- Soziales und Recht
Wahrheitsgemäßes Nein
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage: Ich bin Typ-1-Diabetiker und kann im Rahmen eines Branchenkonzeptes eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ohne einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Es müssen lediglich eine Dienstobliegenheitserklärung und ein minimaler Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden.
Meiner Meinung nach kann ich die Fragen bedenkenlos beantworten (keine Schwerbehinderung beantragt, keine Leistung bezogen etc.), bin mir aber unsicher, ob bestimmte Aussagen nicht quasi per Definition mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 einhergehen. Vielleicht haben andere auch so ein Problem und Sie könnten etwas dazu sagen. Hier die Fragen:
Hiermit erkläre ich:
- dass ich voll arbeitsfähig bin, nicht schwerbehindert und in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung nicht mehr als 20 Arbeitstage krank gewesen bin,
- dass keine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt,
- dass keine Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger anerkannt oder beantragt ist.
Michael H.
Oliver Ebert: Die Diabetes-Erkrankung per se führt nicht automatisch bzw. auch nicht zwingend zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit oder gar zu einer Erwerbsminderung. Wenn Ihnen also auch aus anderen Gründen keine derartigen Einschränkungen bekannt sind (oder bekannt sein müssen), dann könnten Sie die geforderten Erklärungen abgeben.
von RA Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 47
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lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
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thomas55 postete ein Update vor 1 Monat
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?





Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße