Dr. Langer bekommt häufig „Sünden“ von seinen Patienten gebeichtet. Doch dies bringt ihn innerlich zum Schmunzeln, denn Menschen mit Diabetes begehen keine „Sünde“, wenn sie mal etwas Ungesundes oder zu viel essen, haben jedoch auch die „Absolution“ in der eigenen Hand, sagt der Mediziner.
Das Essen von Äpfeln kann durchaus gefährlich sein – vor allem dann, wenn es die falschen Äpfel sind: Wie man leicht in der Bibel lesen kann, aßen Eva und Adam im Garten Eden Äpfel vom Baum der Erkenntnis. Verführt wurden sie durch die Schlange, das Ergebnis kennt man: Sie wurden aus dem Paradies vertrieben und sterblich; Erde zu Erde und Staub zu Staub. Schon damals erkannte man, dass bei Menschen der Geist willig, aber das Fleisch schwach ist – die Konsequenz war heftig, der erste Sündenfall war eingetreten.
Deshalb durchfährt es mich immer, wenn ein Patient zu mir sagt: „Herr Dr. Langer, ich habe gesündigt!“ In meinem Kopf rattert es dann, und ich frage mich, welchen schlimmen Verstoß gegen die 10 Gebote mein Patient begangen hat: Gestohlen? Ehebruch? Gemordet?
Wenn kleine Schwächen zum „Sündenfall“ werden…
Wenn ich dann nach der Sünde frage, kommt dies: „Ich war auf Feierlichkeiten eingeladen“ oder „Ich war im Urlaub, im Hotel konnte man essen, so viel man wollte – es war so lecker“. Jetzt sei der Zucker hoch und der Langzeitwert schlecht. Ja mei, denke ich mir dann, wer in dem Sinne „sündigt“, der sollte halt die richtigen Vorkehrungen treffen. Menschen mit Diabetes begehen keine Sünde, wenn sie mal etwas Ungesundes oder zu viel essen.
Es sollte aber die Therapie angepasst werden – nicht umsonst erklären wir in den Schulungen unserer Diabetesklinik, wie das funktioniert. Viele machen dies aber nicht – also, was tun mit dem „Sünder“? Ich bin ja nicht Gott und nicht einmal ein „Halbgott in Weiß“. Auch kein Richter, der Strafen verhängen kann. Obwohl … manchmal bin ich so frustriert, dass mir Letzteres gefallen würde.
Vergebung für „diabetologische Straftaten“
Ein paar schöne Strafen hätte ich schon: Die Bewegungsmuffel würde ich zu Sport von 3 Stunden pro Woche für mindestens 1 Jahr verdonnern. Diejenigen mit einer Insulinresistenz bekämen von mir 2 Hafertage pro Woche, und die „Schlamper“, die ihre Zuckeraufzeichnungen nie dabeihaben, müssten für 4 Wochen Buch führen: in Schönschrift, ohne Tintenkleckse oder Blutflecken im Heft.
Leider bleibt mir nur, verständnisvoll zu lächeln und noch einmal zu erklären, wie man sich bei den „Sünden des Lebens“ richtig verhält. Danach erteile ich Absolution und vergebe all die „diabetologischen Straftaten“. Die Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt – mit der Auflage, es ab jetzt besser zu machen. Na dann, bis zum nächsten Sündenfall …
von Hans Langer
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (9) Seite 94