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Wettbewerb beim Absatz von Blutzuckerteststreifen
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Als Ergebnis eines Verfahrens des Bundeskartellamtes können Diabetiker in der Region Westfalen-Lippe ihre Blutzuckerteststreifen zukünftig auch in Sanitätshäusern oder direkt beim Arzt kaufen.
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen den Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V., Münster („AVWL“) abgeschlossen. Der AVWL hatte sich mit den wesentlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass die Versorgung von Patienten mit Blutzuckerstreifen bevorzugt über die Apotheken in Westphalen-Lippe erfolgen soll und zu diesem Zweck ein sogenanntes Steuerungs- und Beeinflussungsverbot vereinbart.
Dadurch wurden die Absatzmöglichkeiten von Wettbewerbern, wie Direktversender oder Sanitätshäuser, erschwert. Infolge des Verfahrens des Bundeskartellamtes hat sich der AVWL nun verpflichtet, auf seine Rechte aus dem Steuerungs- und Beeinflussungsverbot zu verzichten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken. Indem alternative Anbieter eine Chance bekommen, wird der Wettbewerb zu Gunsten der Krankenkassen und der gesetzlich versicherten Patienten belebt. Andere Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbände sollten prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in ihren Verträgen vereinbart haben.“
Steuerungs- und Beeinflussungsverbot für Blutzuckerteststreifen
Im Rahmen des Arzneimittelliefervertrags hatte der AVWL mit den Krankenkassen ein Steuerungs- und Beeinflussungsverbot für Blutzuckerteststreifen vereinbart. Die Krankenkassen mussten insbesondere darauf verzichten, Ärzte und Versicherte zu beeinflussen, Blutzuckerteststreifen bei bestimmten anderen Anbietern direkt zu beziehen und nicht die Teststreifenversorgung über diabetologische Schwerpunktpraxen an Direktvertreiber auszusteuern.
Der AVWL vertritt die Interessen von rund 95 Prozent der Apotheken in der Region Westfalen-Lippe und verhandelt nach den Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden die Konditionen für den Absatz von Arzneimitteln und Blutzuckerteststreifen. Das Marktvolumen für Blutzuckerteststreifen in Deutschland beträgt nach Schätzungen über 600 Mio. Euro jährlich.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes
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