Nachgefragt | Recht: Entscheidungsbefugnis für ein Elternteil

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Nachgefragt | Recht: Entscheidungsbefugnis für ein Elternteil

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

In Ausgabe 3/2021 hatte Claudia B. gefragt, wie sie erreichen kann, dass der Vater von Tochter Leni, von dem sie getrennt lebt, nicht mehr in das Diabetesmanagement „reinreden“ darf. Rechtsanwalt Ebert hatte darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Sorgerecht auch im Fall einer Trennung erhalten bleibt. Im zweiten Teil seiner Antwort weist er deshalb auf die Entscheidungsbefugnis hin.

Bettina O.

(Den ersten Teil der Antwort können Sie hier aufrufen.)

Die Antwort von Oliver Ebert

Das alleinige Sorgerecht ist ja vielleicht gar nicht erforderlich: Vielmals sprechen die Gerichte dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über ärztliche Behandlungen oder Ernährung zu, in dessen Obhut sich das Kind gerade befindet. Grundsätzlich müssen dann nur solche medizinischen Eingriffe, die weder Routinebehandlungen noch Akutmaßnahmen (z. B. nach einem Unfall) sind, vorab mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen werden.

Wenn Leni also die meiste Zeit bei Ihnen ist, werden grundsätzlich auch Sie über die medizinischen Behandlungen/die Therapie bestimmen dürfen. Bei grundlegenden Entscheidungen (z. B. einer kompletten Therapieumstellung) oder wenn erhebliche Schäden drohen bzw. das Kindeswohl gefährdet wird, wäre aber die Zustimmung des Vaters erforderlich.

Selbst wenn Sie das alleinige Sorgerecht hätten, bliebe der Kindesvater nicht komplett außen vor: Jeder Elternteil kann Auskunft verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dies dem Kindeswohl nicht zuwiderlaufen würde. Dieser Auskunftsanspruch (geregelt in § 1686 BGB) besteht unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind/waren oder wer das Sorgerecht hat. Auskunft kann man aber nur verlangen, wenn sich die Informationen nicht anders selbst beschaffen lassen, z. B., wenn das Kind noch zu klein ist, um solche Fragen zu beantworten.

Im Wege einer solchen Auskunft kann man sich über die Entwicklung des Kindes informieren, insbesondere über den Gesundheitszustand bzw. etwaige Krankheiten, Aufenthaltswechsel, Besuch von vorschulischen/schulischen Einrichtungen. So muss z. B. darüber informiert werden, welche Medikamente das Kind bekommt und ob/wie lange es diese noch nehmen muss. Ob weitergehende Informationen zu Arzt- und Laboruntersuchungen mitgeteilt werden müssen, hängt dagegen vom Einzelfall ab. Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Unfällen wird man das wohl eher bejahen, zu Routineuntersuchungen dürfte dagegen kein Auskunftsanspruch bestehen. Auch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Überlassung medizinischer Unterlagen oder den Nachweis von Arztbesuchen.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (4) Seite 28

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 3 Stunden

    Mein Abo?

  • hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • hexle antwortete vor 1 Woche

      @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • hexle antwortete vor 1 Woche

      @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

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