- Soziales und Recht
„Spendeerklärung auf neuer ePA gefordert“
3 Minuten
Die Diskussion um die gesetzliche Neuregelung der Organspende zog sich nicht nur lange hin, sondern war auch emotional geprägt. Das Ergebnis der Bundestagsabstimmung im Januar war dann eindeutig: Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn präferierte doppelte Widerspruchslösung ist gescheitert. „Durch die ganze Debatte haben wir Betroffenen unnötig viel Zeit verloren“, kritisiert Stefan Mroncz, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Niere, der die Hintergründe gut kennt.
Diabetes-Journal (DJ): Die Mehrheit der Abgeordneten hat für die Entscheidungslösung gestimmt. Diese Regelung gibt es schon seit 2012, enthält jetzt aber neue Elemente, u.a.eine stärkere Aufklärung der Bevölkerun in Ausweisstellen und beim Hausarzt sowie ein Online-Register. Werden diese Neuregelungen die Organspende-Situation tatsächlich verbessern?
Stefan Mroncz: Auch im neuen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende müssen am Ende die Angehörigen entscheiden und werden damit stellvertretend und beschämenderweise in die Pflicht genommen: Denn auch die Registrierung im neuen Online-Register bleibt freiwillig.
Das hat leider zur Folge, dass die rechtliche Verbindlichkeit für diese Erklärung in der Entnahmeklinik weiterhin fehlt. Eine rechtsverbindliche persönliche Entscheidung zur Organspende muss deshalb endlich vorliegen und jederzeit, höchst persönlich, änderbar sein. Wir hoffen, dass dies spätestens mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in 2021 klappt – dafür kämpfen wir schon seit Jahren.
DJ: Viele Menschen, die dringend auf eine Organspende warten, hatten sich von der Widerspruchslösung viel erhofft und reagieren jetzt empört und verzweifelt. Was ist Ihre Antwort auf deren Enttäuschung?
Mroncz: Im Nachgang zu der emotionsgeladenen Entscheidung im Bundestag erreichten uns viele Zuschriften besorgter Mitglieder, die dieses Ergebnis sehr bedauerten. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir vom Bundesverband Niere sind nicht gegen die Widerspruchslösung, fordern sie aber nicht. Denn wir sind der Ansicht, dass neue Gesetze, die nur neue Überschriften haben, keine Änderung bringen, weil – solange keine rechtlich und juristisch sichere Meinungsäußerung vorliegt – am Ende wieder die Angehörigen befragt werden.
Das ist mit uns nicht mehr zu machen, das wollen wir ändern und da müssen wir stark bleiben. Der Bundesverband Niere hat in dieser Sache nur ein Ziel: Es muss mehr Organe für unsere Mitpatienten geben. Etwa die Hälfte der Gesellschaft steht gesichert der Organspende positiv gegenüber – damit wären bei einer ausreichend durchgeführten Organentnahme genügend Organe für alle vorhanden. Dies wollen wir gemeinsam erreichen.
DJ: Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Organentnahme im Krankenhaus schlecht organisiert ist. Im April 2019 wurde zudem das Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) verabschiedet, das u.a. die Position der Transplantationsbeauftragten auf den Intensivstationen stärkt. Wie ist das Ganze zu interpretieren?
Mroncz: Mitten in die Diskussion um die Widerspruchslösung und das GZSO platzten 2018 die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung zur Organspendesituation in den Kliniken (Anm. d. Redaktion: Dr. Kevin Schulte und Prof. Dr. Thorsten Feldkamp vom Uniklinikum Schleswig-Holstein in Kiel), die das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht hat und die zeigen, was wir seit Jahren kritisieren: Der Organmangel in Deutschland liegt nicht an der mangelnden Spendebereitschaft, sondern an einem Erkennungs- und Meldedefizit in den Kliniken.
Die Ergebnisse besagen, dass seit vielen Jahren nur ein Bruchteil der Organe entnommen werden, die man aufgrund der Todesursache (irreversibler Hirnfunktionsausfall, umgangssprachlich: Hirntod) und bei vorliegender Zustimmung zur Organentnahme hätte entnehmen können. Ein Skandal ersten Ranges für uns als größter Verband betroffener Menschen! In Beratungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und vielen anderen wichtigen Playern wie Ärzten, Kassen, Kirchen, haben wir darauf hingearbeitet, dass die Kliniken mehr Geld für die Organentnahme enthalten – ein wesentlicher Punkt im GZSO.
DJ: Wie geht es jetzt weiter in Sachen Organspende?
Mroncz: Wir werden den Verantwortlichen in den nächsten Monaten genau auf die Finger schauen, die zügige Umsetzung des GZSO ohne weitere Verzögerungen überwachen und weiter die rechtsverbindliche Spendeerklärung auf der ePA fordern.
Interview: Angela Monecke
Redaktionsbüro Angela Monecke,
Kopenhagener Str. 74, 10437 Berlin,
E-Mail: angelamonecke@aol.com
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (3) Seite 48-49
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