Riskante Kombination: Unfall und Diabetes-Daten in der Cloud – droht Gefängnis?

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Riskante Kombination: Unfall und Diabetes-Daten in der Cloud – droht Gefängnis?

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die mit Blutzucker-Messgerät, CGM-System oder Insulin-Pumpe erfassten und in einer Cloud hochgeladenen Diabetes-Daten darüber entscheiden können, ob man als Unfall-Verursacher womöglich ins Gefängnis muss. Und was man im Fall eines Unfalls dringend beachten sollte.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert – schon kleine Unachtsamkeiten können dazu führen, dass Menschen verletzt oder gar getötet werden. Bei Menschen mit Diabetes kommt das Risiko einer Unterzuckerung dazu. Wenn das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Glukose versorgt ist, nimmt die Konzentrations-Fähigkeit ab und es kann schnell zum Unfall kommen.

Gericht muss von Unterzuckerung überzeugt werden

In einem Straf-Verfahren muss vor Gericht dann zunächst geklärt werden, ob der Unfall wirklich aufgrund der Unterzuckerung passierte. Oder ob die Unterzuckerung nicht lediglich als Schutz-Behauptung dient, um von einer anderen Ursache abzulenken. Beispielsweise von der Bedienung des Smartphones oder einer unangepassten Geschwindigkeit. Eine Unterzuckerung wird in der Regel nur dann ohne Probleme angenommen, wenn der Betroffene noch am Unfall-Ort ärztlich wegen der Unterzuckerung behandelt werden musste bzw. aufgrund der Unterzuckerung gar bewusstlos war.

Ansonsten muss beispielsweise anhand von Unfall-Hergang, Fahr-Verhalten, Beobachtungen von Zeugen oder körperlichen Ausfall-Erscheinungen des Fahrers ermittelt werden, wie wahrscheinlich von einer solchen massiven Unterzuckerung ausgegangen werden kann.

Aber selbst, wenn nach Überzeugung des Gerichts eine Unterzuckerung als Ursache des Unfalls feststeht, führt dies noch nicht automatisch zu Straf-Milderung oder Freispruch. Es wird dann untersucht, ob der Fahrer alles Erforderliche getan hatte, um die Unterzuckerung zu verhindern. So ist relevant, ob und wann vor Fahrt-Antritt gemessen wurde und ob der Messwert ausreichend hoch war, um die Fahrt beginnen bzw. fortsetzen zu dürfen. Auch, wenn einige Zeit vor dem Fahrt-Antritt eine Unterzuckerung vorliegt, man ausreichend Kohlenhydrate zu sich nimmt und der Wert dann wieder im Normalbereich ist, kann die Fahr-Fähigkeit noch immer beeinträchtigt sein. Man darf daher erst weiterfahren, wenn man durch weitere Messungen sichergehen kann, dass der Blutzucker nicht wieder absinkt.

Keine Alarme – grobes Fehlverhalten

Ein grobes Fehlverhalten wird man annehmen, wenn die Alarme eines CGM-Systems ausgeschaltet bzw. nicht entsprechend den Vorgaben des Arztes eingestellt waren. Und wenn man trotz Warnung des CGM-Systems nicht umgehend angehalten hat. Zumindest bei Unfällen mit Personen-Schäden kann dann sehr schnell eine empfindliche Freiheits-Strafe im Raum stehen. Bei auffälligem Fahr-Verhalten kann sogar eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) drohen, welches mit einer Freiheits-Strafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Vor diesem Hintergrund muss der Verteidiger die optimale Verfahrens-Taktik bestimmen.

In manchen Fällen kann es für den Prozess taktisch sinnvoll sein, dass der angeklagte Fahrer von seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht. Und dann auch den Arzt nicht von der Schweige-Pflicht entbindet. Das Gericht muss dann anhand der vorliegenden Tatsachen und Zeugen-Aussagen entscheiden, ob dem Betroffenen ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Lässt sich dies gegenüber dem Gericht nicht nachweisen, muss nach dem Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” ein Freispruch erfolgen.

Schweige-Pflicht für Daten beim Arzt

Beim Arzt befindliche Behandlungs-Daten unterliegen der ärztlichen Schweige-Pflicht und dürfen nicht ohne Einwilligung des Patienten verwertet werden. Dazu zählen auch die in der Praxis dokumentierten Sensor- oder Insulinpumpen-Daten. Nutzt man jedoch eine Cloud, um die Daten dem Arzt zu teilen, dann unterliegen die dort gespeicherten Daten keiner Schweige-Pflicht.

