- Behandlung
Versorgung mit DMP auf dem Prüfstand: 628 Seiten und der entscheidende Vergleich fehlt
3 Minuten

Seit mehr als 20 Jahren gibt es Disease-Management-Programme (DMP) für Menschen mit Diabetes. Millionen sind eingeschrieben, ihre Behandlung wird dokumentiert und steht regelmäßig auf dem Prüfstand. Nur eine einfache Frage kann die offizielle Evaluation bis heute nicht beantworten: Sind Menschen im DMP im Vergleich tatsächlich besser versorgt als Menschen ohne DMP?
Disease-Management-Programme sollen Menschen mit chronischen Erkrankungen strukturiert und langfristig begleiten – eigentlich eine richtig gute Idee. Allein die aktuellen Evaluationsberichte zu Diabetes Typ 1 und Typ 2 umfassen zusammen 628 Seiten. Sie zeigen detailliert, was mit den eingeschriebenen Menschen über viele Jahre passiert: Wie verändern sich Werte? Wie häufig werden Untersuchungen durchgeführt? Welche Behandlungsziele werden erreicht? Alles interessant. Nur irgendwann drängt sich die Frage auf: Geht es diesen Menschen eigentlich besser, weil sie im DMP sind?
Die fehlende zweite Gruppe
Dafür braucht man einen Vergleich mit Menschen, die dieselbe Erkrankung haben, aber nicht am DMP teilnehmen. Erst dann lässt sich beurteilen, was das Programm zusätzlich bringt. Haben DMP-Teilnehmende weniger Folgeerkrankungen? Müssen sie seltener ins Krankenhaus? Gibt es weniger Amputationen, Herzinfarkte oder Schlaganfälle? Leben sie länger oder besser? Ausgerechnet dieser Vergleich ist in der offiziellen DMP-Evaluation bislang nicht möglich.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung schreibt selbst, dass eine vergleichende Evaluation von DMP-Teilnehmenden und Nichtteilnehmenden angestrebt werde. Dafür müssten allerdings „noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden“ – nach mehr als 20 Jahren DMP.
Aufruf: Was die Selbsthilfe fordert
Disease-Management-Programme müssen endlich mit der Versorgung außerhalb der Programme verglichen werden können. Dafür braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, damit pseudonymisierte Routinedaten nicht eingeschriebener Versicherter genutzt werden dürfen. Der naheliegende Hebel: § 137f Absatz 4 SGB V ergänzen und § 284 SGB V entsprechend klarstellen.
Fast alles ist schon da. Es fehlt die Erlaubnis, es zu nutzen.
Der politische Treppenwitz
Dabei ist die Evaluation gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 137f SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, unabhängige Sachverständige damit zu beauftragen. Der Gesetzgeber verlangt also die Evaluation der DMPs. Gleichzeitig fehlt die ausdrückliche rechtliche Grundlage, um für den entscheidenden Vergleich auch Daten nicht eingeschriebener Menschen zu nutzen.
Und wir reden nicht über ein kleines Modellprojekt. Ende Mai 2026 waren knapp 7,9 Millionen gesetzlich Versicherte in mindestens einem DMP eingeschrieben. Für die organisatorischen Kosten der Programme erhalten die Krankenkassen 2026 gut 150 Euro je eingeschriebenem Versicherten. Das entspricht rechnerisch einer Größenordnung von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Da sollte die Frage, was diese Programme den Menschen zusätzlich bringen, keine Fußnote sein.
Fast alles ist schon da
Besonders absurd wird es, weil dafür nicht erst eine neue Datenwelt aufgebaut werden müsste. Die Krankenkassen verfügen über umfangreiche Routinedaten, also unter anderem Daten zu Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten. Unabhängige Evaluatoren gibt es ebenfalls.
Auch Datenübermittlung und Pseudonymisierung, also ohne direkten Personenbezug, sind bereits geregelt. Selbst der Vergleich mit Menschen außerhalb der Programme ist als Ziel der Evaluation vorgesehen. Was fehlt, ist die klare Erlaubnis, auch Daten von Menschen mit derselben Erkrankung zu verwenden, die nicht in einem DMP eingeschrieben sind.
