Vorteile durch DMP-Teilnahme?

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Vorteile durch DMP-Teilnahme?

Ob Führerschein, Beruf, Schule, Krankenversicherung oder sonstige Themenfelder – Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage

Unser Sohn, 15 Jahre alt, hat seit ca. 9 Jahren Diabetes Typ 1. Soweit klappt alles einigermaßen gut. Aktuell stellt die Pubertät eine gewisse Herausforderung dar. Aus persönlichen Gründen haben wir sein Diabetes-­Team gewechselt (letztendlich war die Entfernung ausschlaggebend). Das neue Krankenhaus hat uns gefragt, ob wir an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen wollen, einem DMP (Disease-Management-Programm).

Hier meine Frage: Es werden ja u. a. auch Anamnese- und Befunddaten der Krankenkasse weitergeleitet (wenn ich das richtig verstanden habe). Kann unserem Sohn da eine negative Sachlage erwachsen? Z. B. wenn die Befunde einfach schlecht sind.

Frank W.


Die Antwort von Oliver Ebert

Eine Weiterleitung dieser Daten an die Krankenkasse halte ich grundsätzlich für kein so großes Problem. Aufgrund der ohnehin vorliegenden Abrechnungsdaten haben die Krankenkassen ja bereits einen weitreichenden Einblick in die Krankengeschichte.

Wichtig ist allerdings, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen; denn oftmals sollen die Daten dann auch zu Forschungszwecken genutzt werden. Wenn die Daten nur anonymisiert verwendet werden, dann wäre das m. E. unproblematisch, denn anonymisierte Daten lassen keinen Rückschluss mehr auf Ihren Sohn zu. Anders wäre es, wenn die Daten nur pseudonymisiert oder gar mit Klarnamen weitergegeben würden. Hier kann es durchaus sein, dass die Daten womöglich doch irgendwann wieder Ihrem Sohn zugeordnet werden können; man kann nicht ausschließen, dass es dann womöglich auch zu Nachteilen kommt (z. B. bei Versicherungen oder Banken).

Nicht immer bringt die Teilnahme an solchen DMPs dem Patienten wirklich einen nennenswerten Vorteil. Gerade bei Typ-1-Diabetes empfiehlt sich daher eine genaue Nachfrage, was man als Patient denn wirklich davon hat


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (11) Seite 49

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