Zuzahlungsbefreiung für 2018 kann schon jetzt beantragt werden

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Zuzahlungsbefreiung für 2018 kann schon jetzt beantragt werden

Ab sofort können Versicherte für das kommende Jahr bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, insofern sie die Kriterien dafür erfüllen. Bei Patienten mit chronischer Erkrankung ist dies bei Arzneimittelausgaben von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der Fall.

Mehr als sechs Millionen chronisch kranke Patienten sind bislang von gesetzlichen Zuzahlungen befreit – schon jetzt können Versicherte einen neuen Befreiungsantrag für das Jahr 2018 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen gesetzlich Versicherten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente) erwarten.

Alle Befreiungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr und müssen deshalb immer wieder neu beantragt werden. In Deutschland sind somit fast zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlichen Versicherten von der Zuzahlung befreit.

Apotheken-, Arzt- und Klinikbesuch: finanzielle und bürokratische Erleichterung

Eine schon zum Jahresbeginn 2018 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein. Denn wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Immer von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.

Webportal bietet aktualisierten Zuzahlungsrechner, der Belastungsgrenze ermittelt

Der für 2018 aktualisierte Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de kann ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird.

Ein Beispiel: Ein Rentner ist verheiratet, die Kinder sind schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 1.800 Euro, also jährlich 21.600 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.481 Euro für die Ehefrau ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 16.119 Euro. Da er chronisch krank ist, müssen die beiden demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 161,19 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen befreit.


Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
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