- Soziales und Recht
Risikoversicherung trotz Diabetes – geht das?
5 Minuten
Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes haben meist erhebliche Probleme, eine Risikoversicherung abzuschließen. Vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung sind oft nur schwer bzw. nur zu wenig attraktiven Konditionen zu bekommen. Und wer beim Versicherungsantrag Fehler macht, bekommt im Ernstfall möglicherweise kein Geld.
Für viele Menschen mit Diabetes ist es inzwischen schwierig geworden, eine Risikoversicherung (Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung) zu erhalten. Allerdings ist es nicht unmöglich, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Problem: die Gesundheitsprüfung
Das Problem ist die Gesundheitsprüfung, die vor Versicherungsabschluss erfolgt. Dort muss man vollständige und umfassende Angaben über alle Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen machen. Auch die Diabetes-Erkrankung muss dort angegeben werden. Macht man unwahre oder unvollständige Angaben, kann die Versicherung den Vertrag wegen Täuschung anfechten und braucht im Leistungsfall nicht zu bezahlen!
So beispielsweise das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 05.02.2013 – 12 U 140/12): “Das Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen rechtfertigt grundsätzlich die Annahme einer Täuschung. Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände, auch Untersuchungen, stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war und das Schweigen daher auf Arglist schließen lässt. […]”
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es keine Rolle spielt, ob die nicht angegebene Krankheit mit dem Grund der Berufsunfähigkeit überhaupt etwas zu tun hat: Die Versicherung musste die Berufsunfähigkeitsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung daher nicht zahlen, weil die Betroffene beim Versicherungsabschluss die Angabe versäumt hatte, dass sie wegen Rückenschmerzen in Behandlung war (BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. IV ZR 140/08). Aber kann man sich wirklich immer noch daran erinnern? Um sicherzugehen, dass man nichts vergisst, sollte man daher vorab bei seiner Krankenkasse bzw. Krankenversicherung eine Selbstauskunft einholen.
Wichtig: Prüfen Sie die Selbstauskunft genau, ob die dort enthaltenen Daten auch wirklich stimmen! Denn manchmal sind bei der Krankenkasse auch falsche Daten gespeichert, beispielsweise aufgrund von Eingabefehlern. Auch kommt es manchmal vor, dass Ärzte – aus welchen Gründen auch immer – Behandlungsleistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die nie erbracht wurden. In einem etwaigen Streit mit der Versicherung müssten Sie dann beweisen, dass Sie die bei der Krankenkasse dokumentierte Behandlung nicht arglistig verschwiegen haben, sondern diese gar nicht stattgefunden hat. Dies könnte – vor allem mit zeitlichem Abstand – sehr schwierig werden.
Versicherung bewertet Risiko
Die Versicherung entscheidet dann je nach individueller Risikoabschätzung, ob sich der Abschluss eines Vertrags für das Unternehmen “lohnt”. Bei Menschen mit Diabetes – zumal mit bereits vorhandenen Folgeerkrankungen – führt diese Risikobewertung oft dazu, dass das Versicherungsrisiko als zu hoch eingeschätzt wird und daher kein Versicherungsvertrag angeboten wird. Ansonsten müssen immer Risikozuschläge, also ein erhöhter Beitrag, einkalkuliert werden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass dasselbe Unternehmen mit dem einen Menschen mit Diabetes einen Vertrag abschließt, während einem anderen keine Versicherungsmöglichkeit angeboten wird. Es gibt auch keine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen, einen Vertrag anzubieten bzw. abzuschließen. Diese können in jedem Einzelfall selbst entscheiden.
Alternative: Dread-Disease-Versicherung
Im Fall einer Ablehnung könnte eine Dread-Disease-Versicherung eine Alternative sein. Damit können zumindest einzelne schwere Risiken abgesichert werden. Eine solche Absicherung für den Fall einer Querschnittslähmung oder Lähmung wäre möglicherweise erreichbar, da die Diabetes-Erkrankung hierfür das Risiko nicht erhöht.
