- Technik
Hilfsmittel oder NUB? Das ist die Frage!
5 Minuten
Der Einsatz eines Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-System) kann eine wertvolle Therapieunterstützung sein. Integrierte Alarmfunktionen können die Anwender eines CGM-Systems über sich ankündigende Unterzuckerungen oder auch hyperglykämische Zustände mitunter relativ zuverlässig informieren, so dass rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Für die Patienten kann ein solches System daher entscheidend dazu beitragen, die Stoffwechseleinstellung stabil zu halten und somit die Therapie zu optimieren.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit die Kosten für ein CGM-System von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die aktuelle Rechtslage.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungsleistungen sowie auf Versorgung mit den dafür erforderlichen Hilfsmitteln. Medizinisch nicht indizierte, unnötige Verordnungen sind allerdings unzulässig, Gleiches gilt für Behandlungsleistungen, die als "Luxusbehandlungen" über das Maß des Erforderlichen hinausgehen.
CGMS: Hilfsmittel oder NUB?
Seit einigen Jahren sind kontinuierliche Glukosemonitoringsysteme (CGMS) erhältlich, bei denen über einen Sensor, der ins Unterhautfettgewebe gelegt wird, der Glukosegehalt in der interstitiellen Gewebsflüssigkeit kontinuierlich ermittelt und an eine Empfangseinheit gesendet wird.
Der Einsatz von CGM-Systemen ist im Vergleich zur Messung des Blutzuckers kostenintensiver – und es ist noch nicht endgültig geklärt, ob sie zu Lasten der GKVen verordnungsfähig sind. Das hängt davon ab, ob CGMS lediglich als "Hilfsmittel" oder als "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (NUB) eingesetzt werden.
Hilfsmittel leichter verordnungsfähig
Für die Verordnungsfähigkeit eines Hilfsmittels gelten gemäß § 139 SGB V nur niedrige Voraussetzungen: Der Hersteller muss die Erfüllung der Qualitätsanforderungen und im Zweifel den medizinischen Nutzen nachweisen und eine ausreichende Bedienanleitung mitliefern. Nur wenn das Produkt kein Medizinprodukt ist bzw. über kein CE-Zeichen verfügt, müssen zusätzlich noch die Funktionstauglichkeit und die Sicherheit nachgewiesen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das Produkt ins Hilfsmittelverzeichnis der GKVen aufgenommen und kann verordnet werden.
NUB: strengere Kriterien
Anders sieht es aus bei Vorliegen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode: Diese dürfen gemäß § 135 SGB V grundsätzlich nur erbracht werden, wenn der diagnostische und therapeutische Nutzen anerkannt ist, eine medizinische Notwendigkeit hierfür besteht und auch die Kriterien der Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung, außerdem hat sie jeweils im Vergleich zu bereits zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Methoden zu erfolgen.
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, dürfen solche Leistungen gemäß § 135 Abs. 1 S.3 SGB V nicht (mehr) als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der GKVen erbracht werden.
G-BA: CGMS kein Hilfsmittel
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der zuständig für die Frage ist, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den GKVen erstattet werden, hat zwischenzeitlich entschieden, dass es sich bei der kontinuierlichen Glukosemessung nicht um ein Hilfsmittel handele. Vielmehr sei es eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB), deren Wirksamkeit und Evidenz zunächst überprüft werden müsse; hierzu wurde das gesetzlich vorgeschriebene Methodenbewertungsverfahren eingeleitet.
Diese Entscheidung wurde von Patientenverbänden und aus der Ärzteschaft heftig kritisiert, obwohl die Annahme einer NUB nach Abwägung aller Argumente nicht abwegig erscheint, denn auch ein Hilfsmittel kann nicht isoliert vom zugrundeliegenden Behandlungskonzept betrachtet werden.
Argumente für NUB
Wenn von Herstellern damit geworben bzw. von der Ärzteschaft argumentiert wird, dass die kontinuierliche Glukosebestimmung gegenüber der punktuellen Blutzuckerselbstmessung einen besonderen "medizinisch-therapeutischen Vorteil" aufweise, erst hierdurch die "aktuelle individuelle Stoffwechselsituation eines Patienten in Einzelheiten erkennbar" werde, fällt es tatsächlich eher schwer, im diesbezüglichen Einsatz solcher Systeme kein neues Behandlungskonzept zu erkennen.
Kontinuierlich gelieferte Messwerte ermöglichen aus fachmedizinischer Sicht sogar "ein umfassendes Bild über die individuelle Stoffwechseleinstellung und Glukosevariabilität eines Patienten, welche ohne CGM nicht bekannt wären". Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft diabetologische Technologie (AGDT) der Deutschen Diabetes Gesellschaft stellen solche Systeme "eine erhebliche und nicht ersetzbare Erweiterung gegenüber den Möglichkeiten der herkömmlichen Blutzuckermessung (Glukosemessung)" dar. Spätestens hieraus ergibt sich, dass Selbstmessung und CGM durchaus differenziert zu betrachten sind.