Im Rahmen von Ermittlungen zu einem Verkehrs-Unfall oder in einem Schadensersatz-Prozess könnte der Cloud-Betreiber zur Herausgabe dieser Daten gezwungen werden. Für den Patienten birgt dies ein erhebliches Risiko. Denn je mehr Daten vorliegen, desto mehr Anknüpfungs-Punkte können sich hieraus für den Vorwurf eines (fahrlässigen) Fehlverhaltens ergeben. So könnte ein Gutachter anhand dieser Daten beispielsweise zur Auffassung kommen, dass man bereits deutlich vor dem Unfall schon hätte anhalten müssen, dass man ohnehin mit zu niedrigen Werten unterwegs war, dass man zu wenig gescannt hat, dass man nicht (richtig) kalibriert hat, dass man nach Warnungen des CGM-Systems nicht gleich angehalten hat usw.

Auch für das Behandlungs-Team kann dies juristische Konsequenzen haben. Wenn angesichts der Glukose-Werte erkennbar war, dass der Patient aufgrund des Diabetes gar nicht hätte fahren dürfen oder zusätzlicher Aufklärungs-Bedarf bestand, können auch der Praxis strafrechtliche Ermittlungen und Schadensersatz-Forderungen drohen.

Einsicht in die Patienten-Akte erbitten

Wichtig ist, so früh wie möglich beim behandelnden Arzt eine Kopie der Patienten-Akte zu erbitten. So kann man prüfen, ob sich hieraus womöglich Anknüpfungs-Punkte ergeben, um Ihnen einen Schuld-Vorwurf machen zu können. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn aus den Behandlungs-Unterlagen hervorgeht, dass der Arzt Ihnen ein ärztliches Fahr-Verbot erteilt hat, an das Sie sich nicht gehalten haben. Oder wenn sich herausstellt, dass der Arzt andere Schwellen-Werte zur Alarmierung empfohlen hat als die, welche tatsächlich im CGM-System eingestellt waren. In solchen Fällen wird man den Arzt wahrscheinlich nicht von der Schweige-Pflicht entbinden.

In diesem Zusammenhang sollte man den Arzt auch um Auskunft bitten, ob er Ihre Daten in Diabetes-Clouds übermittelt hat. Und welchen Daten-Verarbeitungen er hierfür zugestimmt hat. Problematisch ist, dass die Daten sich dann bei Unternehmen befinden und dort in der Regel nicht der ärztlichen Schweige-Pflicht unterliegen. Man muss dann prüfen, welche Daten dort gespeichert sind.

Daten-Auskunft bei Cloud-Anbietern einholen

Wenn Sie oder Ihr Arzt die Daten in eine Diabetes-Cloud übermittelt haben, fordern Sie vom Cloud-Anbieter eine datenschutzrechtliche Auskunft an. Hieraus müssen Sie entnehmen können, welche Ihrer Daten gespeichert sind und ob bzw. an wen diese Daten weitergegeben wurden. Die Auskunft muss kostenfrei erfolgen und ist innerhalb von 30 Tagen zu erteilen. Ihr Verteidiger kann nun prüfen, ob ein Risiko besteht, wenn diese Daten womöglich in das Straf-Verfahren gelangen und von einem Gutachter ausgewertet werden. Beispielsweise, wenn die Daten beim Cloud-Anbieter beschlagnahmt werden.

Datum und Uhrzeit richtig einstellen

Wichtig ist, zu prüfen, ob die Daten womöglich Alarmierungen oder Unterzuckerungen zeigen, auf die man hätte reagieren müssen. Problematisch ist auch, wenn notwendige Kalibrationen nicht erfolgt sind. Oder sich anhand der Daten ergibt, dass der Glukose-Wert bei Fahrt-Antritt unter 90 mg/dl (5,0 mmol/l) lag. Ein ganz massives Problem kann auch entstehen, wenn Datum und Uhrzeit des Messgeräts falsch eingestellt warenund die in die Cloud hochgeladenen Werte daher einen falschen Zeit-Stempel aufweisen. Denn dann werden die Daten zum Unfall-Zeitpunkt möglicherweise keine Unterzuckerung zeigen. In bestimmten Situationen könnte es daher sinnvoll sein, bei den Cloud-Anbietern die umgehende Löschung der Daten gemäß Art. 17 DSGVO zu verlangen, bevor diese Daten womöglich ungewollt in ein Straf-Verfahren gelangen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (7) Seite 44-46

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  • thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Monat, 1 Woche

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