- Soziales und Recht
Welche ist die großzügigste Krankenkasse?
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Unsere Tochter Lea (geb. 1997, Diabetes Typ 1 seit 01/2005, Pumpe seit 2006) beginnt im September 2014 eine Ausbildung. Sie muss sich dann selber krankenversichern. Die Auswahl ist sehr groß, und wir wollen natürlich das Optimale für sie erreichen. Können Sie uns helfen, die großzügigste Krankenkasse für Typ-1-Diabetiker zu finden, oder wie können wir vorgehen? Wir sind Mitglied im DDB und lesen immer wieder gerne Ihre Beiträge im Diabetes-Journal. Besten Dank für Ihre Antwort, Ihre Zeit, die Sie opfern, und Ihre guten Infos im Journal.
Bernd B.
Oliver Ebert:
Was die gesetzlichen Krankenkassen angeht, da gibt es hinsichtlich der Leistungen bei Diabetes nur geringe Unterschiede. Die medizinische Behandlung sowie die Versorgung mit Teststreifen, Insulin oder Insulinpumpe werden von allen Kassen in gleichem Umfang übernommen, da dies gesetzlich geregelt ist. Letztlich kommt es immer auf den zuständigen Sachbearbeiter bei der Kasse an: Manche sind kulant und winken beispielsweise einen Insulinpumpenantrag problemlos durch; andere fragen kritisch nach und fordern umfassende Begründungen.
Wenn sich Probleme ergeben, dann kann man aber Rechtsmittel gegen etwaige Ablehnungen einlegen – oder einfach die Kasse innerhalb der möglichen Fristen wechseln. Manche Kassen bieten aber zusätzliche Schulungen, Informationsmaterialien oder ein DMP (Disease-Management-Programm), mit dem eine strukturierte Versorgung sichergestellt werden soll.
Gravierende Unterschiede kann es allerdings bei privaten Krankenversicherungen geben: Dort muss man genau die vertraglichen Leistungen vergleichen. Denn die Versicherung bezahlt nur das, was auch im Vertrag geregelt ist. Es kann also durchaus auch vorkommen, dass man als Privatpatient deutlich weniger Leistungen bekommt als Kassenpatienten. Eine Insulinpumpenversorgung muss beispielsweise von Privatversicherungen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn dies im Vertrag vereinbart bzw. zumindest nicht ausgeschlossen ist.
Wenn eine private Versicherung nicht bezahlt, dann müssen die Leistungen ggf. auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden – was in der Regel mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (9) Seite 59
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mr postete ein Update vor 1 Tag, 5 Stunden
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 3 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver





Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).