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DMP Adipositas: Behandlungsprogramm für starkes Übergewicht in Arbeit
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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist dafür zuständig, den Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen zu untersuchen. Kürzlich hat das IQWiG seine Berichte zum Stand der medizinischen Erkenntnisse bei der Diagnostik und Therapie von krankhaftem Übergewicht (Adipositas) vorgelegt. Auf deren Basis berät nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, wie ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, kurz: DMP) für Adipositas konzipiert sein sollte. Der G-BA ist ein Gremium, das die Richtlinien dafür bestimmt, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Versorgungsangebot derzeit unzureichend – DMP Adipositas soll Abhilfe schaffen
Im DMP Adipositas sollen Patientinnen und Patienten leitliniengerecht und einrichtungsübergreifend behandelt und im Umgang mit krankhaftem Übergewicht unterstützt werden. „Denn das derzeitige Versorgungsangebot ist unzureichend“, teilt der G-BA in einer Pressemitteilung mit. Gemäß seines gesetzlichen Auftrags will das Gremium nun die detaillierten Anforderungen für dieses strukturierte Programm zu Diagnostik und Therapie der Adipositas bis zum 31. Juli 2023 beschließen.
„Wie erhofft gibt es wissenschaftlich belastbare Leitlinienempfehlungen zur Diagnostik einer Adipositas, zur Abgrenzung der Schweregrade und der Behandlung – sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene“, teilt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, mit. Eine Herausforderung für die weiteren Beratungen werde es sein, den genauen Kreis der Versicherten zu definieren, die von einem strukturierten Behandlungsprogramm profitieren würden. Denn die Berichte des IQWiG zeigten, dass ein reines Abstellen auf den Body-Mass-Index (BMI) zu kurz greifen würde.
Über 30 Leitlinien für das Behandlungsprogramm ausgewertet
Für den Bereich Adipositas bei Erwachsenen hat das IQWiG Empfehlungen aus 25 aktuellen medizinischen Leitlinien ausgewertet. Für Kinder und Jugendliche waren es sechs Leitlinien. Die umfassende deutsche S3-Leitlinie „Adipositas – Prävention und Therapie“ berücksichtigte das Institut bei den Erwachsenen allerdings nicht, „da sie aus dem Jahr 2014 stammt und dementsprechend nicht mehr den aktuellen Versorgungsstandard abbildet“. Die Deutsche Adipositas Gesellschaft (DAG) hat bereits mit einer Überarbeitung der Leitlinie begonnen.
Wenn der Bundesausschuss seine Beratungen für weitestgehend abgeschlossen hält, leitet er das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren ein. In diesem können sich dafür berechtigte Organisationen und Sachverständige zum Beschlussentwurf äußern. „Die Ergebnisse fließen in die weiteren Beratungen ein“ und führen ggf. zu Änderungen am Entwurf, erklärt der G-BA.
Krankenkassen müssen regional gültige Verträge für das DMP Adipositas schließen
Bis sich gesetzlich Versicherte in ein DMP Adipositas einschreiben können, sind noch mehrere Schritte notwendig. Nachdem der G-BA die DMP-Anforderungen beschlossen hat, prüft das Bundesministerium für Gesundheit, ob das rechtskonform geschah. Ist dies der Fall, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.
Auf Basis der DMP-Anforderungen schließen dann Krankenkassen und ambulante und stationäre Einrichtungen regional die notwendigen Verträge. Diese müssen vom Bundesamt für Soziale Sicherung geprüft und zugelassen werden. Erst wenn das geschehen ist, können gesetzlich Versicherte – sofern sie die Einschreibekriterien für das Disease-Management-Programm erfüllen und ihre Krankenkasse das DMP anbietet – das neue Versorgungsangebot nutzen.
Nach Daten des Robert Koch-Instituts sind in Deutschland etwa 24 Prozent der Erwachsenen (Studie aus 2013) sowie etwa 6 Prozent der Kinder und Jugendlichen (Studie aus 2018) adipös. Hochaktuelle Zahlen zur Übergewichts-Situation in Europa liefert ein in diesem Jahr veröffentlichter Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO), über den Du hier mehr erfahren kannst.
Redaktion Diabetes-Anker (REI)
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