Aktuelle Entscheidung zur Pflegestufe

2 Minuten

Aktuelle Entscheidung zur Pflegestufe

Max (Name geändert) erkrankte im Alter von fünf Jahren an Typ-1-Diabetes. Er ist mit einer Insulinpumpe versorgt. Seine Blutzuckerwerte schwanken stark. Im Oktober 2011 beantragten seine Eltern daher bei seiner Pflegekasse die Gewährung von Pflegeleistungen nach der Pflegestufe 1.

Die Pflegekasse lehnte nach Einholung von Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Antrag ab und wies den Widerspruch zurück. Das Sozialgericht Kiel und das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein hatten nach Beiziehung medizinischer Unterlagen und Sachverständiger die Klage und die Berufung abgewiesen.

Im Hinblick auf die Fortschritte in der modernen Insulintherapie und unter Berücksichtigung der weitgehenden Etablierung der Insulinpumpentherapie zur Behandlung des Typ-1-Diabetes hatte das Landessozialgericht jedoch die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Revision blieb erfolglos

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat nunmehr am 28. September 2017 über die Revision nach mündlicher Verhandlung entschieden (B 3 P 3/16 R). Danach ist die Revision von Max leider erfolglos geblieben.

Nach den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) werde bei Max das für die Pflegegeldgewährung erforderliche zeitliche Ausmaß an täglich durchschnittlicher Grundpflege von mehr als 45 Minuten nicht erreicht. Insbesondere sei es nicht zu beanstanden, dass das LSG den zeitlichen Aufwand der Hilfe für die Kontrolle des Blutzuckers und die ggf. nötige Anpassung der Insulindosis vor und nach der Nahrungsaufnahme nicht der Grundpflege, sondern der in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigungsfähigen Behandlungspflege zugerechnet habe.

Zur Grundpflege zähle gemäß SGB XI (in der alten Fassung) im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen seien dabei nur dann berücksichtigungsfähig, wenn bei ihnen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege sei oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehe.

Eine Medikamentengabe sei dagegen regelmäßig keine Nahrungsaufnahme, sondern eine Form der Behandlungspflege. Für dieses Ergebnis spreche hier auch, dass bei Max zur Sicherung seiner Stoffwechsellage täglich ca. zehn Blutzuckermessungen erforderlich seien, und zwar auch unabhängig von der Nahrungsaufnahme.

Die Frage eines vorliegenden unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs von Maßnahmen mit der Nahrungsaufnahme betreffe im Übrigen die leistungsrechtliche Systemabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Fortschritte in der Insulintherapie bei Kindern würden auch dann keinen Anlass bieten, die bisherige Rechtsprechung des BSG zu revidieren, wenn die Insulinpumpen-Therapie eine zeitliche Entkopplung von Blutzuckermessung, Nahrungsaufnahme und zusätzlicher Insulinapplikation bewirkt haben sollte.

Allgemein wird es daher zukünftig für noch nicht rechtskräftig entschiedene Anträge auf Pflegestufen, die vor dem 01.01.2017 von Eltern erkrankter Kinder ohne Zweiterkrankung gestellt worden sind, in vielen Fällen schwierig werden, noch die Pflegestufe I zu erreichen.

Was können Eltern tun?

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat mit Wirkung zum 01.01.2017 grundlegende Veränderungen im Pflegesystem gebracht. Statt der bisherigen drei Pflegestufen und der sog. "Pflegestufe 0" gibt es künftig fünf Pflegegrade.

Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird in Zukunft allein der Grad der Selbständigkeit des Erkrankten, nicht mehr der Zeitaufwand des Pflegenden sein. Auf die "Minutenzählerei" soll in Zukunft verzichtet werden. Bei der neuen Begutachtung spielen allein die Beeinträchtigungen des Erkrankten in zentralen Lebensbereichen eine Rolle.

Die Feststellung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit erfolgt jeweils auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechts.

Eltern betroffener Kinder sollten daher jetzt unter Hinzuziehung sog. Pflegegrad-Rechner (z. B. im Internet) prüfen, ob sie nach neuem, ab dem 01.01.2017 geltenden Recht, Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

Insbesondere wird ab dem Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von derzeit 316 Euro/monatlich gezahlt.


Pflegegradrechner
Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Diabetisches Fußsyndrom: Füße bei Diabetes auf Dauer gesund erhalten
Kalte Füße, trockene Haut, kleine schlecht heilende Wunden an den Füßen – auf diese Warnsignale sollten Menschen mit Diabetes achten, damit kein diabetisches Fußsyndrom entsteht. Denn geschädigte Nerven und verengte Gefäße können gefährliche Folgen haben. Doch es gibt Möglichkeiten, dem vorzubeugen und die Füße gesund zu halten.
Diabetisches Fußsyndrom: Füße bei Diabetes auf Dauer gesund erhalten | Foto: bilanol – stock.adobe.com

3 Minuten

Rezept für Gratinierte Sommer-Früchte
Sommer auf dem Grill: Aprikosen und Nektarinen werden mit Zitronensaft und Rosmarin aromatisiert, mit Camembert überbacken und in nur 20 Minuten servierfertig. Mit Nährwerten pro Portion eignet sich das Dessert auch für die diabetesbewusste Küche.
Rezept für Gratinierte Sommer-Früchte | Foto: MedTriX / Bernhard und Gabi Kölsch

2 Minuten

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 3 Wochen, 4 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

Verbände