Dabei müssen natürlich Unterschiede zwischen Teilnehmenden und Nichtteilnehmenden berücksichtigt werden. Mit wissenschaftlichen Verfahren lassen sich möglichst vergleichbare Gruppen bilden. Perfekt wird das nie sein – aber besser als gar kein Vergleich.
Frage aus Betroffenensicht
„Ich bin seit Jahren im DMP. Aber weiß eigentlich jemand, ob ich dadurch besser versorgt bin als jemand mit demselben Diabetestyp, der nicht eingeschrieben ist?“
Ein paar Worte im Gesetz
Dafür braucht es keine neue Behörde, keine neue Kommission und kein weiteres Großprojekt. Unsere Forderung ist konkret: Der naheliegende Weg ist eine Ergänzung von § 137f Absatz 4 SGB V. Die vergleichende Evaluation muss ausdrücklich auch mit pseudonymisierten Daten geeigneter Nichtteilnehmender ermöglicht werden. Die dafür notwendige datenschutzrechtliche Befugnis ist insbesondere in § 284 SGB V klarzustellen.
Datenschutz bleibt selbstverständlich. Aber er darf nicht dazu führen, dass wir Daten von Millionen Menschen sammeln und er uns gleichzeitig daran hindert, daraus eine der wichtigsten Erkenntnisse zu gewinnen.
Mehr als ein DMP-Problem
Vielleicht zeigt der Vergleich, dass DMPs die Versorgung deutlich verbessern. Vielleicht zeigt er, dass die Programme in manchen Bereichen oder für manche Gruppen weniger Unterschied machen als gedacht. Beides wäre wertvoll.
Es geht nicht darum, DMPs schlechtzureden. Es geht darum, endlich herauszufinden, wie gut sie sind. Und deshalb geht es hier um mehr als DMPs. Es ist ein Beispiel für eine merkwürdige Eigenschaft unseres Gesundheitswesens: Wir schaffen Gesetze, Richtlinien und Datenwege, sammeln enorme Datenmengen und produzieren Berichte mit Hunderten Seiten. Und dann verhindert eine kleine Lücke, dass das System die naheliegendste Frage beantwortet. Nicht, weil die Daten fehlen. Nicht, weil die Methode fehlt. Sondern weil wir vergessen haben, ihre Nutzung zu erlauben.
Gesundheitspolitik muss nicht immer noch komplizierter werden. Manchmal reichen ein paar klare Worte im Gesetz. Nach mehr als 20 Jahren wäre es Zeit dafür.
gemeinsame Positionen der organisierten Selbsthilfe und Patientenvertretung im Diabetes-Anker

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (11) Seite 58-59
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kety22 postete ein Update vor 6 Tagen, 12 Stunden
Hallo zusammen, ich bin eine Dia-Mama und wollte fragen, was isst ihr abends oder kocht abends für eure Dia-Kids, damit der Wert nicht so hoch steigt und dann nachts nicht in die Unterzuckerung fällt? Oder habt ihr generell irgendwelche Tipps gegen nächtliche Unterzuckerung?
- moira antwortete vor 2 Tagen, 8 Stunden
Hallo!
Ich habe für mich festgestellt, dass Proteine am Anfang vom Abendessen helfen (Käse, Ei…) dann steigt der Blutzucker beim Essen nicht so schnell. Außerdem geht der Zucker später noch etwas hoch wegen den Proteinen. Das hilft etwas gegen Unterzucker.
Allerdings habe ich kaum noch Unterzucker seit ich meine Insulinpumpe habe.
Vielleicht hilft das etwas – viel Glück
katrin-kraatz schrieb einen neuen Beitrag vor 1 Woche, 6 Tagen
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In dieser Podcast-Sonderfolge geht es um Gürtelrose bei Diabetes. Dr. Katrin Kraatz spricht mit Diabetologe Dr. Dietrich Tews über Risiken, Symptome u …mr postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
- katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?