Allerdings sollte man hier nicht zu viel erwarten: Wenn man aufgrund der Diabetes-Erkrankung nicht einmal einen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, dürften deren konkrete Risiken wie Erblindung, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. meist ebenfalls nicht versicherbar sein. Man sollte die Versicherungsbedingungen daher sehr genau prüfen.
Tipps zur Antragstellung
Neben den Gesundheitsfragen muss man beim Stellen des Antrags auch oft angeben, ob man bereits von einem anderen Unternehmen abgelehnt wurde bzw. dort einen Antrag gestellt hat. Da man auch diese Frage wahrheitsgemäß beantworten muss, führt dies zu folgendem Problem: Wer bereits von einem Versicherer abgelehnt wurde, den wird auch ein anderes Unternehmen kaum versichern wollen. Auch wenn keine solche Frage gestellt wird: Bei einer Ablehnung eines Antrags erfolgt in der Regel eine Meldung an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS-Wagnisdatei). Wer dann einen Antrag bei einer anderen Versicherung stellt, wird womöglich gleich abgelehnt.
Man sollte sich für das Stellen des Antrags daher unbedingt einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, der kompetent berät und nach Angeboten sucht. Dieser kann auch eine anonyme Anfrage bei verschiedenen Anbietern stellen, sodass die Chancen eingeschätzt werden können, ohne dass Daten in die Wagnisdatei gelangen. Anschließend sollte man zeitgleich Anträge bei allen in Frage kommenden Versicherungen stellen – sodass man wahrheitsgemäß in jedem Antrag angeben kann, zuvor von keiner anderen Versicherung abgelehnt worden zu sein und in der Vergangenheit auch keinen anderen Antrag gestellt hat.
Versicherungen speziell für Menschen mit Diabetes?
Seit einiger Zeit werden spezielle Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen für Menschen mit Diabetes angeboten, manche Anbieter werben auch mit einem schnellen Online-Abschluss per Internet. Allerdings gilt das meist nur für Menschen, die jung sind und neben dem Diabetes keine nennenswerten Krankheiten haben. Diese Personen dürften aber auch bei anderen Versicherungen einen vergleichbaren Vertrag angeboten bekommen.
Wer älter ist als 50 Jahre oder bereits Folgeerkrankungen hat, wird – trotz der vollmundigen Werbeversprechen – in der Regel dort ebenfalls keine vernünftige Absicherung erhalten. Auch hier gilt, zunächst nur eine anonyme Anfrage bzw. einen Probeantrag zu stellen.
Achtung: schwarze Schafe
Leider sind nicht alle Versicherungsmakler seriös. Ein “Trick” ist beispielsweise, dass der Makler zunächst vorgibt, sich um eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu bemühen, obwohl ihm klar ist, dass sich für den Betroffenen keine solche Versicherung finden lässt. Als vermeintliche “Rettung” wird dann gern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus dem Hut gezogen. Viele Betroffene sind dann froh, dass es überhaupt eine Versicherung für sie gibt – und vergessen, nachzurechnen, ob sich der angebotene Tarif wirklich lohnt bzw. der Abschluss einer solchen Versicherung überhaupt sinnvoll ist.
Natürlich kann eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sinnvoll sein – allerdings muss man dazu wissen, dass eine solche Versicherung grundsätzlich nur bezahlen muss, wenn man “wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit” außerstande ist, “unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein”. Denn erst dann liegt nach der gesetzlichen Definition (§ 43 II SGB VI) – die in der Regel auch für private Versicherungen gilt – eine Erwerbsunfähigkeit vor. Wer noch bis zu sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsunfähig und kann – je nach Versicherung – allenfalls eine Teilrente erhalten. Daraus folgt: Wer noch sechs Stunden wenigstens einfachste Tätigkeiten ausüben kann, bekommt in der Regel keine Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob man seinen Beruf noch ausüben kann, sondern ob man überhaupt noch arbeitsfähig ist bzw. wenigstens leichte Hilfsarbeiten ausführen kann.
Vor diesem Hintergrund sollte man den angebotenen Tarif genau durchrechnen und prüfen, ob die Versicherung unter diesen Umständen wirklich etwas bringt. Geringe monatliche Prämien bedeuten in der Regel nämlich auch eine relativ geringe Rentenleistung, wenn es tatsächlich zur Erwerbsunfähigkeit kommt.