Ziel nicht entscheidend
Wie mit der herkömmlichen Blutzuckermessung soll auch mittels CGM eine möglichst normnahe Stoffwechsellage erreicht werden. Für die Verordnungsfähigkeit kann es aber nicht allein darauf ankommen, welches Ziel mit einem Hilfsmittel verbunden ist. So wird aber mitunter argumentiert, gestützt auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold (Urteil vom 01.12.2012 – S 5 KR 325/09). Das vom Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehene Nutzenbewertungsverfahren würde mit dieser Argumentation dann aber quasi ausgehebelt und nur noch in den seltensten Fällen Anwendung finden können.
Eine solche Betrachtung würde nämlich dazu führen, dass nahezu jedes neue Medikament oder Hilfsmittel nur noch dann als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode anzusehen wäre, wenn diesem im Vergleich zu herkömmlichen Methoden eine gänzlich andere Zweckbestimmung oder Zielsetzung zukäme. Ein Hersteller hätte es daher selbst in der Hand, allein durch geschickt definierte Zweckbestimmung seines Produkts die Verordnungsfähigkeit zu erreichen.
Im Fall eines CGM muss daher zusätzlich auch berücksichtigt werden, ob und inwieweit sich die gelieferten Ergebnisse oder Messwerte auf die Therapie auswirken und wie diese sich im Vergleich zu herkömmlichen Behandlungen unterscheiden.
Schwere Folgen abwenden
Solange die Nutzen- und Methodenbewertung noch nicht abgeschlossen ist, wird eine Kostenübernahme entweder davon abhängen, ob das Gerät tatsächlich als Hilfsmittel eingesetzt wird und das CGMS wirklich medizinisch notwendig ist oder ob die mit dem CGMS verbundenen, neuen Therapiemöglichkeiten zwingend erforderlich sind, um schwere Folgen für den Patienten abzuwenden.
Keine Rolle spielt, dass bislang keine Aufnahme ins Verzeichnis der verordnungsfähigen Hilfsmittel erfolgt ist, denn dieses stellt nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil 03.08.2006 Az.: B3KR25/05R) lediglich eine unverbindliche Auslegungshilfe dar.
Zweckmäßig, wirtschaftlich
Andererseits gilt gemäß § 12 SGB V:
Für den Ausgang eines Verfahrens kann daher entscheidend sein, ob der Verordnungszweck des Hilfsmittels (vorrangig) eine Selbstnutzung des Patienten vorsieht oder ob die Messergebnisse noch ärztlich bewertet werden (müssen) (vgl. BSG, Urteil vom 12.08.2009, B 3 KR 10/07 R, mit weiteren Nachweisen; BSG, Urteil vom 22.04.2009, B 3 KR 11/07 R).
Kostenübernahme durch Gerichtsbeschluss
In der Zwischenzeit gab es bereits einige Gerichtsentscheidungen, welche Krankenkassen zur Kostenübernahme verurteilt haben (SG Berlin vom 17.08.12, S 210 KR 1384/12 ER; SG Altenburg, S 30 KR 3953/11 ER; ebenfalls SG Detmold vom 09.01.2012, S 3 KN 113/11 KR ER). Allen diesen Sachverhalten war aber gemeinsam, dass es sich um Ausnahmefälle handelte; der Einsatz eines CGMS erschien dort zwingend erforderlich, um schlimmere Folgen zu verhindern.
Plausibel Gründe darlegen
Beim Antrag auf Kostenübernahme eines CGMS ist daher plausibel darzulegen, warum dieses im Einzelfall erforderlich ist, insbesondere warum der damit vorgesehene Zweck nicht bereits durch eine höhere Frequenz von Selbstmessungen erreicht werden kann. Die Krankenkassen sind nämlich nur zur Übernahme von Leistungen verpflichtet, die "ausreichend" für eine Versorgung sind. Eine Optimalversorgung nach dem neuesten Stand der Technik kann jedoch grundsätzlich nicht beansprucht werden.
Zur Begründung könnte angeführt werden, dass es Patienten tagsüber zwar vielleicht möglich ist, in kurzen Intervallen eine Selbstmessung durchzuführen, ihnen nachts dagegen eine mehrfache Unterbrechung des Schlafs auf Dauer sicher nicht zuzumuten ist. Bei Patienten mit Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen bietet sich an, vorrangig auf die mit einem CGMS verbundenen Alarmfunktionen abzustellen und den Einsatzzweck hierauf zu fokussieren.
Durch Alarme Präzisierung
Bei den meisten CGMS erfolgt eine unmittelbare Anzeige der Messwerte und der Glukosekurve auf einem Display, was dafür spricht, dass das Gerät vorrangig den Patienten selbst ermöglichen soll, ihr Glukoseprofil zu ermitteln und bei Hyper- oder Hypoglykämien alarmiert zu werden. In diesem Fall wäre das grundlegende medizinische Behandlungskonzept nicht betroffen, die Patienten könnten dieses aufgrund der kontinuierlich gelieferten Ergebnisse lediglich präziser und effizienter umsetzen.
