Zuzahlungsbefreiungen für 2016

2 Minuten

© © pix4U - Fotolia
Zuzahlungsbefreiungen für 2016

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen. Dies ist besonders interessant für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus: Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird.

Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z. B. monatliche Rente) und regelmäßigen Zuzahlungen (z. B. rezeptpflichtige Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Befreiung: Ab 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sofern und sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Zuzahlungen für Arzneimittel: bundesweit jährlich 2 Mrd. Euro

Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn z. B. Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt.


Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

Ähnliche Beiträge

Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

Wie lässt sich Typ-1-Diabetes erkennen, schon bevor Symptome auftreten? Und was wird in der AVAnT1a-Studie untersucht – und mit welchem Ziel? Darüber sprechen wir im Diabetes-Anker-Podcast mit Prof. Dr. Anette-Gabriele Ziegler.
Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

3 Minuten

Kommt es am Ende doch auf die Größe an?

Insulinpumpen werden immer kleiner – ein Fortschritt für viele, doch für manche Menschen mit Diabetes ein Problem. Community-Autor Daniel legt dar, warum Pumpengröße und Insulinmenge aus seiner Sicht entscheidend für individuelle Bedürfnisse bleiben.
Kommt es am Ende doch auf die Größe an? | Foto: privat

5 Minuten

Community-Beitrag

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Werde Teil unserer Community

Community-Frage

Mit wem redest du über deinen Diabetes?

Die Antworten auf die Community-Frage werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Bitte achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Push-Benachrichtigungen

notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert
notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert