Antwort aus dem Ministerium: Handy-Nutzung für Kinder mit Diabetes in Schulen

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Antwort aus dem Ministerium: Handy-Nutzung für Kinder mit Diabetes in Schulen | Foto: DBW
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Antwort aus dem Ministerium: Handy-Nutzung für Kinder mit Diabetes in Schulen

Der DBW wandte sich an Kultusministerin Schopper wegen der Handy-Nutzung für Kinder mit Diabetes in Schulen. Medizinisch bedingte Ausnahmen sind vorgesehen und werden im Schulgesetz verankert, versicht das Ministerium. Betroffene sollen auf die Regelung hinweisen.

Ende Juni hatte sich der DBW mit einem Schreiben an Kultusministerin Theresa Schopper gewandt. Darin hatte der Veraband darauf hingewiesen, dass an Diabetes erkrankte Kinder und Jugendliche auf die Handy-Nutzung auch während des Unterrichts oder in Prüfungssituationen angewiesen sind. Nun haben wir die Antwort aus dem Ministerium erhalten.

Gesundheit der Schülerinnen und Schüler nicht gefährden

Die Ministerin schreibt uns: „Auch uns ist es ein besonderes Anliegen, dass durch die Regulierung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen keinesfalls die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefährdet wird. Daher haben wir den Gebrauch und die Notwendigkeit von Apps auf dem Smartphone von Typ-1-Diabetes betroffenen Kindern oder auch anderweitig Erkrankten mit entsprechendem technischem Unterstützungsbedarf bereits bei der Konzipierung der Regelung mit bedacht und explizit aufgenommen.“

Die entsprechende Änderung des Schulgesetzes ist in Bearbeitung. Schon heute sind auf der Internetseite des Ministeriums Hinweise und Formulierungsvorschläge einsehbar, die medizinisch bedingte Ausnahmen beschreiben. Auf diese könnendie Schulen beim Entwurf hausinterner Regelungen zur Handy-Nutzung zugreifen (www.km-bw.de/handyregeln). Der DBW empfiehlt allen betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern, bei der Schulleitung vorstellig zu werden und auf die vom Kultusministerium vorgegebenen Ausnahmen zum Handy-Verbot hinzuweisen.


von Reiner Hub, Vorstand DBW und Sozialreferent DDF

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 74 (11) Seite 66


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