- Soziales und Recht
Überstunden sind zulässig!
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage: Ich bin 45 Jahre, leide seit 1994 an Typ-1-Diabetes und bin seitdem zu 50 Prozent schwerbehindert. Bin in einem Getränke-Großhandel beschäftigt und arbeite im 2-Schicht-System. Meine Arbeitszeit liegt dabei täglich zwischen 9 und 11 Std. einschließlich “Pflichtsamstagen” (in der Urlaubszeit, vor oder nach Feiertagen). Dabei stehen den Mitarbeitern 30 Minuten Pause zur Verfügung.
Leider muss ich in der letzten Zeit verstärkt feststellen, diesen Anforderungen nicht mehr so gerecht zu werden. Daher meine Frage: Was schreibt der Gesetzgeber in meinem Fall über die Arbeitszeit und die Überstunden vor? Sollte es dafür eine besondere Regelung geben, hätte ich auch noch gern gewusst, wie man diese ohne Ärger durch-/umsetzen kann.
Olaf M.
Oliver Ebert: Der Schwerbehindertenstatus bedeutet nicht, dass Überstunden grundsätzlich unzulässig sind. Auch können Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst allein aufgrund des Ausweises nicht generell abgelehnt werden.
Allerdings muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit die gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigen; aufgrund seiner Fürsorgepflicht muss er alles Zumutbare unternehmen, um Ihnen die Ausübung der Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. § 81 Abs. 4 SGB IX).
Gemäß § 124 SGB IX können Sie aber die Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Mehrarbeit ist Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht.
von RA Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 46
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lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
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thomas55 postete ein Update vor 1 Monat
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?





Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße