Nachteilsausgleich für Studis mit Diabetes

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Nachteilsausgleich für Studis mit Diabetes

College students making lesson notes in university auditorium

Du sitzt in der Semesterklausur und schreibst dir all dein Wissen aus den zittrigen Fingern. Zittrige Finger? Moment mal. Vielleicht solltest du den Blutzucker messen und warum hast du gerade eigentlich zweimal das gleiche Wort geschrieben? Mist, 48 mg/dl (2,7 mmol/l). Okay, kurz was essen und trinken. Aber Mist, du hast nur noch 10 Minuten Zeit und noch 2 Fragen vor dir. Wie soll das denn zeitlich passen? Mit wirren Gedanken schreibst du schließlich weiter, aus Angst, sonst gar nichts stehen zu haben. Aber wem nützen schon deine wirren Gedanken auf Papier? So wird das nichts mit der guten Note, obwohl du seit Wochen gelernt hast. Blöder Diabetes!
 
So weit muss es nicht kommen. Klar, unser Diabetes kann manchmal nerven, vor allem in Prüfungsphasen.
Aber er sollte uns nicht behindern. Und wisst ihr was? Genau so denkt eure Universität auch! Das Hochschulgesetz der deutschen Universitäten definiert einen Menschen mit Behinderung wie folgt:
Nach der Definition des SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. In dieser Definition sind Menschen mit einer chronischen Krankheit im Sinne von länger andauernder Krankheit oder Krankheit mit episodischem Verlauf eingeschlossen, sofern diese einer Behinderung gleichzusetzen ist.
 
Jede Hochschule hat darüber hinaus eine Prüfungsverfahrensordnung (Satzung), in der Prüfungsangelegenheiten näher definiert werden.

In Kiel heißt es dort:
§ 12
(1) Nachteilsausgleich für Studierende mit Handicap
Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat glaubhaft, dass sie oder er wegen einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der in dieser Ordnung genannten Prüfungsfristen abzulegen, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen oder die Fristen für das Ablegen von Prüfungen verlängern oder gleichwertige Prüfungen in einer bedarfsgerechten Form gestatten. Entsprechendes gilt für Studienleistungen. Spezielle Regelungen für das Fach Sport sind in der Fachprüfungsordnung enthalten.
(2) Bei Entscheidungen der oder des Prüfungsausschussvorsitzenden nach Absatz 1 kann die oder der Beauftragte für Studierende mit Handicap der Universität beteiligt werden.
(3) Zur Glaubhaftmachung einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
 
Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass wir Menschen mit Diabetes bei unserem Prüfungsamt einen Nachteilsausgleich beantragen können. Dafür benötigen wir nur einen formlosen Antrag und ein ärztliches Gutachten. In dem Antrag soll stehen, in welchen Situationen wir uns beeinträchtigt fühlen und wie wir dieses Problem ändern können. Bei mir wäre das zum Beispiel, dass ich in Klausuren vor Aufregungen gern unter- oder überzuckere. In meinen Antrag schreibe ich nun, dass ich mir wünsche, für Klausuren insgesamt eine halbe Stunde mehr Zeit zu bekommen. So eine Pause kann auch sinnvoll sein, um den Blutzucker zu checken und bereits zur Vorbeugung etwas zu essen. Weitere Punkte könnten sein:
 
  • benötigte Geräte (Pumpen-Fernbedienung, Messgerät, usw.) müssen immer mitgeführt werden
  • die Anwesenheitspflicht wird gelockert, da ich manchmal mit chaotischen Blutzuckerwerten zu kämpfen habe und den Weg zur Uni nicht schaffe
  • Cola bzw. zuckerhaltige Getränke dürfen in die Universitätsbibliothek mitgenommen werden (dies ist auch separat mit den Bibliothekaren abzusprechen)
Das ärztliche Gutachten sollte nach Möglichkeit so erstellt werden, dass die benötigten Punkte vom Diabetologen befürwortet werden bzw. eine Empfehlung ausgesprochen wird. Die Schreiben werden dann zum Prüfungsamt weitergeleitet und bearbeitet. Mit einem ärztlichen Gutachten wird der Nachteilsausgleich in den meisten Fällen sofort bewilligt. Dieser gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums, kann bei Bedarf aber noch angepasst werden. Natürlich ist es dann wichtig, sich mit dem Nachteilsausgleich an die jeweiligen Dozenten bzw. die Studienberatung für sein Fach zu wenden. Gerade vor Prüfungen muss die längere Prüfungszeit gegebenenfalls koordiniert werden. Stellt den Antrag also nicht erst eine Woche vor den Klausuren, das könnte eng werden. Natürlich gefällt so ein Nachteilsausgleich nicht jedem. Mit Diabetes kann man doch gut leben, heißt es – und das stimmt auch. Dennoch bin ich der Meinung, dass so eine halbe Stunde extra mein Studentenleben mit Diabetes bereichern kann. Denn meine Kommilitonen müssen sich nicht noch extra um ihren Blutzucker kümmern, ich jedoch schon. Ich möchte auf die Klausur optimal vorbereitet sein und das Messen, Spritzen und Essen gehören für mich zu einer optimalen Vorbereitung dazu. Falls noch Fragen offen geblieben sind, fragt gern nach oder wendet euch an die Studienberatung für Behinderungen/chronische Erkrankungen an eurer Universität. Meine Beraterin war verständnisvoll und gab mir noch diesen Satz mit auf den Weg: Die Universität möchte es jedem Menschen ermöglichen, zu studieren. Lass dir keine Steine in den Weg legen, kämpfe um deinen Ausgleich, setz dich durch, denn du hast das verdient.
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  • Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • diahexe antwortete vor 2 Wochen

      @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

    • @gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…

      Kann es nur empfehlen!!!

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