Widerspruch: besser zurücknehmen?

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Widerspruch: besser zurücknehmen?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich habe bei meiner Krankenkasse die Kostenübernahme für ein kontinuierliches Glukosemessgerät beantragt. Dies wurde unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts abgelehnt, angeblich dürften die Kassen die Kosten derzeit nicht mehr übernehmen. Ich habe Widerspruch eingelegt, seither erhalte ich laufend Anrufe und Schreiben, dass die Sache aussichtslos sei und ich den Widerspruch zurücknehmen solle, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Soll ich meinen Widerspruch zurücknehmen bzw. muss ich Nachteile befürchten, wenn ich es nicht tue?

Ilona K., per e-Mail


Oliver Ebert:

Das Bundessozialgericht hat unlängst entschieden, dass Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) grundsätzlich erst zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig sind, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine positive Empfehlung abgegeben hat. Derzeit ist davon auszugehen, dass solche Systeme als Kassenleistung anerkannt und künftig auch verordnet werden dürfen. Sicherlich wird nicht jeder ein CGM-System erhalten, aber in begründeten Fällen wird künftig ziemlich sicher eine Kostenübernahme möglich sein.

Sie sollten daher den Widerspruch nicht zurücknehmen, sondern auf einer Entscheidung bestehen – darauf haben Sie Anspruch. Sie haben auch keine Nachteile. Wenn die Krankenkasse den Widerspruch ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dies müsste aber von Ihnen veranlasst werden, nur bzw. erst dann ginge es vor Gericht.

Die Versuche der Kasse, Sie zur Rücknahme zu drängen, sind meines Erachtens unzulässig; leider sind mir mehrere solche Fälle bekannt. Sie sollten überlegen, ob Sie sich beim Bundesversicherungsamt über Ihre Krankenkasse beschweren.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (4) Seite 45

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/