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Organspende: Leben retten durch Widerspruchs-Lösung
3 Minuten
Das Thema Organspende ist für viele Menschen ein schwieriges aber auch wichtiges Thema. Gerade für Menschen mit Diabetes kann die Frage zum Beispiel nach einer gespendeten Niere oder einer gespendeten Bauchspeicheldrüse relevant werden. Wird der Weg zur Organspende möglicherweise durch eine Widerspruchs-Lösung einfacher?
Sieht man sich die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlichten Zahlen zur Organspende im vergangenen Jahr an, wird sehr schnell deutlich: In Deutschland werden mehr Organe benötigt, als Organe gespendet werden.
Deutschland ist Nehmer-Land
So wurden von Januar bis November 2023 insgesamt 2724 Organe transplantiert, davon 1381 Nieren und 55 Bauchspeicheldrüsen. Es waren im gleichen Zeitraum 869 Menschen in Deutschland, die nach ihrem Tod ihre Organe anderen Menschen spendeten. Insgesamt wurden 2611 Organe gespendet, darunter 1351 Nieren und 48 Bauchspeicheldrüsen. “Deutschland gehört in der Organspende zu den Nehmer-Ländern und leistet bei Weitem nicht den Beitrag zur Organspende, den es leisten könnte und müsste”, stellte Dr. Ina Czyborra bei einer Rede im Bundesrat fest. Czyborra ist Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Berlin.
Thema im Bundesrat: Einführung einer Widerspruchs-Lösung
Die Rede hielt sie im Rahmen der 1040. Sitzung des Bundesrats am 15. Dezember 2023. In Punkt 26 der Tagesordnung ging es um die “Entschließung des Bundesrates ‚Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG)‘”. Eingebracht wurde dieser Antrag von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, dem Antrag beigetreten sind Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Czyborra wurde sehr deutlich beim Blick auf alle Versuche, die Zahl der Organspenderinnen und -spender in Deutschland zu steigern: “In der ehrlichen Rückschau ist es nun Zeit, einzugestehen: Sämtliche bisherige Versuche, die Organspende-Situation zu verbessern, sind gescheitert.” Deutschland sei im europäischen Vergleich Schlusslicht.
© SPD-Fraktion Berlin | Dr. Ina Czyborra: “Die Organspende ist eine Entscheidung für Verantwortung, eine Entscheidung für das Leben und für Solidarität im Gesundheitswesen.”
Sterben auf der Warteliste
Die Senatorin machte klar, was das für den Einzelnen bedeuten kann: “Immer noch herrscht ein signifikanter Organmangel. Immer noch sterben Menschen, während sie auf ein Spender-Organ warten.” Noch kann eine Organspende nur erfolgen, wenn der potenzielle Spender oder die potenzielle Spenderin vor seinem oder ihrem Tod schriftlich, zum Beispiel in einem Organspende-Ausweis, festgelegt hat, dass er oder sie einer Organspende zustimmt. Alternativ können Angehörige die Zustimmung geben, wenn sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen kennen.
Selten Wille dokumentiert
Obwohl es viele intensive und langjährige Aufklärungs- und Informations-Kampagnen zum Thema Organspende in der Vergangenheit gab, “hat repräsentativen Umfragen zufolge nur rund ein Drittel der Bevölkerung eine selbstbestimmte Entscheidung über Organspende getroffen und in einem Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liegt sogar bei weniger als 20 Prozent der Fälle möglicher Organspenderinnen und -spender ein schriftlich dokumentierter Wille zur Organspende vor”, steht in der Anlage zum Beschluss des Bundesrats vom 15. Dezember.
In Europa überwiegend Widerspruchs-Lösung
Die Mehrzahl der Länder in Europa hat sich inzwischen für die Widerspruchs-Lösung entschieden. Dabei gilt, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert: “Hat die verstorbene Person einer Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe und Gewebe zur Transplantation entnommen werden.” Jeder Mensch muss sich also, wenn er gegen eine Organspende nach seinem Tod ist, aktiv mit dieser Frage beschäftigen und eine Entscheidung treffen.
Aufforderung für Gesetz-Entwurf
Auch in Deutschland wird der Weg zur Widerspruchs-Lösung in Bezug auf die Organspende nun gebahnt – durch einen mehrheitlich angenommenen Antrag der Mitglieder des Bundesrats, wie in Tagesordnungspunkt 26 genannt. In der Anlage dazu heißt es: “Der Bundesrat fordert die Bundesregierung angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen auf, dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird.”
Widerspruchs-Lösung schafft Entlastung
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sieht hier klaren Handlungsbedarf: “Die Zeit ist reif dafür. Es gibt keine Alternative, um die eklatante Lücke zwischen der grundsätzlich positiven Haltung zur Organspende in der Bevölkerung – über 80 Prozent – und der Nichtdokumentation des Willens von Spender:innen zu schließen.” Aus ihrer Sicht schafft die Widerspruchs-Lösung Entlastung für alle, eben auch für Angehörige von Verstorbenen. Dr. Ina Czyborra schloss ihre Rede mit den Worten: “Die Organspende ist eine Entscheidung für Verantwortung, eine Entscheidung für das Leben und für Solidarität im Gesundheitswesen.”
Dr. med. Katrin Kraatz ist Ärztin, Medizin-Redakteurin und lebt seit ihrer Kindheit mit Typ-1-Diabetes. Sie arbeitet seit über 20 Jahren mit am Diabetes-Anker (vormals Diabetes-Journal) und ist seit 2021 zusammen mit Prof. Haak Chefredakteurin der Zeitschrift. Darüber hinaus schreibt Dr. Kraatz auch für weitere Diabetes-Medien aus dem Hause MedTriX.
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (2) Seite 46-47
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