Das Gerät wäre dann nur ein Hilfsmittel, welches offensichtlich kein neues Therapiekonzept mit sich bringt, und dürfte bei entsprechender Indikationslage daher verordnet werden. Derzeit abzuraten ist bei der Argumentation aber von einem Bezug auf die mit der kontinuierlichen Datenerhebung verbundenen Therapiemöglichkeiten – denn gerade der damit verbundene Nutzen wird ja derzeit vom G-BA geprüft und ist auch innerhalb der medizinischen Wissenschaft nicht gänzlich unumstritten.
Hypoglykämien mit Folgen
Zusätzlich zu den vorstehenden Erwägungen kann man auch anführen, dass Unterzuckerungen nicht nur ein erhebliches Risiko gravierender Folgen bergen, sondern – nicht zuletzt auch im Straßenverkehr – lebensbedrohliche Auswirkungen haben können. Mit Hilfe des CGMS können Patienten Unterzuckerungen rechtzeitig erkennen und weitere gravierende Gesundheitsschäden vermeiden.
Es dürfte daher naheliegend sein, dies als spürbare, positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf zu betrachten, so dass auch unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine Kostenübernahme aus allgemeinen Gründen in Betracht kommt.
Schließlich wäre auch denkbar, das CGMS als Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung gemäß § 33 Abs. 1 3. Alt. SGB V anzusehen, denn der Verlust der Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen stellt eine (erhebliche) Behinderung dar, welche durch die Alarmfunktion eines CGMS weitgehend kompensiert werden kann.
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sveastine postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes und Psyche vor 5 Tagen, 9 Stunden
hallo, ich hab schon ewig Diabetes, hab damit 4 Kinder bekommen und war beruflich unterschiedlich unterwegs, in der Pflege und Pädagogik. Seit ein paar Jahren funktioniert nichts mehr so wie ich das möchte: die Einstellung des Diabetes, der eigentlich immer gut lief, Sport klappt nicht mehr….ich bin frustriert und traurig..so kenne ich das nicht.. Geht es jemanden ähnlich? Bin 53…Viele grüße. Astrid
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stephanie-haack postete ein Update vor 6 Tagen, 6 Stunden
Wir freuen uns auf das heutige virtuelle Community-MeetUp mit euch. Um 19 Uhr geht’s los! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-november/
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lena-schmidt antwortete vor 6 Tagen, 6 Stunden
Ich bin dabei 🙂
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 3 Wochen
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina-
darktear antwortete vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig
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Liebe Astrid! Ich gerade 60 geworden und habe seit 30 Jahren Typ 1, aktuell mit Insulinpumpe und Sensor versorgt. Beim Diabetes läuft es dank des Loop gut, aber Psyche und Folgeerkrankung, Neuropathie des Darmes und fehlende Hypoerkennung, machen mir sehr zu schaffen. Bin jetzt als Ärztin schon berentet und versuche ebenfalls mein Leben wieder zu normalisieren. Kann gut verstehen, wie anstrengend es sein kann. Nicht aufgeben!! Liebe Grüße Heike
@mayhe: Hallo liebe Heike, danke für deine schnelle Antwort, das hat mich sehr gefreut. Nein aufgeben ist keine Option, aber es frustriert und kostet so viel Kraft. Ich hoffe dass ich beruflich noch einen passenden Platz finde. Und danke dass du dich gemeldet hast und von deiner Situation berichtet. Das ist ja auch nicht einfach. Und ich wünsche auch dir eine gewisse Stabilisierung…jetzt fühle ich mich mit dem ganzen nicht mehr so alleine. Was machst du denn sonst noch? Viele Grüße Astrid
Liebe Astrid! Ja, das Leben mit Diabetes ist echt anstrengend. Es kommt ja auf den normalen Wahnsinn noch oben drauf. Ich habe den Diabetes während der Facharztausbildung bekommen und ehrgeizig wie ich war auch damit beendet. Auch meinen Sohn, 26 Jahre, habe ich mit Diabetes bekommen. Hattest bei den Kindern auch schon Diabetes? Leider bin ich von Schicksalsschlägen dann nicht verschont geblieben. Was dann zu der heutigen Situation geführt hat. Ich habe durchgehalten bis nichts mehr ging. Jetzt backe ich ganz kleine Brötchen, freue mich wenn ich ganz normale kleine Dinge machen kann: Sport, Chor, Freunde treffen, usw. Ich würde mich zwar gerne aufgrund meiner Ausbildung mehr engagieren, dazu bin ich aber noch nicht fit genug. Was machst du so und wie alt sind deine Kinder? Bist du verheiratet? Liebe Grüße Heike