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Organspende: Ja oder Nein? Wichtig ist die Entscheidung
4 Minuten
Die meisten Menschen in Deutschland finden Organspenden sinnvoll und gut. Laut aktuellen Studienergebnissen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 8 von 10 Befragten der Organspende positiv gegenüber. Dennoch fehlt oft der letzte Schritt, die eigene Entscheidung auch zu dokumentieren. Doch genau darauf kommt es an, so eine Pressemeldung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Damit es Angehörige in diesen Situationen leichter haben und der persönliche Wille bei einer möglichen Organspende auch sicher umgesetzt wird, ist die eigene – und auch dokumentierte – Entscheidung zu Lebzeiten die beste Voraussetzung. Diese lässt sich ganz einfach in einem Organspendeausweis festhalten. Wichtig ist außerdem, das Thema mit der Familie und nahestehenden Menschen zu besprechen. Wer dazu noch Informationen oder schlichtweg einen Organspendeausweis braucht, dem bietet der bundesweite Tag der Organspende dafür eine gute Gelegenheit.
Tag der Organspende am 3. Juni – ein Appell für die eigene Entscheidung
Der erste Samstag im Juni steht in Deutschland seit vier Jahrzehnten im Zeichen der Organspende. Auch in diesem Jahr werben Patientenverbände, Institutionen, Politik und Prominente mit Aktionen, Kampagnen sowie der zentralen Veranstaltung in Düsseldorf dafür, dass sich mehr Menschen mit der Organspende auseinandersetzen und eine Entscheidung dazu treffen. Es ist auch der Tag, an dem die bewegenden Schicksale der Menschen im Blickpunkt stehen, die nach ihrem Tod Organe gespendet haben oder denen als Empfängerin oder Empfänger ein neues Leben geschenkt wurde. Auch diese Geschichten zeigen, wie wichtig das Thema Organspende ist. Denn jeder Mensch kann jederzeit in die Situation geraten, über eine Organspende entscheiden zu müssen oder selbst dringend ein Organ zu benötigen.
Die Antworten der DSO zu den häufigsten Fragen gibt es hier:
Wird alles für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und einen Organspendeausweis habe?
Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärztinnen und -ärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Manchmal kann einer Patientin oder einem Patienten trotz aller Bemühungen nicht mehr geholfen werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein. Beim so genannten Hirntod können Kreislauf und Atmung nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende.
Ab einem bestimmten Alter ist es vermutlich gar nicht mehr sinnvoll Organe zu spenden, oder?
Doch. Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende. Was zählt, ist die jeweilige Funktionsfähigkeit der Organe. Diese hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und die Ärztin oder der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme. In Deutschland war die bisher älteste Organspenderin 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden.
Unter welchen Umständen ist eine Organspende überhaupt möglich?
Für eine Organspende müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss der Tod durch den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, der so genannte Hirntod, zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Dazu führen zwei dafür qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander mehrere Untersuchungen durch. Sie dürfen weder an der Entnahme oder an der Übertragung der Spenderorgane beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen. Andererseits muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen, z. B. schriftlich in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ebenso kann eine bestimmte Person, der die Entscheidung übertragen wurde, der Entnahme zustimmen. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten: nach dem mündlichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Ist der Wille unbekannt, müssen sie nach eigenen Wertvorstellungen zustimmen oder ablehnen.
Ist es noch sinnvoll, einen Organspendeausweis auszufüllen, wenn es im Jahr 2024 ein Online-Register gibt?
Ja. Der Organspendeausweis behält auch dann seine Gültigkeit. Das gilt ebenso für den Vermerk in einer Patientenverfügung. Ein Eintrag im künftigen Organspende-Register ist unabhängig davon ebenfalls sinnvoll und zu empfehlen.
Ist der Organspendeausweis rechtlich verbindlich oder können Angehörige noch eine andere Entscheidung treffen?
Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Ist z. B. ein Einverständnis in einem Organspendeausweis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Nur wenn der Wille der oder des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. In den meisten Fällen erfolgt dann keine Zustimmung. Ein möglicher Grund: Angehörige sind sich unsicher und möchten nichts falsch machen. Zudem kann die Situation sehr belastend sein. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und mit den persönlich wichtigsten Menschen darüber zu sprechen.
Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?
Den Organspendeausweis gibt es z. B. in Apotheken, Arztpraxen, Behörden oder bei Krankenkassen. Eine kostenfreie Bestellung des Ausweises sowie von Infobroschüren ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jederzeit möglich. Ebenso kann dort der Organspendeausweis online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Hier erhalten Sie den Organspendeausweis (organspende-info.de)
Gibt es noch andere Möglichkeiten die Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren, z. B. mit einer App oder als Tattoo?
Bei einer App bzw. einem digitalen Organspendeausweis ist möglicherweise nicht überprüfbar, ob die Eingabe bzw. Erklärung tatsächlich von der betreffenden Person vorgenommen wurde. Insofern ist eine solche digitale Erklärung keine rechtlich verbindliche Dokumentationsform der Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Sie kann lediglich als Anhaltspunkt für Angehörige dienen, wenn diese nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person eine Entscheidung treffen müssen. Das gilt auch für ein Tattoo, das vor allem als eine Art Zeichen bzw. Statement für Organspende gewertet werden kann und den Angehörigen im Fall der Fälle eine Orientierung gibt. Eine Dokumentation der Entscheidung ist aber in einem Organspendeausweis wesentlich differenzierter möglich. Man kann z. B. die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken, einer Person die Entscheidung übertragen und vor allem, man kann die Entscheidung jederzeit ändern und bei Bedarf einfach einen neuen Organspendeausweis ausfüllen. Deswegen ist es hilfreich, zusätzlich einen Ausweis auszufüllen und – ebenso wichtig – die Angehörigen zu informieren.
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation | ots | Redaktion
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bloodychaos postete ein Update vor 1 Tag, 23 Stunden
Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.
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loredana postete ein Update vor 3 Tagen, 19 Stunden
Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.
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Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.
So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.
Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.
Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷♂️
Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
(Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.)
@ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.