Im Beschluss der Bundesregierung zur Zuckersteuer wird der Bedarf für die Professionalisierung der Selbsthilfe nicht berücksichtigt! Diabetiker Thüringen e.V. fordert, dass die Einnahmen Kindern, Prävention und Ehrenamt zugutekommen müssen.
Die Bundesregierung beschloss im April 2026, ab dem Jahr 2028 eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke (z.B. Limonaden, Cola, Eistees, Energydrinks) einzuführen. Es handelt sich um eine Verbrauchsabgabe, die je nach Zuckergehalt pro Liter erhoben wird:
- unter 5 g Zucker pro 100 ml: abgabenfrei,
- 5 bis unter 8 g Zucker pro 100 ml: ca. 26 Cent pro Liter,
- ab 8 g Zucker pro 100 ml: ca. 32 Cent pro Liter.
Ausgenommen sind u.a. 100-Prozent-Fruchtsäfte und mit Süßstoffen gesüßte Getränke. Die Diabetes-Selbsthilfe betrachtet diese Ausnahmeregelung als kritisch, da suggeriert wird, dass Fruchtsäfte für die Verbraucher ein positiv auf die Gesundheit wirkendes Getränk sind, als flüssiger Zucker zu einem höheren Konsum und zu einem Mehr an Kalorien führen und negativ auf die Zahngesundheit wirken. Welche Effekte Süßstoffe (z.B. Saccharin, Sucralose, Aspartam, Stevia) auf die Darmflora haben, lässt sich aktuell nicht abschließend sagen. Die Auswirkungen sind individuell sehr unterschiedlich und noch nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht.
Das erwartete jährliche Aufkommen durch die Zuckersteuer liegt bei rund 450 Millionen Euro. Die Einnahmen sind zweckgebunden und fließen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), um das Gesundheitssystem finanziell zu entlasten. Wir wollen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Zuckersteuer, ähnlich wie die Politiker Markus Söder und Daniel Günther, dass die Gelder der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Gelder für Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Gesünderes Essen in Kitas und Schulen, Programme zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz und gezielte Prävention sind absolut machbar. Sie werden von Verbraucherschützern und Verbänden wie der Verbraucherzentrale explizit als sinnvolle Verwendung empfohlen.
Gelder zur Professionalisierung der Selbsthilfe
Die Mittel können über die Krankenkassen in die Förderung von Selbsthilfegruppen und -strukturen fließen, wie es im Präventionsgesetz bereits vorgesehen ist. Hier gibt es Spielraum, um Schulungen, Koordination und Professionalisierung zu finanzieren – gerade bei Diabetes und Adipositas.
Anmerkung
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, die konkrete Ausgestaltung wird entscheidend sein. Jetzt ist der richtige Moment, um als Teil der Selbsthilfe und Fachgesellschaften Einfluss zu nehmen, damit ein klarer Anteil für Prävention bei Kindern und Stärkung der Selbsthilfe festgeschrieben wird.
Jetzt ist der Moment, sich einzubringen!
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Zusammenfassung
Regierungsbeschluss: Die Mittel fließen primär in die allgemeine Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen als Beitrag zur Stabilisierung des GKV-Haushalts (Teil eines Spar- und Reformpakets). Es gibt eine Zweckbindung an das Gesundheitssystem, aber keine detaillierte, enge Festlegung auf konkrete Präventionsprogramme wie gesunde Verpflegung in Kitas und Schulen oder den flächendeckenden Einsatz von Ernährungsberatern, Sporttherapeuten und Coping-Experten für die Bewältigung von Angst, Stress und Krisen. Der Fokus liegt auf der System-Entlastung (Beitragssatzstabilität und langfristige Kostendämpfung durch Prävention).
Die Diskussion ist inzwischen auch in der Thüringer Landespolitik angekommen. Auf Anfrage der Diabetes-Selbsthilfe signalisierte die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, das Thema in einer der nächsten Landtagssitzungen aufzugreifen. Unterstützung kommt ebenfalls aus der Fraktion Die Linke.
Gemeinsam soll erreicht werden, dass die Verwendung der Mittel aus der Zuckersteuer stärker an konkrete Präventionsziele gebunden wird – insbesondere an Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie an die Stärkung der Selbsthilfe. Denn echte Gesundheitsvorsorge beginnt nicht erst in der Klinik – sondern bei unseren Kindern, in Schulen, Familien und im Alltag.
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von Dr. Klaus-D. Warz, Landesvorsitzender, DTH Diabetiker Thueringen e.V.
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (7) Seite 70-71








