den Betroffenen keine solche Versicherung finden lässt. Als vermeintliche “Rettung” wird dann gern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus dem Hut gezogen. Viele Betroffene sind dann froh, dass es überhaupt eine Versicherung für sie gibt – und vergessen, nachzurechnen, ob sich der angebotene Tarif wirklich lohnt bzw. der Abschluss einer solchen Versicherung überhaupt sinnvoll ist.

Natürlich kann eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sinnvoll sein – allerdings muss man dazu wissen, dass eine solche Versicherung grundsätzlich nur bezahlen muss, wenn man “wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit” außerstande ist, “unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein”. Denn erst dann liegt nach der gesetzlichen Definition (§ 43 II SGB VI) – die in der Regel auch für private Versicherungen gilt – eine Erwerbsunfähigkeit vor. Wer noch bis zu sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsunfähig und kann – je nach Versicherung – allenfalls eine Teilrente erhalten. Daraus folgt: Wer noch sechs Stunden wenigstens einfachste Tätigkeiten ausüben kann, bekommt in der Regel keine Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob man seinen Beruf noch ausüben kann, sondern ob man überhaupt noch arbeitsfähig ist bzw. wenigstens leichte Hilfsarbeiten ausführen kann.

Vor diesem Hintergrund sollte man den angebotenen Tarif genau durchrechnen und prüfen, ob die Versicherung unter diesen Umständen wirklich etwas bringt. Geringe monatliche Prämien bedeuten in der Regel nämlich auch eine relativ geringe Rentenleistung, wenn es tatsächlich zur Erwerbsunfähigkeit kommt.

Was man auch beachten sollte: Im schlechtesten Fall hat man gar nichts von seiner Versicherung, sondern spart nur dem Staat einiges an Geld! Denn wer bedürftig ist und staatliche Leistungen erhält, muss sich die von der Versicherung bezahlte Rente womöglich ganz oder teilweise anrechnen lassen.

Schwerbehindertenausweis kann sich nachteilig auswirken

Immer mehr Versicherungen fragen inzwischen auch danach, ob eine (Schwer-)Behinderung festgestellt ist oder dies in der Vergangenheit beantragt wurde. Auch diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Eltern also für ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis beantragt hatten, hilft es hier gar nichts, wenn dieser mit Erreichen des 16. Lebensjahrs womöglich aus taktischen Gründen nicht mehr verlängert wurde – angeben muss man das trotzdem.

Aufnahmegarantie bei manchen Anbietern

Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten zumindest für Beamte inzwischen eine Aufnahmegarantie, selbst wenn Vorerkrankungen vorliegen. Der Risikozuschlag soll dabei höchstens 30 Prozent betragen. Allerdings bleibt diese Möglichkeit meist nur dann, wenn man innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung einen entsprechenden Antrag stellt.

Gesetzestext: § 41 VVG Herabsetzung der Prämie
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.

Schwerpunkt “Sinnvoll versichert mit Diabetes”

Autor:
© Oliver Ebert
Oliver Ebert

REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A
Johann-Hammer-Straße 24
70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (11) Seite 20-22

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  • Hallo Zusammen,
    ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
    Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
    Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
    Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
    Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
    Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
    Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
    Wenn ´s weiter nichts ist… .
    Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
    Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
    Nina

    • Hallo Nina,

      als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
      Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
      Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig

  • gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
    Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
    Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
    Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
    Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
    Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
    Danke schonmal im Voraus

    Uploaded Image
    • darktear antwortete vor 2 Wochen

      Hallo,

      Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
      Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
      Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*

      LG Sndra

    • Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG

  • hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen

    Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.

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