Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich bin Lehrerin an einer Privatschule und 63 Jahre alt. Seit etwa 10 Jahren habe ich Probleme mit offenen Stellen am Fuß, und seit 2013 weiß ich, dass ich Typ-2-Diabetes habe. Mit dem Verband am Fuß hat mein Arbeitgeber Probleme, auch wenn es nur ein Pflaster ist. Auch die Vernarbungen und Verfärbungen dürfen nicht zu sehen sein. Es ist nicht gewollt, dass ich nur Ballerinas trage und die Kinder den Verband sehen. Erst recht soll ich nicht den Fuß hochlegen.
Den Blutzucker zu messen und Insulin zu spritzen, ist für mich wegen der Pausenaufsicht zeitlich schwierig. Auch im Lehrerzimmer soll ich nicht messen und spritzen – wegen der Kollegen. In der Zeit vor den Sommerferien hatten wir wegen der Corona-Pandemie Online-Regelunterricht. Das war zwar auch stressig, aber die Zuckerwerte waren o. k. Auch in den Ferien war alles o. k., auch wenn es natürlich immer mal wieder Abweichungen gab.
Jetzt hat die Schule wieder begonnen, ich hatte schon wieder ein Gespräch, und mein Zucker saust über 200 mg/dl und bis 260 mg/dl. Wie kann ich bis 2023 durchhalten?
Susanne P.
Die Antwort von Oliver Ebert:
Es ist natürlich sehr betrüblich, wenn ein Arbeitgeber derart wenig Verständnis zeigt. Aus juristischer Sicht ist es aber so, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat. Er muss daher auf Ihre gesundheitliche Situation Rücksicht nehmen und Ihnen ausreichende Gelegenheiten zum Messen und Spritzen geben. Auch ein sichtbarer Verband darf natürlich kein Problem darstellen. Eine Ausnahme würde nur dann gelten, wenn der Verband öfter sichtbar verschmutzt oder blutig ist – in diesem Fall würde wohl schon verlangt werden können, dass der Verband entsprechend bedeckt ist.
Ich empfehle, dass Sie ggf. mit dem Personalrat, dem Schularzt und/oder der Schwerbehindertenvertretung die Problematik besprechen. Vielleicht kann auf diesem Weg eine für Sie akzeptable Lösung gefunden werden.
Möglicherweise könnte es sich auch lohnen, einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen. Als insulinpflichtige Diabetikerin erhalten Sie in der Regel einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 40 zuerkannt. Wenn noch weitere Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, kann unter Umständen sogar eine Schwerbehinderung (GdB 50) anerkannt werden. Dies würde für Sie bedeuten, dass Sie bereits schon jetzt (mit Abzügen) vorzeitig in Rente gehen könnten.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (10) Seite 51