- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Ratschläge von medizinischen Laien – was ist erlaubt?
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Aufgrund der Diabeteserkrankung unserer Tochter Pia haben meine Frau und ich eine Selbsthilfegruppe gegründet. Wir treffen uns regelmäßig und teilen auch per Internet bzw. Facebook unsere Erfahrungen, beispielsweise zur Pumpentherapie und zu Hilfsmitteln. Fragen zu Schwerbehinderung und Kostenerstattung werden bei uns genauso beantwortet wie Anfragen nach einem „guten Diabetologen“ oder dem „besten Messgerät“.
Nun hat mir neulich jemand gesagt, dass das so gar nicht zulässig sei, denn wir seien keine Ärzte. Wenn etwas passiere, dann würden wir persönlich haften. Das hat mich natürlich etwas erschreckt – müssen wir uns da wirklich Sorgen machen?
Peter M.
Die Antwort von Oliver Ebert
Die Bedenken scheinen mir hier etwas übertrieben. Dennoch sollte man die Problematik nicht ganz auf die leichte Schulter nehmen. Denn was passiert, wenn jemand von Ihnen eine Auskunft erhält, die sich für die konkrete Situation als falsch herausstellt, und der Betreffende erleidet einen Schaden? Wo endet ein noch zulässiger, unproblematischer Meinungsaustausch und beginnt eine haftungsrelevante und möglicherweise rechtswidrige Beratung?
Kostenlos oder gegen Entgelt?
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (§ 675 II BGB) ist davon auszugehen, dass grundsätzlich niemand dafür haftet, wenn er einem anderen im Gespräch lediglich einen kostenlosen „Tipp“ oder Ratschlag aus eigener Erfahrung gibt. Hiervon umfasst sind daher auch sämtliche privaten Unterhaltungen und Gespräche im Rahmen von Selbsthilfegruppentreffen oder Diabetesveranstaltungen. Dies gilt aber dann nicht, wenn man für die Beratungsleistung ein Entgelt verlangt.
Auch darf die Beratung an sich nicht gegen bestehende Gesetze und Bestimmungen verstoßen. Beispielsweise dürfen Laien keine Beratungstätigkeiten vornehmen, die durch Gesetz ausschließlich Ärzten oder Anwälten vorbehalten sind. Wer Diagnosen stellt oder gar medizinische „Behandlungen“ durchführt, ohne Arzt zu sein, der ist recht schnell in einer Haftung. Problematisch sind daher insbesondere vermeintlich gut gemeinte „Ratschläge“, eine vom Arzt verordnete Medikamentendosis, Insulinmenge oder den bestehenden Spritzplan eigenmächtig abzuändern.
Eine Haftung – selbst bei unentgeltlicher Beratung – droht auch dann, wenn der Auskunftgeber über ein überlegenes Sachwissen verfügt bzw. eine überragende Vertrauensstellung genießt. Denn der Ratsuchende wird womöglich vorbehaltlos auf die erhaltenen Angaben vertrauen. Problematisch wird dies vor allem bei finanziellen Fragen – so haben Gerichte schon entschieden, dass z. B. bei Aktien- oder Anlageempfehlungen auch bei kostenlosen Ratschlägen unter Umständen eine Haftung begründet werden kann.
Überträgt man dies auf Selbsthilfegruppen, so könnte dort zumindest dann ein Haftungsrisiko bestehen, wenn im Rahmen einer öffentlichen „Sprechstunde“ oder über ein Beratungstelefon Auskünfte erteilt werden. Hier werden die Betroffenen nämlich selbstverständlich davon ausgehen, dass die Auskunft aus kompetentem Mund erfolgt und auch richtig sein wird.
Der Ratgeber muss sich sicher sein
Um ein Haftungsrisiko im Rahmen solcher Beratungsangebote zu vermeiden, muss also unbedingt sichergestellt werden, dass die Auskünfte gewissenhaft und richtig erteilt werden. Wenn eine Frage nicht sicher beantwortet werden kann, sollte man dies auch mitteilen; keinesfalls darf eine Auskunft nur „ins Blaue hinein“ erteilt werden. Auch ist es verboten, die sog. Heilkunde berufsmäßig auszuüben, ohne im Besitz einer Zulassung dafür zu sein. Unter Heilkunde versteht man dabei jede „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“.
Eine berufsmäßige Ausübung der Heilkunde wird bereits angenommen, wenn entsprechende Maßnahmen ständig und in gleicher Art und Weise ausgeführt und dadurch zu einer – wenn auch nicht notwendig dauernden – wiederkehrenden Beschäftigung gemacht werden. Die Beurteilung, ob eine berufsmäßige – und damit erlaubnispflichtige – Ausübung der Heilkunde vorliegt, hängt dabei nicht von finanziellen Aspekten ab!
Selbstverständlich kann aber allgemein über Therapiemöglichkeiten wie auch individuelle Erfahrungen berichtet und informiert werden. Auch darf man mitteilen, wenn man positive oder negative Erfahrungen mit einem Arzt gemacht hat. Ich rate aber dringend davon ab, konkrete Diagnosen zu stellen (oder zu vermuten) bzw. Behandlungen vorzuschlagen.
Tipps wie „Spritzen Sie doch morgens zwei Einheiten mehr!“ oder: „Sie sollten dringend auf Pumpentherapie umsteigen!“ mögen im Einzelfall womöglich durchaus richtig sein – im Rahmen einer von medizinischen Laien angebotenen Beratung haben solche Vorschläge aber nichts verloren! Werden Beratungssprechstunden oder Telefonberatungen angeboten, so sollten dort keine konkreten medizinische Fragestellungen behandelt werden.
Zur Sicherheit sollte man immer ausdrücklich darauf hinweisen, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft übernommen wird. Der Ratsuchende muss sich bewusst sein, dass die Auskunft von einem Laien stammt. Ein ausdrücklicher Hinweis schadet ebenfalls nicht, dass der Ratsuchende sich zusätzlich beim Arzt bzw. Diabetesteam, beim Anwalt oder Steuerberater informieren soll.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2019; 11 (3) Seite 18-19
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Behandlung

2 Minuten
- Behandlung

2 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im August – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 12. August! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]
thomas55 postete ein Update vor 1 Monat
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 1 Monat
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße




