- Soziales und Recht
Unfall im Unterzucker: Wer zahlt?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich hatte unlängst einen Unfall: Nachts bin ich während einer Unterzuckerung aufgestanden und mit dem Kopf auf den Tisch aufgeschlagen. Dabei habe ich mir die Nase gebrochen und mehrere Zähne abgebrochen. Ich habe für solche Fälle vor einigen Jahren extra über den DDB eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die “Diabetikerklausel” ausgeschlossen wurde. Zu meiner Überraschung möchte die Versicherung nun nicht bezahlen; sie beruft sich auf einen Leistungsausschluss in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).
Dort steht in § 2: “[…] Nicht unter den Versicherungsschutz fallen: I. (1) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren. […]”
Ich möchte ein rechtliches Vorgehen gegen die Versicherung prüfen und bräuchte daher im Vorfeld eine rechtliche Beratung/Prüfung, ob die Aussage der Versicherung richtig ist.
Sven H., per E-Mail
Oliver Ebert:
Leider sehen hier die Erfolgsaussichten nach meiner Einschätzung eher schlecht aus: Der Leistungsausschluss “Bewusstseinsstörung” ist nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, zumindest soweit hierunter eine “krankhafte oder unnatürliche Beeinträchtigung der Sinnestätigkeit des Versicherten” verstanden wird. Dies dürfte bei einem Unfall aufgrund einer unterzuckerungsbedingten Bewusstlosigkeit zutreffen, so dass die Versicherung wohl tatsächlich nicht leisten muss.
Auch wird man aus der vertraglichen Zusicherung “keine Diabetesklausel” leider ebenfalls keine anderen Ansprüche herleiten können: Diese besagt meines Erachtens wohl nur, dass keine zusätzlichen Ausschlüsse in Bezug auf den Diabetes gelten. Möglicherweise wurden Ihnen aber vor Abschluss der Versicherung weitergehende Zusicherungen gemacht, die eine Leistungspflicht begründen könnten. Dies müssten Sie durch Dokumente oder Zeugen nachweisen, was nach so langer Zeit jedoch wohl nicht einfach werden dürfte.
Sie können aber versuchen, über eine Beschwerde bzw. ein kostenfreies Schlichtungsverfahrenbeim Ombudsmann der Versicherer (www.versicherungsombudsmann.de) eine kulanzweise Lösung zu erreichen. Den Versuch einer gerichtlichen Geltendmachung halte ich aus obigen Gründen und dem erheblichen Kostenrisiko aber nur für sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Falls Sie eine Klage beabsichtigen, sollten Sie dafür am Besten wohl einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (1) Seite 48-49
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 11 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.