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Schwangerschaftsdiabetes
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Schwangerschafts- oder Gestationsdiabetes nennt man eine Störung des Zuckerstoffwechsels, die erstmalig während der Schwangerschaft auftritt bzw. erkannt wird. Ein Gestationsdiabetes ist oft ein Vorbote eines Typ-2-Diabetes, der nach Ende der Schwangerschaft in einem hohen Prozentsatz nach ein paar Jahren wieder auftritt.
Hormonumstellung in der Schwangerschaft
Durch die Umstellung des Organismus während der Schwangerschaft kommt es zum Anstieg verschiedener Hormone im Blut, wie dem Östrogen, dem Progesteron sowie plazentaren Hormonen. Alle diese Hormone sind „Gegenspieler“ des blutzuckersenkenden Hormons Insulin und erhöhen so den Blutzucker. Ist die Insulinsekretion oder -wirkung beeinträchtigt, kann der Körper die erhöhten Blutzuckerwerte nicht mehr kompensieren.
Die Zuckerstoffwechselstörung tritt meist gegen Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels (ab der 24. Schwangerschaftswoche) auf und endet meist direkt nach der Entbindung des Kindes, um dann aber, wie oben dargestellt, im weiteren Verlauf wieder aufzutreten.
Behandlungsmaßnahmen
Zur Therapie reicht oft eine Ernährungsumstellung zur Normalisierung der Blutzuckerwerte aus, manchmal ist auch eine Insulintherapie nötig. Außerdem ist eine gute Betreuung durch den Gynäkologen wichtig. Denn wenn die Störung des Zuckerstoffwechsels nicht gut therapiert ist, kann das Ungeborene zu schnell wachsen trotz körperlicher Unreife. Für das Kind können die hohen Blutzuckerwerte der Mutter langfristige Folgen haben: Es läuft Gefahr, selbst übergewichtig zu werden und an Typ-2-Diabetes zu erkranken.
Der Schwangerschaftsdiabetes ist eine weltweit zunehmende Erkrankung und eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen. In Deutschland entwickeln schätzungsweise 5 bis 10 Prozent aller schwangeren Frauen einen Schwangerschaftsdiabetes.
Screening ist mittlerweile Kassenleistung
Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und andere Fachgesellschaften fordern seit langem Reihenuntersuchungen auf Gestationsdiabetes (GDM) mittels Zuckerbelastungstest. Am 3. März 2012 ist das Screening nun auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) verbindlich in die Mutterschaftsrichtlinien als Kassenleistung aufgenommen worden.
von Redaktion Diabetes-Journal
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