Was man auch beachten sollte: Im schlechtesten Fall hat man gar nichts von seiner Versicherung, sondern spart nur dem Staat einiges an Geld! Denn wer bedürftig ist und staatliche Leistungen erhält, muss sich die von der Versicherung bezahlte Rente womöglich ganz oder teilweise anrechnen lassen.
Schwerbehindertenausweis kann sich nachteilig auswirken
Immer mehr Versicherungen fragen inzwischen auch danach, ob eine (Schwer-)Behinderung festgestellt ist oder dies in der Vergangenheit beantragt wurde. Auch diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Eltern also für ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis beantragt hatten, hilft es hier gar nichts, wenn dieser mit Erreichen des 16. Lebensjahrs womöglich aus taktischen Gründen nicht mehr verlängert wurde – angeben muss man das trotzdem.
Aufnahmegarantie bei manchen Anbietern
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten zumindest für Beamte inzwischen eine Aufnahmegarantie, selbst wenn Vorerkrankungen vorliegen. Der Risikozuschlag soll dabei höchstens 30 Prozent betragen. Allerdings bleibt diese Möglichkeit meist nur dann, wenn man innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung einen entsprechenden Antrag stellt.
- Sinnvolle und nötige Versicherungen
- Risikoversicherung trotz Diabetes – geht das?
- Krankenversicherung gesetzlich oder privat: Pro und Contra
- Sich versichern – was man wissen sollte

Oliver Ebert
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (11) Seite 20-22
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galu postete ein Update vor 8 Stunden, 23 Minuten
hallo,
ich bin d«Deutsche und lebe seit ca.40jahren in Portugal… meine Tochter, deutsch portugiesin, nun 27 ist seit ihrem 11.Lebensjahr Typ1.
Nachdem ich, gleich nach der Diagnose, eine Selbsgthilfegruppe – die jungen Diabetiker der Algarve, gegruendet habe – finden wir nun so einige Beschraenkungen, was Selbsthilfe und relevante Info betrifft….meine Frage an die Gruppe:
Kann mir jemand , irgendwo in Deutschland eine gute Diabetes Kur oder Kuren mit Hauptgewicht auf Diabetes empfehlen?
Wir werden eh alles privat organsieren und bezahlen muessen – also sind eh nicht auf Krankenkassenangebote angewiesen (falls es diese ueberhaupt (wo?) geben sollte)
Irgendwo in Deutschland (vielleicht nicht zuweit weg von internationalen Flughaefen, da wir ja immer aus Portugal kommen muessen.
Hat vielleicht jemand eine Idee? vielen dank im Voraus -
ps0208 postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Dia-Newbies vor 2 Tagen, 1 Stunde
Hallo, ich bin 33 Jahre alt und hab letztes Jahr die Diagnose Diabetes Typ 2 bekommen. Aktuell nehme ich Metformin 1000mg 3 x täglich. Bewegung war mir schon immer wichtig und nach der Diagnose habe ich auch die Ernährung umgestellt
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lena-schmidt antwortete vor 1 Tag, 13 Stunden
Hallo, schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast. Gibt es Themen, die dich auch sonst noch besonders interessieren? Liebe Grüße Lena
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ps0208 antwortete vor 1 Tag, 13 Stunden
@lena-schmidt: Außerhalb von Diabetes ist es das Wandern, Fotografieren und Lesen.
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kasch postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 6 Tagen
Hey, ich habe die Omnipod 5 und zurzeit noch den Dexcom g6.
Die App läuft auf dem iPhone 12. wie kann ich das iPhone auf die Version 26.1 updaten? Automatische Updates würden ja gleich auf 26.2 gehen. Wie kann ich das manuell machen?

Hallo! Die beste Klinik für Diabetes ist in Bad Mergentheim! Ich hoffe Euch damit geholfen zu haben! Die Gesetzlichen Krankenkassen schicken die bei ihnen versicherten Diabetiker alle dahin! Privat geht aber auch? Liebe Grüße aus dem kalten Deutschland!