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Gerade bei Hanfprodukten wird viel über Wirkungen und Nebenwirkungen diskutiert, auch auf politischer Ebene. Apotheker Manfred Krüger, Experte für Arzneimitteltherapiesicherheit und Lehrbeauftragter der Universitäten Düsseldorf und Bonn, ordnet die Aussagen ein.
Cannabidiol, kurz CBD genannt, hat sich in den letzten Jahren einen Namen in der alternativen Medizin gemacht. Beworben wird es mit seiner entzündungshemmenden, schmerzlindernden und beruhigenden Wirkung. In Drogeriemärkten, Supermärkten, Apotheken und vor allem im Internet werden verschiedene Produkte angeboten wie CBD-Hanföl, Cremes mit CBD, CBD-haltige Teesorten, CBD-Liquid für die E-Zigarette und sogar CBD-Leckerlis für Hunde und Katzen.
Für CBD-Hanföle gilt bislang: Handel mit und Besitz von Cannabisprodukten mit maximal 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) werden nicht strafrechtlich verfolgt und gelten in Deutschland als legal.
Doch die EU-Kommission kam zur vorläufigen Auffassung, dass CBD ein Betäubungsmittel sei. Im November 2020 entscheidet dagegen der Europäische Gerichtshof (EuGH):
„Die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union (Art. 34 und 36 AEUV) sind hingegen anwendbar, denn das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD kann nicht als Suchtstoff angesehen werden“ und „nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit“.
Mein Tipp: Mit niedriger Dosierung die Wirksamkeit testen!
Leider löst die Bezeichnung „Cannabis“ bei vielen Käufern eine falsche Erwartungshaltung auf Wirksamkeit und Stärke aus. Produkte mit CBD bleiben Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika mit eingeschränkter Wirkung. Starke Nebenwirkungen sind bisher keine bekannt, berichtet wird von leichtem Schwindel oder Mundtrockenheit zu Beginn der Einnahme. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) stuft CBD als unbedenklich ein.
von Manfred Krüger
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (2) Seite 28
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