Taxischein möglich? Aber klar!

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Taxischein möglich? Aber klar!

Die Frage:

Oliver Ebert:

Selbstverständlich dürfen Sie auch mit Typ-1-Diabetes den Taxischein machen. Die seit Mai 2014 neu gefassten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung stellen unmissverständlich klar, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit und trotz Diabetes möglich ist. Dort ist ausdrücklich festgeschrieben, dass "gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes" sowohl Pkw als auch Lkw "sicher führen" können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxis, Omnibusse). Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Unterzuckerungen rechtzeitig spüren und entsprechend reagieren können. Auch dürfen Sie nur fahren, wenn und solange Ihr Arzt aus medizinischer Sicht keine Bedenken hat.

Ihre Diabetes-Erkrankung müssen Sie weder Fahrgästen noch dem Arbeitgeber mitteilen. Allerdings wäre es in Ihrem Fall wohl schon empfehlenswert, dass Sie Ihre Zentrale informieren, damit im Fall eines etwaigen Notfalls dort richtig reagiert werden kann.

Ansonsten gelten für Sie dieselben Anforderungen wie für jeden anderen Autofahrer mit Diabetes: Sie sollten alles tun, damit es zu keiner Unterzuckerung während der Fahrt kommt, insbesondere regelmäßig messen und Pausen machen. Selbstverständlich sollten Sie auch immer ausreichend Traubenzucker oder Cola im Auto haben; denken Sie dabei daran, dass der Vorrat ggf. auch für längere Standzeiten oder Fahrten reichen muss. Wenn Sie merken, dass eine Unterzuckerung droht, dann sollten Sie sofort halten und essen bzw. messen – egal, wie eilig es der Fahrgast hat.

Sinnvoll wäre daher, wenn Sie sich ein System zur kontinuierlichen Glukosemesssung beschaffen, welches Ihnen den Gewebezuckertrend anzeigt und das rechtzeitig bei Unterzuckerungen Alarm schlägt.


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