Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wie kommen wir für einen längeren Urlaub an Insulin für unser Kind?

2 Minuten

© Sunny studio - stock.adobe.com
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wie kommen wir für einen längeren Urlaub an Insulin für unser Kind?

Wer mit einem Kind mit Diabetes plant, in den Urlaub zu fahren, steht vor praktischen Rechtsfragen: Wie viel Insulin darf der Arzt auf Vorrat verordnen, und wer übernimmt im Ausland Behandlungskosten? Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Antworten.

Die Frage

Wir planen im Sommer einen längeren Urlaub. Natürlich können wir für unsere Tochter Emma (5 Jahre) eine gewisse Menge Insulin mitnehmen, aber unser Arzt hat gemeint, dass er kein Rezept auf Vorrat ausstellen dürfe. Was machen wir, wenn das Insulin kaputtgeht oder nicht reicht? Und wer bezahlt, wenn wir plötzlich zum Arzt oder gar ins Krankenhaus müssen?

Nina K

Die Antwort von Oliver Ebert

Wer in Deutschland bei einer Krankenkasse versichert ist, genießt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie einigen weiteren Ländern automatisch einen Grundversicherungsschutz. Eine Liste der Länder finden Sie z. B. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Über ein Sozialversicherungsabkommen ist geregelt, dass Kassenpatienten dort zum Arzt gehen können und mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC, meist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte) alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.

Wenn dringend Insulin benötigt würde, kann man sich also bei einem Arzt vor Ort ein Rezept ausstellen lassen und bei einer Apotheke einlösen. Allerdings ist es möglich, dass das gewohnte Medikament bzw. Insulin nicht verfügbar ist bzw. der Arzt hierfür kein Rezept ausstellen darf. Daher kann man auch ein Rezept mit in den Urlaub nehmen und im Urlaubsland in einer Apotheke einlösen. Ihr Arzt darf hierzu maximal einen notwendigen Quartalsbedarf verordnen.

Rezept muss alle erforderlichen Angaben enthalten

Wichtig ist dabei, dass das Rezept alle erforderlichen Angaben enthält und nicht nur der Handelsname, sondern auch die allgemein gebräuchliche Bezeichnung angegeben ist. Auch die genaue Menge ist erforderlich, denn die in Deutschland üblichen Angaben zur Packungsgröße (N1-N3) sind nicht überall bekannt. Beachten Sie auch, dass es im Urlaubsland kürzere Fristen geben kann, wie lange ein Rezept gültig ist bzw. eingelöst werden kann; dies gilt dann auch für das deutsche Rezept.

In der Regel muss man die Kosten zunächst selbst verauslagen und kann die Rechnungen dann bei der Krankenkasse einreichen. Allerdings werden die Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden, zudem kann die Krankenkasse einen Abschlag für Verwaltungskosten bzw. Eigenanteile abziehen.

Bitte denken Sie daran, dass das Sozialversicherungsabkommen nur eine Grundsicherung bringt. Man erhält nur die medizinische Versorgung, die das Gesundheitssystem im Urlaubsland vorsieht – fast überall ist das Leistungsniveau niedriger als bei uns. Auch ein Krankenrücktransport ist nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich daher, unbedingt eine private Reisekrankenversicherung anzuschließen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (2) Seite 15

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Diabetes und Recht: Ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?
Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung, was vor allem für Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen kann. Viele fragen sich daher: Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Diabetes und Recht: Ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich? | Foto: Fokussiert - stock.adobe.com

3 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • florahdo postete ein Update vor 1 Tag, 17 Stunden

    Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 4 Tagen, 4 Stunden

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

  • moira postete ein Update vor 4 Tagen, 6 Stunden

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.